Darf ich das Fahrrad verkaufen?

4 Antworten

§ 516 BGB Begriff der Schenkung

(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

§ 530 BGB Widerruf der Schenkung

(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.

...

die Schenkung kann also druch den Scenker nicht "rückgängig" gemacht werden ...

Du kannst also mit dem Dir übereigneten Fahrrad tun und lassen was Du willst ....

Bei einem ordentlichen Geschenk wechselt der Besitzer und somit die Ausübung der tatsächlichen Gewalt stillschweigend über, somit ist das Fahr als dein Eigentum zu Verstehen und kannst damit machen was und wonach dir ist.

Die rechtliche Seite ist das eine und die moralische Seite das andere. Wenn du sie nicht verärgern willst, dann wirst du wohl das Fahrrad behalten dürfen und ansehen.

Warte doch noch etwas ab, vielleicht kannst du es in ein paar Monaten benutzen! Ich fände es nicht sehr nett wenn ich jemanden ein neues Fahrrad schenke und er es gleich verkauft!

Peppi26  28.01.2017, 23:58

Dann rede in ruhe mit deiner Oma und erkläre ihr das in ruhe! Sie meint es ja nicht böse, ist eben nur enttäuscht!

IwoisKeinName 
Beitragsersteller
 28.01.2017, 23:55

Es ist ja länger her und vor der op sagte der Arzt ich werde wahrscheinlich nie mehr normal fahrrad fahren können

Sie hat es dir Geschenkt > Es gehört dir > Du darfst es verkaufen!
Sie kann es noch einfach so zurückfordern.

IwoisKeinName 
Beitragsersteller
 28.01.2017, 23:56

ok danke