Darf ich Bilder von Promis auf tshirt drucken und verkaufen?
Eigentlich darf man keine Bilder von Promis drucken und verkaufen, man darf es nur für private Zwecke nutzen. ABER, wieso gibt es im Internet dann soo viele tshirts/sweatshirts mit Bildern von Promis? Man gibt irgendeinen Promi ein z.B Madison Beer, Kylie jenner etc. und es tauchen tausend Seiten auf mit tshirts etc. mit ihren Bildern, vorallem auf Seiten wie AliExpress, Etsy, redbubble. Sogar einige Modemarken tun es (im Anhang ein Bild). Und ich glaube ja nicht, dass jeder von denen bei dem Promi höchst persönlich um Erlaubnis gefragt hat. Daher meine Frage, was würde passieren wenn ich jetzt einfach auch Bilder von einem Promi nehme, es drucken lasse und verkaufe, das wird doch niemanden stören/interessieren bzw. den Promi.
5 Antworten
Der Urheber eines Lichtbildwerkes, also eines Fotos,
- gibt dir entweder eine UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten,
- oder er verzichtet bei allen Leuten auf eine UrhG § 32 Angemessene Vergütung (Absatz 3 Satz 3: "Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.").
- Oder er verklagt dich zivilrechtlich und stellt zudem noch oder stattdessen einen UrhG § 109 Strafantrag wegen UrhG § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke.
Bei Nummer 2 sollte man sicher sein, dass die Angabe in "Google-Bildersuche" auch stimmt! Schließlich kann jeder Dieb dazuschreiben: "Bild ist CC irgendwas" oder "public domain"! Am besten ist es, wenn diese Erlaubnis auf der Website des Urhebers steht - und nicht nur auf der Website des Diebes (und von dort von Google übernommen wird ;-).
Und für die Person, die auf einem solchen Lichtbild abgebildet ist (also für den Promi), gilt folgende Grundregel:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. KunstUrhG § 22.
Die Ausnahmen davon stehen in Absatz 1,
und die Ausnahmen davon in Absatz 2 ebenda:
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
"ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten" fällt in der Regel flach, wenn über ihn journalistisch berichtet wird: Da überwiegt in der Regel das Recht der Berichterstattung und das Recht der Öffentlichkeit auf Information über
- Tatsachen und damit teils auch "Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte"!!!
Diese Rechte fallen aber flach, wenn der Promi (oder sonst eine Person "aus dem Bereiche der Zeitgeschichte") dabei etwas sehr Privates tut,
und wenn diese Fotografie nicht
- zur Information und zur Meinungsbildung verwendet wird, sondern
- um Kleidungsstücke zu verkaufen!
Gruß aus Berlin, Gerd
Hi,
wenn es eine Person des öffentlichen Lebens ist darfst du das, allerdings musst du das Bild selbst gemacht haben, oder es muss unter der CC Lizenz stehen.
VG Hdhdidbs
Das kannst du bei Google im Suchfilter unter Lizenz einstellen.
Nein, darf man nicht.
Was darf man nicht?
Na, Du wirst doch wissen, was Du geschrieben hast ...
wenn es eine Person des öffentlichen Lebens ist darfst du das,
Das darf man eben nicht kommerziell verwerten, sprich verkaufen.
Srry stimmt, du solltest vorher anfragen.
Wie andere das machen kann und muss dir egal sein. Du weißt nicht wie die das geregelt haben.
Du selber hast keine Verwertungsrechte, um damit Geld zu verdienen. Vielleicht gibt es aber Lizenzen von deinem Promi. Musst dich halt schlau machen.
Du kannst das für dich privat machen, aber gewerblich ist es verboten. Da spielen das Recht am eigenen Bild und Markenrechte eine Rolle. Dass es andere machen, ist kein Grund, da selbst Ärger einzufangen.
Nein das darfst Du nicht
Doch
hi, und woher weiß man das ein Bild unter der CC Lizenz steht?