Darf ich das Fahrrad einfach rausstellen, wenn nach mehreren Aufforderungen nicht abgeholt wurde?

7 Antworten

Kauf ein 2 Euro Schloss und stell es abgeschlossen in den nächsten öffentlichen Fahrradständer. Den Schlüssel kannst du bei dir deponieren und ihr mitteilen, wo das Rad steht und dass sie den Schlüssel jederzeit bei dir abholen kann. Für 5 Euro.

3 Euro Gewinn, Ärger weg.

in einem vergleichbaren Fall habe ich mich an die nächste Polizeidienststelle gewandt und bekam folgende Auskunft: Frist zur Abholung setzen und dabei mitteilen, dass nach Ablauf der Frist das Fahrrad dem Ordnungsamt übergeben wird (bei uns werden 1x im Jahr nicht abgeholte Fahrräder dort versteigert).

So hab ich´s gemacht. Das Fahrrad wurde nicht in der Frist vom Eigentümer/ Besitzer abgeholt und ruht nun wohl mit behördlicher Genehmigung beim Ordnungsamt oder ist dort abgeholt oder schon versteigert worden, wer weiß. Jedenfalls steht es nicht mehr bei uns im Weg rum :o)

Ich hätte mich auch gleich an´s Ordnungsamt wenden können, aber die Polizei ist bei mir um die Ecke und ich wollte nur den regulären Weg wissen. Hat geklappt und wäre eine Möglichkeit für dich.

Meines Wissens gehen Sachen, die ein Mieter da läßt, nach einem Jahr automatisch ins Eigentum des Vermieters über.

Immer gut, man hat was schriftlich...

Wenn es nichts schriftliches gibt, kann auch keiner beweisen, dass sich das Rad jemals in deiner Obhut befunden hat. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...🙃

Wenn sie in der Nähe wohnt, bring das Rad bei ihr vorbei, schließ es vor der Tür an irgendwas ab und sag ihr dass es dort steht. Mach Foto als Beweis. Dann kann sie damit machen was sie will, reinholen, stehen lassen bis es verrostet oder was auch immer.

Wenn sie es nicht abholt, trotz mehrmaliger Aufforderung ist das ihr Pech. Wenn sie das Rad trotzdem nicht abholt, will sie es anscheinend nicht mehr oder es ist ihr nicht so wichtig. Ich finde dieses Verhalten super kindisch.

Nur nach schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung zur Abholung. Du hast einen mündliche Vereinbarung getroffen, einen sogenannten Verwahrungsvertrag (§ 688 BGB). Daraus ergeben sich Pflichten zur Aufbewahrung der Sache.

ButterBoB2318 
Beitragsersteller
 15.03.2018, 15:39

aber hab sie ja mehrmal aufgeforder das zu holen

ZuumZuum  15.03.2018, 15:39
@ButterBoB2318

Du mußt eine rechtssichere Form wählen, die zur Not auch vor Gericht Bestand hat, wenn sie dich auf Schadenersatz verklagen sollte.