Darf ich Besuch von jemandem empfangen der Haus und Hofverbot hat?
Mein Vermieter hat meiner Freundin Haus und Hofverbot erteilt. Sie ist aus der Nachbarswohnung ausgezogen und sie sind sozusagend im streit auseinander gegangen. Nun hat sie Haus und Hofverbot bekommen. Darf sie mich dennoch besuchen?
16 Antworten
Natürlich darf sie Dich besuchen. Dem Vermieter gehen Deine Besuche und dein Liebesleben nichts an.
Wenn das Wörtlein wenn nicht wär, wär mein Vater Millionär ...
Woher willst du wissen, dass das so ist? Möglichweise war doch der Streitgegenstand eine Mietminderung oder eine nicht berechtigte Forderung zu Schönheitsreparaturen? Nicht jeder Streit berechtigt also zu einem Hausverbot.
Darf sie mich dennoch besuchen?
Wenn sie es schafft, in deine Wohnung zu kommen, ohne vorher das Grundstück, bzw. die gemeinschaftlich genutzten Flächen zu betreten, dann ja.
Ein Hausverbot kann aber nur dann ausgesprochen werden, wenn in der Person ein wichtiger Grund vorliegt. Allein die Tatsache, dass der Vermieter die Person nicht leiden kann, ist nicht ausreichend.
Ja, da du Mieter bist und ganz allein entscheiden kannst, wer bei dir rein darf und wer nicht.
Ich lasse mir doch von meinem Vermieter nicht die Freunde verbieten!
Ich lasse mir doch von meinem Vermieter nicht die Freunde verbieten!
Nur will noch kann er das ja garnicht, sondern deren Betreten seines Grundstückes und Hauses untersagen. Und dass darf er, wenn entsprechende Gründe vorliegen.
Das Grundstück an sich ja, wenn sich zB ein Garten o.ä. dort befindet. In der Wohnung selbst kann man empfangen, wen man will. Entsprechende Gründe müssten schon sehr außergewöhnlich sein. Nur, dass die Freundin mal eine Mieterin war mit der der Vermieter Stress hatte reicht hier bei weitem nicht aus!
Und dass darf er, wenn entsprechende Gründe vorliegen.
Wieso muss er einen Grund dafür nennen, wenn er auf seinem Grundstück das Hausrecht ausübt?
Hausrecht hat er aber nicht in der Wohnung des Fragestellers...
Zu deiner Wohnung kannst du jedem Zutritt verschaffen. Der Vermieter kann dir nicht vorschreiben wer dich besuchen darf. Zur Wohnung gehört selbstverständlich auch ein Zugangsrecht. Das muss nicht gesondert erklärt werden.
Besuch
(dmb) Mieter dürfen in ihrer Wohnung so oft und so viel Besuch empfangen, wie sie wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hier um Herren- oder Damenbesuch handelt, wie lange der Besuch bleibt, ob er regelmäßig oder unregelmäßig kommt, all das geht den Vermieter nach Informationen des Deutschen Mieterbundes nichts an. Klauseln im Mietvertrag, die ein Besuchsverbot aussprechen oder Einschränkungen dieses Besuchsrechts vornehmen, sind regelmäßig unwirksam. Der Vermieter darf den Mieterbesuch auch nicht dadurch verhindern, dass er von seinem „vermeintlichem“ Hausrecht Gebrauch macht und dem Besucher das Betreten des Hauses verbietet.
Gleichgültig, ob im Mietshaus ein Hundehaltungsverbot besteht oder nicht, der Mieter darf auch Besuch empfangen, der einen Hund mitbringt.
Nur ausnahmsweise kann der Vermieter "Hausverbot" für einen Besucher verhängen. Beispielsweise dann, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt Ruhestörungen begangen hat oder Gemeinschaftsräume wie Treppenhaus, Flur, Keller usw. beschädigt hat.
Quelle: Mieterbund
Es gibt allerdings Ausnahmen. Wenn dieser Mieterin zuvor gekündigt wurde - wegen Ruhestörung oder etwas schwerwiegendem - dann kann der Vermieter Hausverbot erteilen. Das gilt dann auch für die anderen Mieter.