Gameplay videos selber machen; ist das legal?
hallo, wenn ich selbst gameplays mache (ich spiele, ich nehme auf)
ist das legal? Wegen dem Urheberrecht und so.
darf ich sie auch auf yt hochladen?
Wenn es nicht legal ist, von wem brauche ich die Erlaubnis?
bitte mit begründung
Danke
2 Stimmen
3 Antworten
Wir gehen mal davon aus, dass Texte, Grafiken und/oder Handlung des Spiels geschützte Werke sind im Sinne des § 2 UrhG. Sonst dürfte man all das machen mit dem Spiel, was Poster stelari hier zu recht als unzulässig darstellt.
Was man dennoch machen darf, ist das: Aus geschützten Werken zitieren. Da muss man aber erstmal ein eigenes Werk schaffen (gut, hier ein Video seiner Spielereien), und dann muss man noch einen berechtigten Grund für sein Zitat (ist es nötig für mein eigenes Werk, als Beleg zum Beispiel? "Belegfunktion von Zitaten") - und für dessen Länge (ist die wirklich nötig für meinen Zweck? "Berechtigung des Umgangs eines Zitats") - haben:
§ 51 UrhG Zitate: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. (...)"
Wenn ich also ein Video drehe, in dem ich belegen will, dass im Videospiel XY in Level 14 ein Mercedes verwendet wird (oder brutale Gewalt), dann darf ich a) dies behaupten in einem eigenständigen Werk und dann b) dies belegen durch ein Bild, einen Filmausschnitt. Vergleiche dazu http://www.initiative-tageszeitung.de/lexika/ol-presserecht/olp-artikel.html?LeitfadenID=159
Sonst nicht. Also nur zum Gaudium des Publikums darf ich keine fremden Texte, Grafiken und Stories verbreiten, auch nicht im Internet. (Dass dies geduldet wird von vielen Rechteinhaber ist aber kein Präjudiz für eine künftige Duldung durch andere Rechteinhaber noch durch angerufene Gerichte :-). Zudem haben frühere Dulder bei Youtube jetzt auch dicht gemacht: Alte witzige Videos gibt es noch, neue werden neuerdings gesperrt.)
Gruß aus Berlin, Gerd
Das Aufnehmen selbst ist nach § 53 UrhG zulässig, sofern es nichtgewerblichen- privaten Zwecken dient - es darf also deine eigenen vier Wände nicht verlassen.
Die Veröffentlichung auf YouTube hingegen wäre nicht zulässig, da hier die Rechte Dritter verletzt werden im Sinne von § 15 UrhG (ausschließliche Rechte des Urhebers) i.v.m. §§ 16 (Vervielfältigung), 17 (Verbreitung), 19 (Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht), 19a (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) ff UrhG, sofern man kein Nutzungsrecht nach § 31 UrhG besitzt.
Wer keine Nutzungserlaubnis besitzt, der macht sich strafbar nach § 106 UrhG, womit der Rechteinhaber Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz erlangt und eine Abmahnung mit Kostennote aussprechen kann nach §§ 97 u. 97a UrhG
Nach einer Nutzungslizenz zu fragen wäre für den Privatmann praktisch sinnlos, es würde am fälligen Kleingeld für die Nutzungsgebühr in der Portokasse fehlen, die sich schnell im 5stelligen €-Bereich widerfindet.
Es spielt auch keine Rolle wem das Spiel gehört - man wäre sowieso nur Besitzer und nicht Eigentümer, jedoch kein Urheber - auch ist es ein Irrglaube wenn man denkt, man habe das Spiel ja gekauft und hätte somit alle Rechte wie der Urheber auch.
Wer jetzt meint, wenn man das ganze " pitcht " oder " spiegelt " - auch der befindet sich auf dem Holzweg! Dies wäre sogar erst recht ein Urheberrechtsverstoß nach § 15 UrhG (ausschließliche Rechte des Urhebers) i.v.m. § 23 (Umgestaltung und Bearbeitung) und man muss sich den Tatvorwurf des Vorsatzes gefallen lassen. Das Video wird zwar nicht so schnell gefunden, die Wahrscheinlichkeit durch den Rechteinhaber direkt erwischt zu werden steigt dafür um ein Vielfaches - hier ist YouTube ja sogar behilflich wenn sie es gleich Speren oder Löschen, da sie den User nicht beim Rechteinhaber " anschwärzen ".
Abstimmen kann man hier nicht, denn es fehlt die Anwortmöglichkeit Beides weil es teils legal ist (das Aufnehmen) und auch illegal (das Veröffentlichen).
Würde YouTube nicht konsequent löschen oder sperren - um nicht selbst in die Störhaftung zu geraten - wäre die Erfolgsrate um einiges Höher. Zahlen gibt es hier keine, da es meist bei der Abmahnung bleibt und die tauchen in keiner Statistik auf
Um auf den 2. Absatz einzugehen - Urheberrechtsverstöße sind Delitkthandlungen, hier zielt die Strafe direkt auf die Handlung und nicht auf die Motivation oder das Ergebnis. Es spielt also keine Rolle ob es Werbung für den Rechteinhaber ist oder man man damit Asche macht oder nicht...
Du erstellst das video, "dann hast du urheberechte drauf". Und ja du darfst es uploaden solange du keine urheberrechte der anderen verletzt.....bsp. eine Lied von .... einfügst.
aha danke,
Obwohl das spiel nicht von mit ist?
Solange das video von dir gemacht ist, ist es egal ob das spiel geliehen oder gekauft ist.....
Eine Frage ... gab' es bereits Fälle in denen ein Spieler ein Game-Play-Video bei Youtube hochgeladen hat und darauf ein erheblicher finanzieller Schaden für ihn resultiert ist?
Schließlich gibt es genügend Spieler, denen ein Trailer nicht genügt, bevor sie die Entscheidung zum Kauf treffen, es ist also Werbing für das Spiel, zum ersten. Zum zweiten hat der Veröffentlicher in der Regel keinen gewerblichen Vorteil durch das Hochladen bei Youtube. Und zum dritten braucht man nur GamePlay + Minecraft/CoD/BF/etc. einzugeben und gleich findet man Unmengen solcher Videos - eine Goldgrube zum Verklagen? Dennoch bleiben die meisten Videos über Monate eingestellt ...
P.S. Rechtlich hast Du 100%ig Recht und das möchte ich auch überhaupt nicht ankratzen, mich würde nur interessieren, ob das in der Praxis tatsächlich von Bedeutung ist - und wenn unter einem Promille aller Hochlader angezeigt werden ist es das für mich nicht. :-)