Darf ich Autoräder im Fahrradkeller lagern wenn 1 Eigentümer einer Wohnung dagegen ist?
Hallo, ich bin Mieter eines 9 Parteienhauses und wohne nun schon 16 Jahre hier. Ich habe meine Winter- bzw. Sommerräder immer in einer Ecke des Fahrradkellers gelagert. Kein weiterer Mieter störte das. Vor ca. 2 Jahren wurde eine Wohnung verkauft und der Käufer nutzt diese Wohnung auch. Diesen Bewohner stört es nun, das die Räder nun da gelagert werden und verlangt nun, durch die Hausverwaltung, das die Räder entfernt werden. Sollte der Eigentümer der Räder sie nicht wegräumen dann werden sie durch eine Firma entsorgt und die Kosten sollte wohl dann der Eigentümer der Räder tragen. Meine Frage ist nun, muß ich die Räder wegräumen oder nicht? Mein Kellerraum ist eindeutig zu klein dafür.
2 Antworten
Ja musst du.
Du hast als Mieter kein Mitbestimmungsrecht, zudem ist es feuerpolizeilich verboten die Räder da zu lagern.
Der Fahrradkeller ist auch nicht dazu gedacht, dass Mieter ihre Sachen dort lagern.
Lagere deine Räder bei deiner Wekstatt ein, da sind sie bestens gelagert und du ersparst dir die Schlepperei und die Sorge um die Räder. Das wird nämlich sehr teuer, wenn sie geklaut werden. Das kommt mehr als genug vor.
Wenn man einem das Recht dazu einräumt, dann müsste man das bei allen tun. Wie sähe der Fahrradkeller wohl aus, wenn alle ihre Autoräder dort lagern würden? Dann kämen schnell auch noch andere Dinge hinzu.