Darf ich in Deutschland in der Öffentlichkeit Schmieden?

3 Antworten

nicht nur Dein Vermieter muß zustimmen. In einer reinen Wohngegend ist das nur mit Zustimmung ALLER Anwohner in engem Rahmen zulässig und nur, wenn die Imissionsschutzbestimmungen eingehalten werden.

Guckst Du: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundes-Immissionsschutzverordnung

Also kannst Du davon ausgehen: Wer hobbymäßig gelegentlich etwas Lärm bei der Ausübung eines Handwerkes macht, der kann davon ausgehen, das dieses zulässig ist.

Wer regelmäßig die Grenzen der Imissionschutzverordnung überschreitet begeht eine Ordnungswiedrigkeit.

Hier in D ist eigentlich alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Fragst Du dich manchmal, warum Dir das im Garten verboten worden ist? Da ist die gleiche Grundlage, wie in einer Wohngegend.

Stichwort: Brandschutz!!!

Offenes Feuer in der Garage? Dein Versicherungsvertreter kriegt vermutlich einen Herzinfarkt.

Slayxer7373 
Beitragsersteller
 03.05.2015, 09:05

naja schon VOR der Garage und nicht IN der Garage, ich habe Aufgeschnappt, dass ich wenn der Vermieter nichts dagegen hat und das Bauamt JA sagt das da nichts gegen spricht!

Du musst schon auch auf der Gemeinde nachfragen. So etwas darf man nicht einfach so ohne Genehmigung machen. Möchtest du auch Geld damit verdienen? Dann  nicht vergessen, ein Gewerbe anzumelden. Du fährst jedenfalls besser, wenn du das ganze nicht einfach so ohne Genehmigung laufen lässt. Da bleibt dir dann schon einiger Ärger erspart.