Darf ich auf dem Balkon ein kleines Autoteil lackieren (Spray, Autolack) , wenn über mir jemand wohnt (Geruch)?
Vielleicht hat jemand ein vergleichbares Urteil?
6 Antworten
Es gehört nicht zum üblichen Nutzen der Wohnung dort Lackierarbeiten am Auto durchzuführen.
Wenn es sich um ein kleines Teil - wie z.B. eine Spiegelblende handelt - dann würde ich es dennoch bei normaler guter Nachbarschaft durchaus machen.
Es muss ja nicht gerade zu der Zeit sein wo die Nachbarn auf dem Balkon in der Sonne liegen. Zudem kann man auch mal eben vorher mit den Nachbarn reden, das es 15 Minuten ein bischen riechen wird.
Wenn Du sehr darauf achtest, dass auch wirklich nichts vom Lack (auch nicht Sprühnebel) dahin kommt, wo er nicht hinkommen soll, also z. B. Boden. Geländer, Wände, dann sollte das bei einem wirklich nur kleinen Teil kein Problem sein. Vorsichtshalber informierst Du noch Deine Nachbarn, dass sie die Fenster geschlossen halten sollen.
Besser wäre es aber, direkt eine Lackiererei aufzusuchen und zu fragen, ob Du dort mal eben ein wenig sprühen darfst.
Was genau spricht dafür, das auf den Balkon zu machen?
Mit dem Urteil wird es insofern eng, als dass ich mir kaum vorstellen kann, dass wer ein Urteil bekommen hat, nach dem er seinen Balkon zur Autolackierwerkstatt umfunktionieren darf. Nichts anderes würde es bedeuten, wenn irgendwem irgendwann erlaubt worden wäre, auf seinem Balkon zu lackieren. Egal, um welches Teil es sich handelt.
Von der juristischen Seite her also ein klares und eindeutiges "denk nicht mal daran!".
Bei uns nicht, die Wohnung wurde bestimmt vermietet zu Wohnzwecken. Schaue vorsorglich in Deine Vereinbarungen, was Du dort zu diesem Thema in der Urkunde stehen hast.
M.M.n. gehört das nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, wenn es ein Möbelteil wäre, könnte man da noch drüber hinwegsehen.