Leuchtgelb Ral 1026 als Autolack im Straßenverkehr erlaubt?

3 Antworten

Die Frage solltest du mit dem TÜV klären. Stelle dir vor, du erhältst hier eine falsche Antwort, lackierst dein Auto in der Farbe und der TÜV lehnt sie ab. Dann hast du die Kosten für die erste Lackierung plus für die Umlackierung. Willst du das Risiko eingehen?

Moin,

RAL 1026 Leuchtgelb-Neongelb
RAL 2005 Leuchtorange-Neonorange
RAL 2007 Leuchthellorange-Neonhellorange
RAL 3024 Leuchtrot-Neonrot
RAL 3026 Leuchthellrot-Neonhellrot

2min im Internet gesucht und das Gefunden. Die Aufgeführten Farben sind für eine Volllackierung an Privat PKW's/LKW's/Motorrädern Verboten. Für kleine Flächen (Zb. Tankdeckel oder Felgen sind sie wohl erlaubt. Wenn nicht einfach mal beim TÜV oder was es da noch gibt Fragen. 

MfG