Ware als Unternehmen von Privatpersonen kaufen ohne Rechnung?
Guten Tag liebe Community, ich habe eine Frage, ich kaufe von Privatpersonen Amazon Guthabenkarten ein, da es sich um Privatpersonen handelt erhalte ich auch keine Rechnung und verlange auch keine. Bezahlen tuhe ich sie über Banküberweisung, Paypal oder Skrill.
Meine Frage ist nun, genügt es dann wenn ich in der Buchführung eintrage "Einkauf 10€ Guthabenkarte Transaktionsbeleg: 123456789 .
Schonmal Vielen Dank für eure Antworten
euer Chico002 :)
2 Antworten
Wenn deine Tätigkeit auf Nachhaltigkeit mit Einnahmenerzielung ausgerichtet ist und von Dir selbständig ausgeübt wird, bist du lt. Gesetz verpflichtet ein Gewerbe anzumelden, es sei denn es sind Spekulationsgewinne.
Hier reicht dann meist eine Erklärung im Rahmen der Einkommensteuererklärung aus.
Ansonsten: Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG
Besonderheiten bei Trödelmärkten, Privatverkäufen in größerem Umfang, etc.
Irrst du dich da nicht? Es geht ja um einen Gutschein von amazon! Das bedeutet ja, es ist kein Gutschein über z.B. ein konkretes Produkt. Da stellt sich also m.M. gar nicht das Problem USt bzw. Differenzbesteuerung.
Lese u.a. mal hier nach:
https://www.ecommerce.jetzt/null-prozent-mehrwertsteuer-auf-gutscheine/
Oder stehe ich komplett auf der Leitung bzw. übersehe da was?
Ich habe bereits ein Gewerbe angemeldet, du musst dir vorstellen ich kaufe dir dein Amazon Gutschein ab der 10€ wert ist für 8€ . gebe den gutschein Amazon zurück und erhalte das geld abzüglich einer Gebühr. es geht jetzt hier nur darum ob ich bei der Buchführung eine Rechnung legen muss weil ich das bisher nicht gemacht habe ich habe lediglich die Transaktionsbelege als Beweis
Wareneinkauf ist Wareneinkauf. Der Wertansatz sind in diesem Fall der Anschaffungspreis.
Du kannst dir ja einen Eigenbeleg ausstellen. Bezeichnest den Gutschein (Nr.) bzw. vermerkst den Anschaffungspreis bzw. den Bankauszug...
Ist ja so überall. Schon mal ein Auto an einen Autohändler bzw. Schrottplatz verkauft? Da stellt der Verkäufer dir ja auch einen "Beleg" aus und nimmt den Durchschlag (also Eigenbeleg) zu seinen Unterlagen.