darf ich als hauptmieter meinen untermietern den briefkastenschlüssel wegnehmen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Grds. hat dein Untermieter Anspruch auf eigenen Briefempfang ohne deine Kenntnisnahmemöglichkeit :-O

Entweder bekäme er seinen eigenen Breifkasten oder du musst dir eben deinen mit ihm teilen und ihm dafür seinen Schlüssel überlassen, wenn du nicht deine Post an ein Schliessfach oder postlagernds zuschicken lassen möchtest. Ohne wenigstens derart wichtige Sendungen "eigenhändig" versenden lässt.

G imager761

Wenn du der einzige bist, der den Briefkastenschlüssel hat.....na, rate mal, wer dann die Post geklaut hat... konfliktarm ist es wohl erst, wenn sich jeder seine Post postlagernd schicken lässt. Dann kommt nix weg - zumindest nicht von oder durch die Mitbewohner.

artdirector 
Beitragsersteller
 28.07.2015, 22:03

hä hast du die frage nich verstanden ?   ich bin ja NICHT er einzige.  alle 3 haben einen schlüssel...  und genau darum geht es : ob ich ihnen den schlüssel wegnehmen kann - wenn der eine den andere beschuldigt post zu klauen ...

postlagernd schicken lassen ? muss ich mal googeln.

TrudiMeier  28.07.2015, 22:06
@artdirector

Nee, du hast meine Antwort nicht verstanden. Wenn du jetzt den anderen den Schlüssel wegnimmst, bist du der einzige, der den Briefkastenschlüssel hat. Wenn dann einer behauptet, es sei Post weggekommen - wer wars dann wohl?

Ist doch ganz einfach zu verstehen.

artdirector 
Beitragsersteller
 28.07.2015, 22:07
@artdirector

ärzte, jobcenter, anwälte, banken ... denen jetzt zu sagen bitte nur noch "postlagernd" zu versenden - ist nicht wirklich eine option langfristig.

und funktioniert nur mit bestellter post ... aber wohl kaum mit der post - die man nicht vermutet - die aber auch wichtig sein kann...

artdirector 
Beitragsersteller
 28.07.2015, 23:46
@artdirector

aber nein ich denke nicht, das man mich da beschuldigen würde. 

Wer viel fragt, bekommt viele Antworten:-)

Mach doch einfach. Sag ihnen, daß du von nun an die Post aus dem Kasten holst und persönlich verteilst. Ist schließlich deine Mietwohnung. Übrigens bekommen wir jetzt noch Post von Ende Juni, also wer weiß in welcher Scheune die DtPost eure fehlenden Sendungen eingelagert hat.

Einen zweiter Briefkasten mit Namen anbringen wäre sicher besser. Vermieter fragen.

artdirector 
Beitragsersteller
 28.07.2015, 21:35

aber er zieht doch wieder aus...  wenn ich meinem vermieter erzähle das ich hier ein einer bekloppten-WG lebe die sich scheinbar gegenseitig beklauen ... kommt das nicht so gut ?  was wäre ein plausibler grund ?   ach ja ist ein altbau ... weis nicht ob man da so einfach einen 2ten briefkasten anbringen kann

jameslast2015  28.07.2015, 21:39
@artdirector

Wenn es dem Vermieter nichts kosten würde, hätter er sicher nichts dagegen wenn jemand den alten Briefkasten durch einen neuen, besseren austauscht.

Gib mal "home deluxe briefkasten 4 fächer" bei google ein. Sowas gibts sicher auch günstiger hab nur schnell geschaut. Vielleicht wäre das doch eine Lösung?

artdirector 
Beitragsersteller
 28.07.2015, 21:44
@jameslast2015

wir leben in einem altbau in berlin - mit modernen briefkästen : 10 stück an der zahl ... an der wand dran direkt :)  geht nich :)

artdirector 
Beitragsersteller
 28.07.2015, 22:05
@artdirector

aber wir haben 10 briefkästen - aber nur 9 mietparteien .. einer ist immer frei .. ich hab den vermieter gefragt ob ich den haben kann... per email.  hoffentlich klappts.

Wenn Du ihm den Briefkastenschlüssel wegnehmen willst kann er Miete mindern! Wenn auch nicht viel. Oder er lässt auf Deine Kosten einen Briefkasten anbringen!

Jeder Mieter hat das Recht auf einen Briefkasten. 

ärzte, jobcenter, anwälte, banken ... denen jetzt zu sagen bitte nur noch "postlagernd" zu versenden - ist nicht wirklich eine option langfristig.

Muss ja nicht lange sein, nur bis der Untermieter ausgezogen ist.

ich - habe untermieter A schon gekündigt - aber er darf noch bis dezember hier wohnen.

Kündigungsgrund? Warum ein so lange Kündigungsfrist?

MfG

Johnny

artdirector 
Beitragsersteller
 28.07.2015, 23:09

weil dies ebend so ist, als untermieter hat man scheinbar rechte ...  kündigung ohne wichtigen grund ( zb eigenbedarf ) = 6 monate kündigungsfrist ... leider ...

das problem ist - das die kommunikation zu all den ämtern - die der mitbewohner hat - wohl schwierig und umständlich ist ... ist es ja auch ...