darf ich als hartz 4 empfänger für die wöhnung meiner tochter bürgen
meine tochter zieht in eine neue wohnung mit ihrem freund. der freund hat einen schufaeintrag, das wird vom vermmieter nicht akzeptiert. deshalb soll ich jetzt für meine tochter bürgen. darf ich das
6 Antworten
Auch wenn bei dir nichts zu holen ist, kannst du Bürgen, dann hat der VM Pech, wenn er sich nicht über den Bürgen erkundigt hat.
Genau so ist es.
Wenn der Vermieter dich als Bürgen akzeptiert, dann darfst du natürlich auch bürgen. Wenn er auch von dir eine reine Schufa haben will, ist das doch ok. Wenn der Ernstfall mal eintreten sollte, dann hat der Vermieter halt Pech gehabt. Wenn er einen Einkommensnachweis haben möchte, dann wird er dich wohl eher nicht als Bürgen haben wollen. Das JobCenter interessiert das nicht und geht die auch nichts an.
Was nützt es, wenn du bürgst. Dein Einkommen ist unter dem Pfändungsfreibetrag, d. h. wenn du in die Pflicht genommen werden solltest zu bezahlen, ist bei dir nichts zu holen. Somit wird ein Vermieter dich als Bürge wahrscheinlich nicht akzeptieren.
Mit was möchtest du denn bürgen,mit deinem ALG - 2 Bescheid ?
Denkst du nicht,das der Vermieter außer deiner Unterschrift,auch noch einen oder mehrere Einkommensnachweise haben möchte,die aktuell sind ?
Sonst würde das natürlich kein Problem sein.
die vermieter wollen in der regel ein einkommensnachweis des bürgens für die letzten 3 monate.. du kommst als mietbürge somit nicht in frage da du im ernstfall eh nicht genug einkommen hättest um die miete zu übernehmen... was ist mit den eltern des freundes?