Darf ich 2 Zeilen aus einem anderen Lyric in meinem Track benutzen?

2 Antworten

hey @unknowaartist12,

laut § 2 absatz 1 nr. 1 des urheberrechtsgesetzes (UrhG) sind alle songtexte erst einmal geschützt. in deutschland kümmert sich darum oft die gema oder die vg wort. wenn du den text frei benutzt (du musst dich so weit vom original entfernen, sodass das ursprüngliche werk lediglich als inspiration dienst und das neue werk erschaffen wird), kann der text benutzt werden [vgl. § 24 UrhG].

viel erfolg dir & einen schönen sonntag! :)

unknownArtist12 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 13:29

macht die Sache ja noch einfacher

unknownArtist12 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 13:29

danke ist sehr hilfreich. das lied dessen zeilen ich benutze ist nicht gema geschützt.

unknownArtist12 schreibt

2 Zeilen aus einem anderen Lyric
zwei Zeilen aus einem Track eines anderen Musikers

Wahrscheinlich meinst du damit "zwei Zeilen aus einem fremden Text", mutmaßlich aus einem Gedicht. Oder hat ein Track heute schon Zeilen?

Zwei Zeilen Text in einer Zeitschrift oder in sonst einem Prosa-Werk erreichen in der Regel nicht die nötige Schöpfungshöhe, um geschützt zu sein als Werk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke.

Zwei Zeilen eines Gedichts, die gut durchdacht und gut gemacht sind, erreichen diese Höhe aber sehr oft. Ob oder ob nicht, das entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht, oft nach Anhörung von Sachverständigen.

Falls nun diese zwei Zeilen nicht geschützt sind als Werk, darfst du sie frei verwenden, auch ohne § 63 Quellenangabe.

Falls nun diese zwei Zeilen aber geschützt sind als Werk, gibt es zwei Möglichkeiten, sie dennoch im eigenen Werk zu verwenden, ohne eine sonst obligatorische § 31 Einräumung von Nutzungsrechten vom Urheber oder von dessem Vertragspartner (Plattenfirma, Musikverlag, Buchverlag, Verwertungsgesellschaft wie gema.de usw.) einzuholen.

Möglichkeiten 1: UrhG § 51 Zitate. Dazu muss man aber viel wissen über die sehr beschränkten Möglichkeiten des Zitierns. Dafür gibt es aber viele gute Texte im Internet.

Möglichkeiten 2: UrhG § 24 Freie Benutzung. Dazu lese man mal zumindest Was ist eine freie Benutzung?

Übrigens wird ein Werk nicht durch die gema.de geschützt, sondern automatisch durch das Gesetz. Die GEMA sorgt - wenn man deren Vertragspartner ist - nur für eine möglichst gerechte Eintreibung und Verteilung der Einnahmen aus dem Werk! Aber sie darf keine Lizenz für eine Änderungs des Werkes vergeben, auch nicht für eine Einbindung des Werkes in eine anderes Werk!

Gruß aus Berlin, Gerd