Darf es die Polizei?
Hay Leute,
Wurde letztens mit Marihuana von der Polizei geflaxt. Haben es aber schlau gemacht und mein Kumpel hat es auf den Boden geworfen um zu sagen dass er es Grad gesehen hat und aus Reaktion von der Polizei runter geschmissen hat. 2 Tage später hat die Polizei bei mir angerufen und es meinen Eltern mitgeteilt. Jedoch meinten Sie aufeinmal, dass es Zeugen gab die uns beim Kauf sahen. Das kann jedoch nicht sein da es im geschlossen Raum war. Jetzt wollen die, dass ich morgen Fingerabdrücke und Fotos dort machen lassen muss. Darf die Polizei einfach so sagen, dass es Zeugen gab? Und deswegen Fingerabdrücke und Fotos machen von mir?
Bei meinem letzten Aufenthalt bei der Polizei meinte einer, dass es auch Zeugen gab bei einer Sachbeschädigung, jedoch hat es nicht gestimmt.
9 Antworten
Die Zeugen müssten dir vorgeführt werden ausser die bestehen ganz klar darauf dass sie Anonym bleiben sie dieses Recht haben diese allerdings nur wenn Gefahr zur Rache besteht
Ich würde damit aber zum Anwalt gehen und der kann dich dann besser beraten allerdings empfehle ich dir dann dem Anwalt die komplette Wahrheit zu sagen der kann dann gemeinsam mit dir und am besten deinen Eltern rechtliche Schritte einlegen um dir zu helfen
Nein, lass dir keinen Türken bauen! Die Fingerabdrücke und Fotos sind freiwillig.
Stimmt
Du kannst warten, bis ein Richter die Erkennungsdienstliche Behandlung anordnet. Ansonsten bist du zu keiner Aussage bei der Polizei verpflichtet, da du Beschuldigter bist.
Im vorliegenden Fall muß der FS überhaupt nicht bei der Polizei erscheinen, da er als Beschuldigter geführt wird. Folglich darf die Polizei nicht einfach bei ihm zu Hause erscheinen, um ihn zwangsweise Erkennungsdienstlich zu behandeln. Dieses geht nur mit richterlicher Verfügung.
Eine ED-Behandlung für Zwecke des Strafprozesses muss der FS über sich ergehen lassen, wenn die Polizei diese anordnet.
Zitat von der Internetseite anwalt.de:
>>Anders – und rechtlich durchaus komplex – ist die Lage bei der Anordnung und Ladung zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung. Grundsätzlich gilt, dass solche Maßnahmen sogar ohne vorherige Androhung, mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden können. Der Beschuldigte darf – falls erforderlich – zwangsweise zur Dienststelle gebracht und dort bis zur Erledigung der Maßnahme festgehalten werden (vgl. OLG Stuttgart, StV 88, 424).<<
Zitat Ende, von der Internetseite anwalt.de
Gehe am besten auf nichts ein was du nicht machen musst und gehe zum Anwalt ich persönlich kann dir nur ans Herz legen illegale Substanzen in Zukunft nicht zu verwenden Große Firmen können das nämlich auch nachweisen ich zum Beispiel musste paar Tage nach meinem Vorstellungsgespräch eine Urinprobe abgeben allerdings brauchst du dir bei solchen Drogentests keine sorgen zu machen dass die Firmenärzte etwas der Polizei mitteilen das dürfen sie nämlich nicht
Zur Not kann man Polizisten bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, wenn sie etwas gegen euch unternehmen, was Gesetzlich verboten ist.
Zum Tatnachweis bei Tatverdacht darf die Polizei die Erkennungsdienstliche Behandlung anordnen und auch zwangsweise durchsetzen.
Dazu bedarf es keines Richters, die Anordnungskompetenz für Maßnahmen nach § 81b Alt. 2 StPO liegt ausschließlich bei der (Kriminal-) Polizei.
§81b StPO (Strafprozessordnung)
"Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden."
Druchführung des Verfahrens - man hat einen Tatverdächtigen und möchte Tatbeteiligung nachweisen oder ausschließen