Darf man jemanden festhalten, der Sachbeschädigung getutet hat?
Wenn jemand mein Auto mit seiner Autotür beschädigt und wegfahren will: Darf ich ihn dann festhalten, bis die Polizei kommt oder gar Gewalt anwenden?
8 Antworten
Das ist keine Sachbeschädigung, sondern ein Unfall. Fährt dieser einfach weg, begeht er eine Unfallflucht.
Strafgesetzbuch (StGB)§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
- 1.
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- 2.
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Jedermannrechte gestatten es dir, diesen bis zur Personalienfeststellung festzuhalten
§ 127 StPOVorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
Wobei in dem Fall hast du das Kennzeichen, ich würde direkt bei der Polizei anrufen, das Kennzeichen mitteilen und den Rest übernehmen wir...
Noch eine Anmerkung:
der Sachbeschädigung getutet hat
Dein Ernst? Wenn ja: Aua...
YMMD 😂
Ja, das ist das jedermannsrecht, du darfst ihn Festhalten bis die Polizei Eintrifft.
In Deutschland versteht man unter „Jedermannsrecht“ allerdings die vorläufige Festnahme durch Jedermann, welches in der Strafprozessordnung festgehalten wird.
Jedermannsrecht: § 127 StPO – vorläufige Festnahme
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1. (Quelle: § 127 StPO)
Lol
Nein, er könnte dich wegen Freiheitsberaubung anzeigen ! Kennzeichen, Uhrzeit und Ort aufschreiben und schauen ob eventuell zeugen da sichd. Dann die Cops rufen.
Du darfst ihn in der Tat festhalten.
Gewalt anwenden (z.B. K.O. schlagen) aber nicht, da dies sicherlich nicht verhältnismässig wäre.
In der Praxis sieht es aber vermutlich eher so aus, dass man sich das Nummerschild notiert und vielleicht noch Zeugen hat. Den Rest macht die Polizei.
Verhältnismäßigkeit ist hier nicht besonders relevant, da ggf. noch ein Notwehrzustand vorliegt, denn hier liegt aktuell eine Straftat vor, die begangen wird, nämlich das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
Wenn ich den Menschen KO schlagen MUSS um die Straftat zu vereiteln oder die Verschleierung der Identität könnte das durchaus legitim sein.
Ja gegebenfalls Ihm dadrauf anzusprechen, falls grössere Schaden sind die Polizei anrufen.