darf eine Nachzahlung beim Arbeitslosengeld 1 angerechnet werden ?
Ich habe eine Klage gegen meinen ehemaligen Chef laufen gehabt und meine Verhandlung vor zwei Tagen gehabt. Ich beantrage nächste Woche mein Arbeitslosengeld nach Ende meiner Krankschreibung. Ich habe eine Nachzahlung noch zu bekommen bis zum 13.9.17. Wird diese Nachzahlung angerechnet ?
Kennt sich jemand damit aus ? danke
2 Antworten
Bei ALG 1 spielen irgendwelche Einkommen oder Nachzahlungen von Lohn, Gehalt, Kindergeld etc. überhaupt keine Rolle. Allein entscheidend für die Berechnung ist dein vorheriges Arbeitseinkommen.
Nur bei ALG 2 (Leistung vom Jobcenter), bei Alg 2 (Harz 4) würde bei Zahlung während des Bezugszeitraumes die Nachzahlung als Einkommen angerechnet.
Bei ALG 1 (Leistung von der Arbeitsagentur) spielt das absolut keine Rolle.
Beantragung wofür ALG 1 oder ALG 2 (Harz4)?
ich beantrage Arbeitslosengeld 1 weil ich über ein Jahr gearbeitet habe
also darf meine Nachzahlung nicht mitberechnet werden . Man sagt ja alles was man zusätzlich erhält wird angerechnet