Darf eine Betreuerin in einer Wohngruppe Bewohner ohne Bescheid sagen vom Ausflug ausschließen?
Hallo erstmal. Ich wohne in einer Wohngruppe für Jugendliche. Am Freitag bin ich mit einer anderen Mitbewohnerin und einer Betreuerin in die Videothek gefahren, um einen Film auszuleihen. Am nächsten Tag kam dann eine andere Betreuerin und wollte mit uns etwas unternehmen (Fahrradfahren), da wir nicht wollten, wurde sie pissig. Das Fahrradfahren nutzte sie natürlich als Vorwant, um raus zu gehen wegen des "schönen Wetters" und um die DVD wegzubringen. Sie hat uns gedroht die DVD von unserem Taschengeld zu bezahlen, aber ich weiß dass sie das nicht ohne unserer Unterschrift nicht machen kann. Sie war also anpisst auf uns, weil wir nicht den Film weg bringen wollten. Und ignorierte uns dann auch beim Abendessen. Nachdem gab sie uns um 19 Uhr Bescheid, dass sie mit einer Bewohnerin (die wir nicht mögen) und dem neuen Jungen, in die "Stadt" gefahren sind und kamen erst um 22:30 Uhr wieder. Obwohl unsere Eltern dafür, dass wir 24/7 Beobachtet und Betreut werden. Ich habe den Jungen am nächsten Tag gefragt und sagte, sie wären im Kino gewesen. Und jetzt zu den Fragen: Darf eine Erzieherin ohne Bescheid zu sagen, wo sie wirklich sind, weg gehen? Und darf eine Erzieherin, Jugendliche mit Depressionen und ehemaligen Suizid Gedanken, alleine lassen? Darf eine Erzieherin Jugendliche verachten, ausschließen und ignorieren?
Entschuldigung für den langen Text/Roman. :D
3 Antworten
Irgendwann musst Du dich mit dem leben arrangieren. Du kannst nicht nur Forderungen stellen.
Du willst ne Menge wissen was der Erzieher darf. Frag dich doch mal.im Gegenzug was du MUSST.
Wenn ich Dein Schilderung lesen, stimme ich Dir zu, dass es sich bei der Geschichte nicht um eine Sternstunde der Pädagogik handelt. Einen Satz hast Du irgendwie nicht beendet: "Obwohl unsere Eltern dafür, dass wir 24/7 Beobachtet und Betreut werden." Meinst Du, sie hätte nicht nur mit 2 Jugendlichen allein ins Kino fahren dürfen? Weil die gesamte Gruppe 24 Stunden am Tag beobachtet und betreut werden muss?
Dann könnte immer wieder ein einziges Gruppenmitglied alle Außenaktivitäten blockieren - eine düstere Vorstellung. Jugendliche sollen zur Selbstständigkeit erzogen werden, sie dürfen alleine ins Kino gehen, alleine zum Fußball, alleine einkaufen, alleine zur Schule gehen und alleine Freunde besuchen.
Ich lese aus dem Text, dass eine Leih-DVD zurückgebracht werden solte, damit nicht zusätzliche Gebühren fällig werden. Die zusätzlichen Kosten lassen sich aus dem Gruppenetat bezahlen, dann ist eben weniger Geld für anderes da. Rechtmäßig wäre es aber auch, den Schaden auf das Taschengeld der Jugendlichen umzulegen. Es handelt sich hier rechtlich um eine angemessene Beteiligung am entstandenen Schaden, der durch die Verweigerung der Jugendlichen entstanden ist. Das ist in den Richtlinien der Aufsichtsbehörden für solche Fälle klar geregelt.
Irgendwie habt ihr große Chancen das Ritual immer wieder zu wiederholen:
Erzieherin will Freizeitaktivität bei schönem Wetter und dabei noch eine Besorgung machen - Jugendliche haben null Bock und brauchen ihre Ruhe, wollen den Tag mal im Haus abhängen. Das ist eine Standardsituation, die zwischen Erwachsenen und Jugendlichen in der Pubertät überall abläuft. Da bot sich für die Erzieherin an "Wer nicht mitkommt, den bestraft das Leben" (frei nach Gorbatchow). Dummerweise schafft man damit neuen Ärger und spaltet auch zwei Jugendliche ab, die ihr danach nicht mehr mögt.
Die Chance hier eine Verbesserung zu erreichen, liegt zum größten Teil bei Dir. Die Anleitung dazu wäre hier zu lang. Die Stichworte dazu heißen: Humor - Charme - Kompromiss - gegenseitige Unterstüztung. Da muss jeder Mensch zunächst einmal in Vorleistung gehen. Viel Glück!