Darf eine Bank die Auszahlung verweigern wenn ein Erbschein vorliegt und auf Sterbeurkunde bestehen

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Erbschein ist ein rechtsgültiges Dokument des Nachlassgerichts, das feststellt, das Person A verstorben und Personenkreis B Rechtsnachfolger ist. Wenn er mir aber einfach so auf die Theke flattert, ist er auch nur ein Stück Papier, das jeder halbwegs begabte Fälscher nachahmen kann. Da ist es naheliegend, sich durch das Verlangen der Sterbeurkunde abzusichern, wenn Geld den Besitzer wechseln soll.

PatrickLassan  23.03.2015, 08:43

Und die Sterbeurkunde ist demnach völlig fälschungssicher?

rednblack  23.03.2015, 08:46
@PatrickLassan

Nein, ich würde auch beide zusammen fälschen. Aber es ist die letzte Möglichkeit für einen Bankangestellten, sich abzusichern, wenn er nicht die Exhumierung der Leiche beantragen will.

Ich hab mal zeitweise bei einer Bank gearbeitet und da wurde immer gesagt: der Erbschein ist das ausschlaggebende. Die Sterbeurkunde sagt ja "nur" aus, Person x ist tot.. aber null darüber, wem das Erbe nun wie zugesprochen wurde.

Doofe  23.03.2015, 08:39

So kenne ich das auch. Ein Erbschein wird nur aufgrund der Sterbeurkunde ausgestellt. Wenn also ein Erbschein vorliegt, bedeutet das automatisch, dass die Person gestorben ist.

Violetta1  23.03.2015, 08:40
@Doofe

Ganz genau. Erbschein ohne Sterbeurkunde gibt es nicht., daher stimmt Deine Aussage eben 100%ig.

Nein,eigentlich nicht.Der Erbschein belegt einwandfrei,dass du/ihr erben seit.Aber eine Sterbeurkunde muß auch vorgelegt werden.Der Innhaber des Erbscheins müßte eine haben.Ohne diese könnte es schwierigkeiten geben.Wie du ja siehst.Legt die Sterbeurkunde vor und alles ist geregelt.Dann kommt es noch drauf an ob einer oder mehrere Erben auf dem Erbschein stehen.Einer allein bekommt das Geld auch nicht.


Ja, die Bank besteht zu Recht auf einer Sterbeurkunde. Wenn jemand stirbt, lässt man sich am besten 5-6 Sterbeurkunden ausstellen. Du braucht mehrere für die Kündigung der Versicherungen und Du brauchst eine für die Auflösung des Kontos. Ich kann mich erinnern, als meine Schwiegermutter starb, dass irgendjemand sogar die Geburtsurkunde + Sterbeurkunde verlangte. lg Lilo

Antitroll1234  23.03.2015, 08:43

....hier bei der gestellten Frage liegt doch aber ein Erbschein vor !

Ja, die Bank besteht zu Recht auf einer Sterbeurkunde

Wozu soll nochmals eine Sterbeurkunde vorgelegt werden ?

Ja, darf sie! Banken sichern sich zu Recht ab und verlangen häufig die Vorlage von Erbschein und Sterbeurkunde. Die Bank hat keinen Bock in späteren Gerichtsverfahren wegen Erbstreitigkeiten als der böse Bube da zustehen.


tiergartennbg 
Beitragsersteller
 23.03.2015, 11:03

In meinen Fall will die Postbank nur die Sterbeurkunde und keinen Erbschein

bmke2012  23.03.2015, 22:01
@tiergartennbg

Nun, dann bekommt sie eben die Sterbeurkunde. Wo ist das Problem?