Darf ein Verwalter/Hausmeister einer WEG ohne Wissen der Eigentümer Begehung in den Keller/Gemeinschafsträumen durchführen?

1 Antwort

Natürlich, machen wir auch. Und die Eigentümer wissen das doch auch, wir berichten in den Versammlungen und die Aufträge bekommen wir zuvor mittels Verwaltervertrag.

Hausmeister ist eine andere Baustelle. Bei Vermietung hat ein Mieter solche Kosten ja nicht zu wuppen. Bei uns bekommt er deshalb solche Aufträge nicht. Wir sind lernfähig.