Darf ein Vermieter Hausverbot gegenüber Besuch aussprechen?
10 Antworten
Hast Du denn wirklich nichts angestellt? Dann kann der Vermieter auch nichts verbieten. Der würde gerne, kann er aber rechtlich nicht, er hat nichts in der Hand!
Wer eine Wohnung vermietet gibt sein Hausrecht insoweit auf, dass der Mieter in seiner Wohnung dieses Hausrecht wahr nimmt. Das gilt natürlich auch für Besucher dieses Mieters.
Wenn ein Besucher den Hausbesitzer beleidigt oder gar angreift, steht es ihm ja frei Anzeige gegen den Störer zu erstatten.
Wenn durch Besuch des Mieters der Hausfrieden gestört wird, riskiert der Mieter seine Kündigung.
Diese Frage kann man so pauschal nicht mit ja oder nein beantworten.
Das Hausrecht liegt grundsätzlich beim Mieter. Daher kann der Vermieter sich nicht auf dieses berufen.
Sofern sich der Besucher nicht ungebührlich verhält, kann der Vermieter kein Hausverbot aussprechen. Eine solche Maßnahme kommt nur dann in Frage, wenn der Besucher der Hausgemeinschaft gegenüber nicht zumutbar ist. Damit das zum Tragen kommt, müssen jedoch schon sehr schwerwiegende Dinge passieren.
Solange du nicht deinen Müll im Flur ablädst, Scheiben einwirfst oder ähnliche Dinge tust, kann er dir als Besucher den Zugang zum Haus nicht verbieten. Wenn er die Polizei holt, werden ihn die Beamten freundlich aber bestimmt auf die geltende Rechtslage hinweisen.
Ich Wohne nicht bei ihr , weder gemeldet noch zur Untermiete . Ich bin lediglich bei ihr zu Besuch , manchmam über Nacht , aber nicht dauerthaft länger als ein Wochenende ..
Also darf er kein Verbot aussprechen solange nicht vorgelegt worden ist das ich was gemacht haben soll ?
Er drohte meiner Freundin also der Mieterin , das wenn ich nochmal das Grundstück bzw die Wohnung betrete wird er die Polizei rufen und es werden Strafrechtliche Konsequenzen in betracht gezogen .
Er droht, hat aber nicht das Recht dazu. Lass dir nix erzählen!
Was hat er denn gegen Dich rechtlich zu beweisen, gar nix!
Selbst wenn die Polizei käme, kann man mit denen das in Ruhe klären. Der Vermieter hat was gegen Dich ohne Grund!
Nein, solange Du die Wohnung mietest oder ein Haus, hast Du Hausrecht. Selbst wenn ein Vermieter deinen Besuch nicht leiden kann, bestimmst Du das.
Längerer Besuch über Wochen hinweg mit Übernachtungen sollte man dem Vermieter aber melden, wegen Vorwurf der Untermiete.
Genau und erst dann kommt auch die Polizei.