Hausverbot beim Bäcker

18 Antworten

Wer das Hausrecht hat, kann anderen Menschen Hausverbot erteilen.

Hält sich dieser nicht daran, handelt es sich um eine strafbare Handlung (Hausfriedensbruch). Man kann auch einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch durchsetzen (§ 1004 BGB).

Ja jeder Einzelhändler hat das Recht den Kunden Hausverbot zu erteilen oder nicht. Der Einzelhändler hat auch das Recht einen Kunden nicht zu bedienen!

Aber klar doch. Der Bäcker hat das Hausrecht und kann natürlich entscheiden wer seinen Laden betreten soll/darf.
Üblicherweise wird eigentlich jeder eingelassen, aber was zu viel ist, das ist zu viel. Wenn jemand nicht weiß wie man sich benimmt muss er halt damit rechnen dass er 'ausgesperrt' wird.

Kann man, desweiteren muss man niemanden etwas verkaufen, man kann es auch verweigern.

Darf er und kann er.

Wenn ein Kunde "laut und frech" gegenüber dem Personal wird, scheint er nicht zufrieden zu sein.

In dem Fall ist es doch besser, sich einen anderen Bäcker zu suchen und jeder hat Ruhe.

Der Kunde ist König, aber alles muss man sich als Verkäufer/in auch nicht bieten lassen.

=)