Hund anschaffen Vermieter fragen
Hallo ich möchte mir einen Hund anschaffen, muss ich mein Vermieter darin mit Kenntnis setzen dass ich mir ein anschaffen will? Ich habe mal vor ein paar Jahren gelesen dass man das nicht mehr machen muss! welche Hunderassen darf ich mir nicht anschaffen, habe gehört dass Kampfhunde (übertragenen Sinne) nicht angeschafft werden dürfen, bzw. sich Nachbarn beschweren gehen
11 Antworten
Schön, dass du wenigstens so schlau bist vor der Anschaffung eines Hundes erst noch einmal nachzufragen...
Wenn in deinem Mietvertrag nicht ausdrücklich! Hundehaltung für alle Mieter erlaubt ist, dann gilt: du musst dir eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter für die Haltung eines Hundes einholen.
Im BGH-Urteil von März 2013 heißt es, dass Hundehaltung nicht mehr grundsätzlich verboten werden darf.
Selbstverständlich hat aber immer noch jeder Eigentümer bzw. Vermieter das Recht dir mit einer plausiblen Begründung die Haltung eines Hundes zu untersagen. Das ist sogar auch rechtens wenn er es einem anderen Mieter in seinem Haus erlaubt hat...
Eine plausible Begründung ist es beispielsweise, wenn der Vermieter annehmen muss, dass der Hund über viele Stunden alleine in der Wohnung ist...
In unserem Haus untersagen wir die Haltung von Katzen weil unsere (inzwischen erwachsenen) Kinder leider allergisch auf die Mietzen reagieren... Bisher hat das auch jeder Mieter akzeptiert...
Kampfhunde gibt es nicht - ein Vermieter kann allerdings sein Einverständnis verweigern wenn du dir einen Listenhund anschaffen möchtest.
Ein Grund wäre auch wenn du eine Deutsche Dogge in der 5. Etage ohne Aufzug halten möchtest...
Vermieter und auch Wohnungsgesellschaften machen auch öfters die Einschränkung bei der zu erwartenden Größe des Hundes. Da wird dann oft die 40/20-Regel angeführt. Der Hund darf nicht höher aös 40cm werden und soll nicht mehr als 20kg Gewicht auf die Waage bringen.
Manche Hundezüchter lassen sich vor Abschluß des Kaufvertrages für einen Welpen erst eine Einverständniserklärung des Vermieters vorlegen.
So kenne ich das auch vom verantwortungsbewußten Personal der Tierheime.
Ich habe mal vor ein paar Jahren gelesen dass man das nicht mehr machen muss!
Das hast falsch gelesen bzw. verstanden.
Haustiere die keine sog. Kleintiere sind bedürfen nach wie vor der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Was der Vermieter nicht mehr kann/darf ist die Haltung ohne plausiblen Grund untersagen.
Also in der Regel darf ein Hund nicht mehr verboten werden. Setze deinen Vermieter bitte trotzdem in Kenntnis um Stress aus dem Weg zu gehen. Was auch sehr gut wäre, ist wenn du mit deinen Nachbarn abklärst ob sie damit ein Problem haben, denn ist der Hund zu laut oder verrichtet sein Geschäft im Hausflur etc. können die Mieter verlangen das der Hund wieder abgeschafft wird. Lieber vorsorgen als das du dir einen Hund holst und ihn nachher wieder wegen sowas abgegeben musst, das ist ja auch für den Hund nicht schön.
Oh ok gut dann weiss ich das jetzt auch. Meine Vermieterin hat mit Tieren kein Problem solange wir Nachbarn uns weiterhin so super verstehen :-)
Du musst ihn nicht nur davon in Kenntnis setzen, du benötigst seine Zustimmung. Also: Vor der Anschaffung von Waldi erst den Vermieter fragen! Das gilt für alle Hunderassen, egal ob Taschenfiffi oder Kampfhund!
Hunde sind meldepflichtig im Gegensatz zu bsp. Meerschweinchen. Viele Vermieter verbieten leider auch Haustiere (vor allem oft Hunde und Katzen), daher immer nachfragen. Man kann den Hund natürlich auch kaufen und dann erst Bescheid sagen, aber vorbildlich wäre zuerst fragen, dann kaufen.
Man kann den Hund natürlich auch kaufen und dann erst Bescheid sagen, aber
...dann riskiert man erst eine Abmahnung und anschließend die fristlose Kündigung der gemieteten Wohnung
Das stimmt nicht!
Der Vermieter darf mit plausibler Begründung die Hundehaltung untersagen
(auch nach dem BGH-Urteil vom März 2013)