Darf ein Student das gleiche Fach erneut studieren, wenn er wegen Abwesenheit zwangsexmatrikuliert wurde?
In Deutschland darf ein Student das Fach X nicht mehr studieren, wenn er die Abschlussprüfung oder eine für die Fortsetzung des Studiums erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat. Er wird zwangsexmatrikuliert. Ein Student wird jedoch auch zwangsexmatrikuliert, wenn er beispielsweise durch Abwesenheit glänzt. Gehen wir mal davon aus, dass ein junger Mann seinen Eltern zuliebe ein Studium beginnt. Er ist immatrikuliert, aber er bleibt aufgrund fehlender Motivation den Vorlesungen fern. Nach dem ersten Semester wird er zwangsexmatrikuliert. 1 Jahr später ist er deutlich motivierter und möchte das Fach X erneut an einer deutschen Universität studieren. Ist das möglich? Wenn man keine Klausuren geschrieben hat und folglich nie durchgefallen ist, müsste man ja noch einen Prüfungsanspruch haben. Oder sind die Unis so streng, dass der Student aufgrund der Zwangsexmatrikulation nie wieder das Fach X im Inland studieren darf?
3 Antworten
Zwischen "dürfen" und "können" liegt eine gewaltige Diskrepanz. Bei einer Zwangsexmatrikulation kann es sein, das Du dieses Fach in ganz Deutschland nicht mehr studieren darfst. Bloß wem interessiert das? Du schreibst Dich für diesen Studiengang an einer anderen Uni ein und bestätigst, das Du dieses Fach noch nie studiert hast. Und jetzt?
Das Fach beginnt von vorne, bloß an einer anderen Uni. Mehr passiert nicht. Die Unis dürfen von Dir keine Daten weitergeben, und haben auch keine Ressourcen für sowas. Außerdem, wohin sollten sie denn diese Daten senden? Es existiert keine Sammelstelle für Zwangsexmatrikulierte.
Also alles gut- liebe Grüße und viel Erfolg =)
Aufgrund einer Zwangsexmatrikulation kann es sein, dass du nichts mehr studieren darfst was die Fächer von deinem alten Studiengang enthält
Auch wenn man keine Prüfungen geschrieben hat, kann man seinen Prüfungsanspruch verwirkt haben, nämlich dann, wenn man 2x der Prüfung ferngeblieben ist und somit 2x wegen Abwesenheit durch die Prüfung gefallen ist. Ich habe allerdings noch nie gehört, dass man gleich nach dem ersten Semester zwangsexmatrikuliert wird.
Stimmt, wenn er natürlich den Semesterbeitrag fürs zweite Sem. nicht bezahlt hat, fliegt er auch raus. Das hatte ich ganz vergessen :-)
Wenn der Student nie anwesend war und er das 2. Semester nicht bezahlt, bleibt der Uni ja nichts anderes übrig als den Studenten zu exmatrikulieren.