Darf ein Student das gleiche Fach erneut studieren, wenn er wegen Abwesenheit zwangsexmatrikuliert wurde?

3 Antworten

Zwischen "dürfen" und "können" liegt eine gewaltige Diskrepanz. Bei einer Zwangsexmatrikulation kann es sein, das Du dieses Fach in ganz Deutschland nicht mehr studieren darfst. Bloß wem interessiert das? Du schreibst Dich für diesen Studiengang an einer anderen Uni ein und bestätigst, das Du dieses Fach noch nie studiert hast. Und jetzt?

Das Fach beginnt von vorne, bloß an einer anderen Uni. Mehr passiert nicht. Die Unis dürfen von Dir keine Daten weitergeben, und haben auch keine Ressourcen für sowas. Außerdem, wohin sollten sie denn diese Daten senden? Es existiert keine Sammelstelle für Zwangsexmatrikulierte.

Also alles gut- liebe Grüße und viel Erfolg =)

Aufgrund einer Zwangsexmatrikulation kann es sein, dass du nichts mehr studieren darfst was die Fächer von deinem alten Studiengang enthält 

Auch wenn man keine Prüfungen geschrieben hat, kann man seinen Prüfungsanspruch verwirkt haben, nämlich dann, wenn man 2x der Prüfung ferngeblieben ist und somit 2x wegen Abwesenheit durch die Prüfung gefallen ist. Ich habe allerdings noch nie gehört, dass man gleich nach dem ersten Semester zwangsexmatrikuliert wird.

roflmfao87 
Beitragsersteller
 08.08.2015, 01:09

Wenn der Student nie anwesend war und er das 2. Semester nicht bezahlt, bleibt der Uni ja nichts anderes übrig als den Studenten zu exmatrikulieren.

Gaiasduhter  08.08.2015, 13:18
@roflmfao87

Stimmt, wenn er natürlich den Semesterbeitrag fürs zweite Sem. nicht bezahlt hat, fliegt er auch raus. Das hatte ich ganz vergessen :-)