Darf der Notar einen Testamentsentwurf unter folgenden Bedingungen in Rechnung stellen?
Anlässlich eines Grundstückkaufes gab es zur Vertragsunterzeichnung einen Notartermin, bei dem Notar um den es in unserer Fragestellung geht.
Im Rahmen dieses Termins fragte uns der Notar, ob wir bereits ein Testament angefertigt haben, da wir ja demnächst Grundstücksbesitzer seien und darüber hinaus eine Tochter haben. Als wir dies verneinten, bot er uns an, uns einen Entwurf zu schicken. Wir sagten ihm, dass er dies tun könne. Allerdings wurde nicht erwähnt, dass bereits dieser Standartentwurf für uns mit Kosten verbunden sein wird.
Ein paar Tage später fand ein kurzes Telefonat mit seiner Sekretärin statt, welche den Namen unserer Tochter erfragte, um diesen in den Entwurf ein zu setzen.
Den Testamentsentwurf, welchen wir daraufhin erhielten, war aber nach unserem Empfinden ein Standardentwurf, so dass wir uns dagegen entschieden, eine Beglaubigung durchzuführen. Dies geschah bereits im letzten Jahr.
Der Notar fragte noch zweimal schriftlich nach, ob wir nun noch ein Testament anfertigen möchten. Wir haben versäumt, darauf eine Rückmeldung zu geben. Daraufhin erhielten wir die Rechnung, (Siehe Anhang)
Wir sind doch sehr erstaunt, über diese Rechnung und über die Höhe des Betrages. Wir haben kein Testament in Auftrag gegeben und es hat diesbezüglich auch keinen Termin gegeben. Die Kommunikation hierzu erfolgte nebenbei und sehr kurz im Rahmen des zu Beginn erwähnten Termins bezüglich des Kaufvertrages.
Nach einiger Recherche im Internet, sind wir uns doch sehr unsicher, ob wir die Rechnung zu begleichen hatten. Auf einigen Portalen fanden wir die Aussagen, dass solche Rechnungen nur dann rechtskonform sind, wenn der Notar (oder seine Angestellten) uns vorher über die Kosten aufgeklärt hätten und wenn wir von vornherein die Absicht gehabt hätten, den Entwurf nicht zur Beurkundung zu bringen.
Wir möchten nun gerne von Ihnen wissen, ob diese Rechnung rechtens ist und wir den Betrag zahlen müssen.