Provision bei Arbeitsvermittlung
Hallo Community!
Folgende Frage...
Und zwar habe ich mit einem Vermitllungsunternehmen einen Vertrag geschlossen Der besagt das ich bei erfolgreicher Vermittlung an einem Arbeitgeber 250,-€ zu zahlen hab... Die haben mich jedoch weiter an eine leihbude vermittelt und die wieder rum an einem Arbeitgeber...
Muss ich jz wirklich die Kosten tragen oder is das insgesamt rechtswidrig oder die Höhe viel zu hoch?
Vermittlungsgutschein habe u bekomm ich nicht!
9 Antworten
Moin,
Ich vermute auch, dass das leider rechtlich OK sein könnte.
Wie kann man denn sowas nur unterschreiben?
Bei den Vermittlungshanseln kann man, wenn man denn unbedingt damit zu tun haben will, die Vermittlung, z.B. in Zeitarbeit usw. von vorn herein vertraglich ausschließen.
Mir wollte seinerzeit auch mal n Vermittlungsheini so n komischen Vertrag unterjubeln.
Das Jobcenter hatte mir damals n Vermittlungsgutschein bewilligt.
Das Honorar fließt zum Teil bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, der Rest erst nach, ich glaube, wenn das Arbeitsverhältnis n halbes Jahr besteht.
Der Vermittler wollte, dass ICH, falls das Arbeitsverhältnis kein halbes Jahr bestehen würde, die Restzahlung übernehme.
Zudem wollte der mich dann auch nur zu irgentwelchen Leihbuden schicken.
Es ist erwiesen, dass 3/4 der Leiharbeitsverhältnisse weniger als 6 Monate dauern.
Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast, würde ich an deiner Stelle versuchen, den komischen Vermittlungsvertrag anzufechten.
Der Vermittler hat ja nicht wirklich ne "Vermittlungsleistung" erbracht. - Ne Leihbude hättest du ja auch selbst anrufen können.
Da du aber einen Vertrag bei dem Vermittler unterschrieben hast, dürfte der Klagerfolg zumindest fraglich sein, wenn die Vermittlung in Leiharbeit nicht vertraglich ausgeschlossen war, bzw. der Vermittlungsvertrag ausdrücklich die Vermittlung nur in ein festes, richtiges Arbeitsverhältnis vorsah.
Wie oben schon geschrieben, an solche unseriösen Drecksäcke wendet man sich besser nicht.
Viele sind dabei, die sich nur die Vermittlungsprovision, vornehmlich aus den VGS, an Land ziehen wollen.
Wenn man zur "Vermittlung" nur mit der nächsten Leihbude telefoniert, oder gar der Kumpel so ne Leihbude betreibt und man sich das Honorar aus dem VGS teilt, ist das doch leicht verdientes Geld. - quasi ne Gelddruckmaschine ohne Risiko.
Drogendealer und Zuhälter erbringen demgegenüber wenigstens noch ne Geldwerte Leistung
Von diesen privaten Arbeitsvermittlern würde ich die Finger lassen. Ein Bekannter von mir arbeitet bei der Arbeitsagentur und er sagt, dass 90 % derjenigen, die über private Arbeitsvermittler in einen Job finden, nach spätestens drei Monaten wieder arbeitslos sind. Denn die vermitteln immer an Zeitarbeitsfirmen weiter und die Zeitarbeitsfirmen schmeißen dann einen nach drei Monaten, wenn der Einsatz endet und sie keinen weiteren Einsatz haben, wieder raus, so dass du die Provision umsonst gezahlt hast. Die Strategie an der Sache ist auch, dass die privaten Arbeitsvermittlern sich die Provision mit den Zeitarbeitsfirmen, an die sie dich vermitteln, teilen (jedenfalls hat es sich schon in vielen Fällen so herausgestellt). Aber es ist ja schon "löblich", dass die von dir "nur" 250 haben wollten, normalerweise verlangen die immer was im tausender Bereich.
Ich finde, diese privaten Arbeitsvermittler sollten verboten werden. Dann könnte die Arbeitsagentur die 2000 EUR für einen Vermittlungsgutschein lieber in einen Bildungsgutschein investieren.
Wie das sich jetzt in deinem Fall verhält, weiß ich leider nicht genau, da müsste ich meinen Bekannten nochmal fragen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein Vertrag, in dem festgelegt wird, dass der Arbeitssuchende die Provision zu tragen hat, sofern er keinen Vermittlungsgutschein hat, wirklich seriös bzw. legal ist. So weit ich weiß, hat der Arbeitgeber die Kosten für die Vermittlung zu tragen - es sei denn, ein Vermittlungsgutschein liegt vor.
Dann musst du zahlen.
Das wurde dir ja vorher mitgeteilt!
Wenn du einen Vertrag unterschreibst, musst du dich schon auch an die Bestimmungen halten.
Eine Vertrag bei einer Leiharbeitsfirma hättest du auchz selber gefunden, da hättest du mal in die Zeitung sehen müssen, das ist kostenlos.
So hat das jemand für dich getan, und der kassiert nun das Geld von dir.
@ DerHans, Dein Antwort stimmt nicht. Habe da nämlich selbst erfahrung mit, und habe es zum Glück bleiben lassen. Denn als Arbeitssuchender kann ich schon eine Private Arbeitsvermittlung, "anheuern", und muss dann ntürlich auch die kosten selber tragen.
Das ist nicht wahr lieber Hans.
Der Arbeitsvermittler muss dich zuvor darauf hinweisen, dass ein Vermittungsschein Voraussetzung ist, du andernfalls selber zahlen musst.
Auch eine "Leihbude" ist ein Arbeitgeber.
Durch deine Unterschrift auf dem Vertrag, hast du dich mit den 250 € einverstanden erklärt ....
Das Problem ist, das du diesen Vertrag scheinbar unterschrieben hast, und dich nicht vorher beim Amt erkundigt hast. Denn normalerwiese, übernehmen die solche "Provisionen", und du hättest mit den Koste nichts zu tun. Aber so wirst du das Wahrscheinlich bezahlen müssen.
Private Arbeitsvermittlung, die mit Kosten für den Arbeitslosen verbunden ist, ist sittenwidrig. Der Vertrag ist also hinfällig.