Darf ein Nichtbehinderter ein behindertengerecht umgebautes Auto fahren?
Verkehrsregeln , behindertenauto
3 Antworten
Du darfst ein umgebautes Fahrzeug fahren, es ist z.B. möglich, das Fahrzeug des behinderten Partners zu fahren ( aber nicht zu eigenen Zwecken, wenn eine Steuerbefreiung vorliegt).
Du darfst das Auto zur Inspektion bringen und zu Fuß nach Hause gehen. Der Kfz-Mechaniker darf z.B. Probefahrten machen. Wie sollte das sonst gehen?
Du darfst dir aber keinen Knubbel an dein Lenkrad bauen, wenn es dafür keinen Grund gibt.
Und wenn der Fahrersitz ausgebaut wurde, damit der Fahrer in seinem Rollstuhl sitzen bleiben kann, darfst du dich nicht auf eine Bierkiste setzen und rumfahren,
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Die Parkgenehmigungen gelten nicht für das Fahrzeug, sondern für den Behinderten. Ein Behindertenausweis ist kein Parkausweis.
Ich denke schon, dass Du es fahren darfst, wenn Du es fahren kannst - allerdings berechtigt es Dich dann nicht dazu, auch auf Behindertenparkplätzen zu parken!
nein darf er nicht du kannst auch nicht dein behindertenausweis einem nichtbhinderten geben oder?
das ist ja was anderes oder? Es stört ja keinen wenn er sein auto umbaut. Mann kann sich doch auf einen sportmotor ins auto bauen ohne rennfahrer zu sein