Darf ich ein nicht versichertes Auto stehen lassen?

9 Antworten

Hallole zusammen

Die Frage ist etwas falsch gestellt. In öffendlichen Verkehrsraum darf ein Fahrzeug das nicht zugealassen ist nicht abgestellt werden. Dies wird von den behörden als illegale Entsorgung gewertet und kann in extremfällen bis zu 100 000 Euros Strafe plus der entsorgung durch die von Ortnungsamt veranlassten oder beauftragten Vertragunternehmen die das auch Kräftig in Rechnung stellen. Versicherung ist eine Sache es geht um die Zulassung bzw die Kennzeichen und die Stempel der Zulassungsstelle auf dem Kennzeichen. Auf Parkflächen die mit dem Schild Es gilt die stvo ist das gleiche gültig. Ausnahmen sind Private Flächen die als solche gekennzeichnet entweder gemietet oder eingefriedet sein sollten. Auch stellplätz von Privathäusern sind zulässige Stellplätze solange keine öle odfer Flüssigkeiten austreten de das Grundwasser oder öffentliche Entwäserungssysteme beeinträchtigen. Ein fahrzeug Motorrad oder Mofa kann durch eine abschliesbare Abdeckplane vor Witterung geschüzt sein , da sieht keiner das das Teil eventuell nicht zugelöassen ist aber es gelten trozdem die genannten vorgaben. Joachim

Im Amtsdeutsch heißt daß: Mit einem nicht versicherten Auto darfst Du nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Die "Teilnahme" am Straßenverkehr beinhaltet aber bereits das bloße Abstellen auf öffentlichen Straßen!

Folgen: Knöllchen, roter Aufkleber auf Windschutzscheibe (Entfernen bis...), danach Abschleppen, letztendlich Einzug und Vernichtung auf Deine Kosten.

chikoo93 
Beitragsersteller
 03.06.2011, 18:11

Scheiße...

clemensw  03.06.2011, 18:35
@chikoo93

Hab gerade gelesen, daß es nur für 2 Tage ist und du das Fahrzeuga am Montag anmelden willst.

Wie ist das KFZ denn auf den Platz gekommen? Hat es noch ein rotes Kennzeichen? Dann das rote dranlassen und einen Zettel vorne rein: "Lieber Polizist, das Auto wird am Montag zugelassen. Herzlichen Dank, daß Sie mir bis dahin keinen Strafzettel schreiben ;-)"

Und dann hoffen, daß am WE nur freundliche Leute von der Rennaufsicht vorbeikommen ;-)

KORREKT wäre es gewesen, vorher bei der Stadt/Gemeinde eine Sondernutzung der Fläche zu beantragen. Kriegst Du für 2 Tage normalerweise auch ohne Probleme, aber nicht am Freitag um 18:00

Du darfst es nicht am Straßenrand oder auf für andere zugängliche Plätze abstellen, wenn es nicht versichert ist.

Begründung: Das Fahrzeug ist (nehme ich an), in einem Zustand, daß damit gefahren werden könnte.

Ein Kollege musste Strafe zahlen, weil er sein abgemeldetes Fahrzeug auf seinem eigenen Hof abgestellt hatte, der jedoch frei zugänglich war.

chikoo93 
Beitragsersteller
 03.06.2011, 18:11

Es ist ja nur für 2 Tage? Montag gehe ich doch gleich zur Versicherung...

Mausi2548  03.06.2011, 18:33
@chikoo93

Bei zwei Tagen passiert sicher nichts. Leider weiß ich nicht, wie lange es abgemeldet stehen bleiben darf. Hab da was von 3 Monaten im Hinterkopf - bin mir aber absolut nicht sicher.

Hallo,

Nur auf deinem eigenen Grundstück kannst du dein Auto unversichert stehen lassen. sobald das Auto am Straßenverkehr teilnimmt (dazu gehört auch das Parken am Straßenrand) muss es versichert sein.

Auf Öffentlichen Wegen und Strassen ist das Abstellen von nicht angemeldeten Fahrzeugen verboten und wird mit Bußgeld belegt.Nicht Versichert heißt auch nicht angemeldet.