Gebrauchtwagenkauf. Darf man das abgemeldete Auto auf direktem Weg nachhause fahren?
Hallo ihr Lieben,
wenn man privat ein gebrauchtes Auto kauft darf man es dann auf direktem Weg nachhause oder zur Zulassungsstelle fahren? Danke für eure Hilfe
13 Antworten
Nein, ein abgemeldetes Auto darfst du nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Du brauchst zumindest ein rotes Kennzeichen.
Und wann doch?
zum beispiel wenn du dein fahrzeug bei der zulassungsstelle abgemeldet hast. sofern deine versicherung es abdeckt, darfst du von der zulassungsstelle auch mit abgemeldetem fahrzeug nach hause fahren.
selbstverständlich nur auf direktem wege und unverzüglich. kurz noch bei'm kiosk 'ne 'bild' kaufen, ist natürlich nicht drin.
könnt dir jetzt auch den pharagraphen dazu suchen, bin ich jetzt aber zu faul. googeln kannste schliesslich genauso gut ;-)
trifft natürlich hier in diesem gefragten fall nicht zu, denn das fahrzeug war ja noch nicht auf seinen namen angemeldet.
Ohne Kennzeichen nicht.
Nein, wenn es nicht angemeldet ist, darfst du den PKW nicht auf öffentlichen Straßen bewegen. Übrigens muss das Fahrzeug auch für jeden Meter, den du auf öffentlichen Straßen fährst, versichert sein.
Du kaufst ein Auto, und dann ohne Anmeldung durch die Gegend fahren, das geht nicht. Das geht auch nicht, wen es sich um die Überführung zu dir handelt. Genau dazu gibt es ja die Kurzzeitkennzeichen.
Aber hast du das Auto dann zuhause stehen, dann willst du es ja anmelden. Für die Anmeldung besorgst du dir die EVN-Nummer einer Versicherung. Und bei der Zulassungsstelle holst du dir am besten einen Termin. Damit kannst du dann auch mit dem nicht angemeldeten Fahrzeug bis zu deiner Zulassungsstelle fahren. Für die Rückfahrt nachhause ist das Fahrzeug dann ja schon angemeldet. Allerdings solltest du dann zusehen, dass dann auch die Kennzeichen schon korrekt befestigt sind.
Ach so, falls es jemand nachlesen will .... FZV §4, da ist das zu finden.
Mit rotem Kennzeichen und Versicherungsnachweis schon.
Rote Kennzeichen sind Gewerbetreibenden vorbehalten und dürfen nicht verliehen werden.
Für Privatpersonen gibt es die "gelben" Überführungskennzeichen.
Siehe weiter oben.
nicht unbedingt.