Darf ein Lehrer Legasthenie aberkennen?
Hallo ich bin ein Schüler und gehe in die 10 klasse Realschule in Niedersachsen als Kind wurde ich von der Erziehungsberatungsstelle auf Legasthenie getestet und es wurde festgestellt das ich hochgradig Legasthenie habe. Bis zur 8 klasse wurde mir die Rechtschreibung erlassen in Arbeiten und Tests ab der 9 klasse wurde mir nebenbei gesagt das dies nicht mehr zählen würde. Jetzt in der 10 klasse nach der Zentralprüfung in deutsch kam ich mit meiner Mutter ins Gespräch darüber und sie war sehr entsetzt darüber das sie nie in Kenntniss gesetzt worden ist und das die Klassenkonferenz mir einfach die Legasthenie aberkennen kann da wollte ich nachfragen ob das überhaupt rechtes ist da ich jetzt durch die fehlenden punkte in der rechtschreibung wahrscheinlich meinen erweiterten Abschluss nicht schaffen werden schonmal danke an alle Antworten
6 Antworten
Sie werden dir gewiss nicht die Legasthenie aberkennen.
Allerdings ist es durchaus möglich, dass du keinen Nachteilsausgleich mehr erhälst.
Ich weiß nicht, wie das an Realschulen aus schaut, aber ich weiß, dass Schüler am Gymnasium vor dem Eintritt in die Oberstufe erneut einen Nachteilsausgleich beantragen müssen.
Bist du sicher, dass sie dir die Legasthenie anberkannt haben, was eig nicht möglich ist, oder einfach nicht mehr berücksichtigen und dir, wie jeder Schüler auch, Rechtschreibfehler usw abzuziehen?
War bei mir von Anfang an so, weil ich aufm Privatgym gegangen bin. Sie wissen zwar, dass man Legastiniker ist, man bekommt dafür aber keinen ausgleich. Rede auf jedenfall mal mit der Schulleitung darüber (am besten mit den Eltern zusammen) und informiere sie, wie schlimm die Situation ist.
Problem ist wahrscheinlich, dass du bald deinen Abschluss machst und sie aus dem Grund keinen Benachteiligungsausgleich geben dürfen. Den Fall hab ich schon öfter von Leuten gehört, die jetzt bald Abschlussprüfungen machen bzw die in die Oberstufe gekommen sind.
ps.: meine Schwester (Dyskalkulie) und ich (Legasthenie) gehen beide in Nds zur Schule. Sie hat in der 10 Realschule auch keinen Nachteilausgleich bekommen.
Wendet Euch mal ans Schulamt.
Aber ausser Satzzeichenfehlern und Verwechslung von das und dass sehe ich eigentlich keine Fehler bei Dir.
Das kommt da über Handy schreibe und ein Rechtschreibung Programm habe
frag mal bei der Stelle nach, die deine Diagnose anerkannt bzw. gestellt hat.
Danke guter Einfall werde ich machen
https://de.wikipedia.org/wiki/Lese-_und_Rechtschreibst%C3%B6rung#Schule_und_Recht
Schaue also einmal in das Schulgesetz Deines Bundeslandes. Eventuell ist es ja vorgesehen, daß ab Klasse 9 ein Nachteilsausgleich oder eine Nichtbewertung in Deinem Bundesland nicht mehr vorgesehen ist.
Ich habe mir schon viel belesen jedoch habe ich nur gefunden das die schule verpflichtet ist Förderungen zu leisten aber keine Regelung oder gleiche fälle wk Legasthenie aberkannt worden ist oder wann dies möglich ist außer in sekundär 1 und Abitur