die wiederholung der 10.Klasse wurde verweigert kann ich einklagen
Mein Sohn darf laut Klassenkonferenz die 10. Klasse nicht wiederholen, kann ich die Wiederholung einklagen ? Wenn ja worauf kann ich mich berufen.
danke Petrus
4 Antworten
Theoretisch kannst Du gegen den Beschluss der Lehrerkonferenz Widerspruch einlegen.Wird dieser abgelehnt kannst Du vor dem Verwaltunggericht klagen , das ist rechtlich möglich ob die Sache natürlich Erfolgsausichten hat kann man nicht sagen, aber da das Widerspruchsverfahren vor der Klage kostenfrei ist, kannst Du ja es mal probieren und eine schriftlichen Wiederspruch einlegen und in diesem darlegen warum Du die Meinung vertrittst, dass die Entscheidung falsch ist. Wird er abgelehnt ist es dann die Frage ob man es hinnimmt od. die kostenpflichtige Klage vor dem Verwaltunggericht einreicht.
Die Entscheidung der Klassenkonferenz ist ein Verwaltungsakt und dagegen kann/muss vor dem zuständigen Verwaltungsgericht unmittelbar Klage erhoben werden.
Um aber gleich mal die Hoffnung zu dämpfen: Das Verwaltungsgericht prüft nur, ob die Entscheidung formalrechtlich korrekt zustandegekommen ist. Und da leisten sich erfahrene Lehrkräfte nur selten Schnitzer.
Es wäre aber interessant (und nicht ganz unwesentlich) zu erfahren, warum die Klassenkonferenz überhaupt über die Wiederholung Deines Sohnes abstimmen musste. Hat er zufällig die 8. oder 9. Klasse auch schon wiederholt?
Über welchen Schultyp sprechen wir denn?
Es ist nicht unwesentlich ob es um die (freiwillige) 10. Klasse einer Hauptschule (M-Zug) geht oder um die 10. Klasse eines Gymnasiums.
Freiwillige Wiederholung der 10. klasse realer Bildungszweig ( Realschulabschluss)
Da müsstest Du mit eine Einspruch Erfolg haben , weil er ja sonst ohne Abschluss abgehen müßte, so sollte die Schule wenn sein betragen ok ist ihm doch die Chance geben , vieleicht kann er auch an einer andern Realschule die 10. widerholen.
Schule ist Ländersache. Der rechtliche Rahmen unterschiedlich.
Wenn er sich dermaßen verschlechtert hat hat das ja Gründe. Es macht sehr viel Sinn zunächst diese zu bearbeiten. Wir Menschen sind nicht mit Maschinen zu verwechseln. Wir haben Gefühle. Bei größeren privaten Veränderungen kann es sehr viel Sinn machen sich zunächst eine Auszeit zu nehmen um diese in Ruhe zu verarbeiten. Dazu gibt es zahlreiche Angebote welche vor Ort zu recherchieren sind.
Danach kann er die 10. Klasse dann auf der Abendschule nachholen. In der Regel ist der Abschluss dann auch bedeutend besser als sonst zu erwarten gewesen wäre. Zukünftige Arbeitgeber respektieren dies in zunehmendem Maße.
Du solltest schon genauer fragen...z.B. um welche Schule es sich handelt. Realschule, Gymnasium...???? So kann ja keiner was dazu wissen. Am besten stellst du deine Frage nochmal neu.
nein musste er nicht . die konferenz kam zusatnde , weil er er sich in allen noten verschlechtert hat ...