Anwältin mit Kopftuch?
Hey Leute,
mein Traumberuf war schon immer eine Anwältin zu werden und durch meine sehr starke Interesse an diesem Beruf hatte ich in meiner Freizeit so oft wie möglich versucht über Jura und alles was dazugehört zu recherchieren damit ich schonmal mein Vorwissen erweitern konnte. So, das eigentliche Problem ist jetzt, dass ich mich vor 2 Monaten dazu entschieden habe Kopftuch zu tragen und soviel wie ich weiß kann man zwar mit Kopftuch Jura studieren, aber man darf glaube ich nicht mit einem Kopftuch in einen Gerichtssaal rein, oder hab ich mich falsch informiert? Ich besuche zurzeit die 10 Klasse einer Realschule in Nrw und würde auch gerne nach meinem Abi in Bochum Jura studieren.
Meine Frage an euch wäre jetzt ob ihr vielleicht mehr darüber wisst oder sogar selber Erfahrungen habt, denn ich würde ungern mein Kopftuch deswegen absetzen.
Schreibt bitte nur sinnvolles und keine Antworten wie ‚Setz einfach dein Kopftuch ab, oder ,Such dir nen anderen Job‘ oder ähnliches, weil ich diese Frage nicht gestellt habe um solche Antworten gelesen zu bekommen. :)
17 Antworten
Der BayVGH sagt: kein Kopftuch. Diese Entscheidung finde ich auch richtig. Und zwar ohne Befürworter oder Kritiker einer bestimmten Religion zu sein. Ein Gerichtssaal soll ein Ort der Neutralität sein. Für mich ist eine Gerichtsverhandlung schwer vorstellbar, in der der Staatsanwalt ein buddistisches Gewand trägt, die Richterin eine Burka und der Rechtsanwalt eine Kippa.
Ich halte es auch durchaus für zumutbar, während einer Gerichtsverhandlung auf offen zur Schau gestellte religiöse Symbole zu verzichten.
Ich gestehe aber natürlich jedem zu, zu diesem Thema eine andere Meinung zu haben.
@Jurius: Das Urteil des Bayerischen VGH bezieht sich auf Referendare und Referendarinnen, also Personen die den Beamtenstatus anstreben zum Beispiel als Richter. AZ: 3 BV 16.2040
Bitte nichts aus dem Zusammenhang reißen oder wie hier geschehen komplett den Sinn der Aussage verdrehen. Die Fragestellerin will NICHT verbeamtet werden sondern Rechtsanwältin.
Natürlich ist der Anwalt einer Partei parteiisch. Es geht um den Ort "Gerichtssaal" und wie man dort auftritt. Wenn Richter und Staatsanwälte aufgrund des religiösen Neutralitätsgebotes keine Symbole zur Schau stellen dürfen, sollte das m.M. auch für die anderen Prozessbeteiligten gelten. Kann man aber wie gesagt auch gerne anders sehen. Fakt ist jedenfalls, dass sich die meisten Gerichte schwer tun, religiöse Symbole in Form eines Kopftuches oder ähnlichem zuzulassen, auch bei Anwälten. Es gibt ja wohl die eine oder andere Klage, die gerade durch die Instanzen Richtung BVerfG marschiert. In nicht allzu ferner Zukunft kann man also mit einer höchstrichterlichen Entscheidung zu dieser Frage rechnen
Neutralität ist frei von Meinung.
In Gerichtsverfahren geht es ja auch nicht um "Meinungen", sondern um Rechtsanwendung.
Exakt.
Du möchtest als Repräsentantin des Staates unsere Rechtsnormen weiterentwickeln und/oder durchsetzen.
Dazu gehört ohne Wenn und Aber, dass Du Dich selbst neutral verhältst.
Ein Bekenntnis zu einer Religion ist für mich nicht neutral. Das gilt für jede Religion und ich finde es auch falsch, Kreuze in Amtsgebäuden aufzuhängen.
Eine Religion oder andere weltanschauliche Überzeugung gehört nicht in den Gerichtssaal oder an andere Orte unseres Rechtssystems.
Was sind eigentlich Deine Beweggründe, Kopftuch zu tragen und wie stehst Du zu unserer Rechtsordnung?
Nein, sie möchte KEINE Repräsentantin unseres Staates werden. Sie möchte Rechtsanwältin werden, keine Richterin, keine Staatsanwältin, keine Polizistin und auch keine Lehrerin.
Auch das schließt für mich die Neutralität ein. Es geht um Recht und nicht um Weltanschauung.
Das ist die umstrittene Frage.
Welches Recht lässt sie als Rechtsanwältin walten?
Die Scharia hat bei uns nichts verloren.
Siehe auch die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam .
Warum schmeißen Populisten einfach alles in einen Topf? Weil es sonst keine einfachen Lösungen gibt.
Sie möchte in Deutschland Jura studieren und nicht in Kairo ein Scharia-Gericht betreiben! Wenn natürlich die deutschen Jura Professoren in ihren Vorlesungen und Prüfungen die Scharia zu Grunde legen,....ja dann könnte es passieren, das sie als deutsche Rechtsanwältin Scharia Grundsätze von Gericht anwenden würde.
Das heißt dann Privatrecht, nicht Scharia. Die Juristerei ist eine Wortverdreherei. Was zum Schluss rauskommt, liegt immer am Richter.
Da hat aber jemand viele Verschwörungstheorien im Kopf...
Nein, es ist reine Praxis, die Verschwörungen denkst Du Dir aus.
ooookay.. xD
"Die Scharia bei Prüfungen zu Grunde legen?"
Seit wann wird die Scharia in unserem Rechtssystem zu Grunde gelegt?
Gar nicht, aber da marylinjackson der Fragestellerin unterstellt hat nach Abschluss des Jurastudiums die Scharia in Deutschland anwenden zu wollen habe ich ausgeführt, dass so etwas passieren könnte wenn in den deutschen Juravorlesungen und -prüfungen die Auslegung der Schari zum Curriculum gehört.
Ich finde es verstörend wie einseitig, intolerant und populistisch teilweise argumentiert wird.
Okay !
Ich finde es allerdings sehr verstörend, einseitig dass für die Fragestellerin dass Kopftuch bereits so einen hohen Stellenwert einnimmt, obwohl sie sich erst in der Klasse 10 befindet und es wohl noch mindestens 10 Jahre dauert, bevor sie überhaupt als Anwältin tätig werden kann und ihr als angehende Juristin die Logik fehlt dass sich Gesetze ändern können. Von daher halte ich die Frage für eine typische schlechte Propaganda für den Islam.
Vor Gericht und auf hoher See befindet sich der Mensch bekanntlich in Gottes Hand !
Eine Religion oder andere weltanschauliche Überzeugung gehört nicht in den Gerichtssaal oder an andere Orte unseres Rechtssystems.
Und noch weniger eine Religion mit dem diskriminierenden und menschenfeindlichen Hintergrund des Islam!
Naja, mir würde es nicht gefallen wenn meine Anwältin sich selbst auf ein Sexobjekt reduzierte - sie Männern noch in die Karten spielt, die sagen: "Wenn du nicht vergewaltigt werden willst, zeig nicht deinen Körper/Haare.".
Ist ziemlich ironisch und skurril.
Wenn es um persönliche Erfahrungen mit dem Umgang "Kopftuch im Gerichtssaal" geht, so wünsche ich mir, dass das nie passiert.
Du magst es ja ausprobieren, aber nicht nach unserer Meinung hier fragen.
Denn:
Es ist immer gut, mit eines fremden Mannes A.... durchs Fegefeuer fahren
(altes Sprichwort)
Die gesetzlichen Bestimmungen in Sachen " islamisches Kopftuch" sind reichlich kompliziert, wohl aufgrund übergroßer Toleranzbestrebungen deutscher und in der Welt einmaliger Toleranzfanatiker.
Du solltest dich also in deiner speziellen Frage am besten an die juristischen "Praktiker" selbst wenden, um eine berufsbestimmende und auch wirklich gültige Auskunft zu erhalten.
Meiner Meinung nach disqualifizierst du dich jedoch bereits geistig für deinen angestrebten Beruf durch die Entscheidung überhaupt ein Kopftuch zu tragen, deiner Entscheidung für eine wahrlich mittelalterliche Religion in welcher das Kopftuchgebot nicht wirklich gilt, sondern der Fehlinterpretation von ebenfalls mittelalterlich denkenden "Religionsspezialisten" geschuldet ist.
Lies hierzu z. B. die vieles erklärende Antwort von "1988Ritter".
"Meiner Meinung nach disqualifizierst du dich jedoch bereits geistig für deinen angestrebten Beruf durch die Entscheidung überhaupt ein Kopftuch zu tragen"
Was ein Unsinn...
Was ein Unsinn...
Obwohl ich darüber nach wie vor anderer Meinung bin - auch du hast das Recht deine Meinung zu äußern.
Interessant wäre vielleicht noch gewesen, hättest du diesen "Unsinn" auch noch überzeugend begründet.
"auch du hast das Recht deine Meinung zu äußern."
Schön, dass du das siehst, aber das hat auch niemand in Frage gestellt und das hätte ich auch, wenn du das nicht anerkennen würdest. ;)
" hättest du diesen "Unsinn" auch noch überzeugend begründet."
Sofern du damit mein "Unsinn" zitierst, hast du ja schon begründet, warum du der Meinung bist. Falls du damit meinen Kommentar meinst, geht der Kommentar gleich an dich zurück und solltest du damit gemeint haben, ich solle meinen Kommentar bitte begründen, kann ich dir darauf nur folgende Antwort geben:
Die FS so herabzuwürdigen, nur weil sie eine Religion gewählt hast, die du nicht wählen würdest, oder weil sie die Religion anders versteht als du, ist einfach dreist und deine Art und Weise das zu formulieren, kann schon als beleidigend aufgefasst werden. Das inhaltliche ist einfach zu unsinnig, als dass man da groß begründen könnte, wo genau falsch liegst, denn deine ganze Aussage ist einfach komplett falsch bzw. ergibt einfach keinen Sinn. Warum sollte es von mangelnder kognitiver Eignung zeugen, wenn man eine bestimmte Religion gewählt hat? Es zeugt eher von mangelnder Reife, dass du meinst so urteilen zu dürfen.
Jura hat damit nichts zu tun und auch das Argument, das hier irgendwo jemand geschrieben hat, ich weiß nicht, ob du das warst, dass sie nicht verstanden haben könne, dass Gesetze sich ändern, nur weil sie den Koran so versteht, dass sie ein Kopftuch tragen soll, ist auch einfach unsinnig. Natürlich ändern sich Gesetze und das muss man als Jurist wissen, deshalb lernt man es ja auch im Studium, aber
- sind religöse Vorschriften und unsere Gesetze, ob materiell oder formell, zwei verschiedene paar Schuhe und
- steht anders als bei unseren Gesetzen nirgends drin, wann welches Gesetz ergänzt wurde etc. Woher willst du, der du den Koran nicht studiert hast, also bitte wissen, dass das moralische "Gesetz" zur Kopftuch-Pflicht schon aufgehoben sei? Und was wäre dann mit den anderen Vorschriften aus religiösen Büchern? zB nicht töten oder stehlen zu dürfen? Sind die auch alle automatisch ungültig?
Um es klarzustellen, nicht ich habe den Begriff "Unsinn" ins Spiel gebracht, sondern allein DU gegenüber meiner vorausgehenden Antwort. Dich habe ich damit nicht gemeint, denn DU hast ja bis dahin nichts gesagt, außer meine Antwort "unbegründet" als Unsinn herabzuwürdigen.
Zum anderen bleibe ich als Mensch, welcher sich theologisch seit vielen Jahren mit dem Islam, seinem Inhalt, seiner Entstehung und seiner Geschichte auseinandergesetzt hat, der Fragestellerin gegenüber nach wie vor bei meiner Aussage und dies aus folgendem Grund:
Wer Jura studieren will und damit einen geistigen Grundlevel erfüllen muss, der kann sich religiös nicht mehr für eine Religion entscheiden, welche seit Anbeginn inhaltlich sehr widersprüchlich, unvollkommen und menschenfeindlich aufgetreten ist. Seit mehr als 1400 Jahren nur Krieg, Mord, Vertreibung oder Unterdrückung Andersdenkender oder des weiblichen Geschlechts sprechen dafür Bände! Hier gilt wirklich, wer mit Geist gesegnet ist muss eigentlich suchen - und wird finden, bevor er sich unsinnigerweise auch noch ein Kopftuch überstülpt als Zeichen für diese Ideologie.
Mehr will ich dazu nicht sagen, denn wahrscheinlich bist auch du, dein Wissen über den Islam betreffend, relativ unwissend und damit inkompetent für einen weiteren Dissens.
"Mehr will ich dazu nicht sagen, denn wahrscheinlich bist auch du, dein Wissen über den Islam betreffend, relativ unwissend und damit inkompetent für einen weiteren Dissens."
Ah, das ist ja interessant.
Wenn man schon Argumente fordert, könnte man zumindest auch auf alle eingehen, aber das tust du nicht hinreichend. Damit endet die Diskussion hier ohnehin schon. Ich werde mich nicht wiederholen. Meine Argumente, weshalb deine Aussage über die FS falsch ist, stehen da oben. Denk bitte mal über die nach.
Aber ganz bestimmt nicht in Person der Rechtsanwältin einer Partei.