Betteln nach Geld für Fahrkarte was nicht stimmt strafbar?
Wenn ich auf der Straße bettel ohne die Leute großartig zu belästigen also einfach nur nach Geld frage und sage das ich das Geld für ein Fahrkarte brauche was garnicht stimmt ist das dann Betrug und ist das strafbar? Also mein Kumpel macht das fast täglich (beruflich) und bekommt ca 50-100€ am Tag. Ich meine man macht falsche Angaben aber ich hab mal gelesen man darf nur keine falsche Angaben zu sein Lebensumständen machen oder man darf auch nicht vorgeben das man von ein Verein ist und dafür sammelt was dann garnicht stimmt. Also ist das Betrug?
10 Antworten
Nach geld fragen kann man beruflich machen? Das ist kein Beruf, das ist wie gesagt betteln.
Strafrechtlich kann man es nicht wirklich verfolgen. Wenn man an die Armen Leute auf der Straße denkt, wäre schon ekelhaft diese auch zu bestrafen. Was ich dem Staat aber zumuten kann.
Ganz kann ich es nicht beanworten. Jedoch klar gibt es Menschen die sich als verein des deutschen kreuz ausgeben und damit Geld kassieren. Vereine zu nennen wäre dann strafbar.
Ja, das ist Bettelbetrug und nach § 263 StGB (Betrug) strafbar; und Steuerhinterziehung auch noch.
Ich wüsste kein Gesetz, dass Betteln generell verbietet. Ausser man belästigt Menschen agressiv.
Aber an Bahnhöfen und in öffentlichen Räumen wie Einkaufszentren, da gilt das Hausrecht .. und das verbietet sowas in der Regel generell.
Du musst erst einmal eine Bettelgenehmigung haben ansonsten darfst du erst gar nicht betteln. Dürfte aber Kommunalsache sein.
Die Behauptung Spenden zu sammeln aber das Geld in die eigene Tasche zu stecken ist strafbar. Ich kann dir aber gerade nicht sagen welcher Tatbestand das ist.
Meines Erachtens klarer Betrug. Dein Freund soll sich was schämen. Ich hoffe sehr, er bekommt seine gerechte Strafe.
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.