Darf ein Handwerker seine Fahrten zum Baumarkt mitberechnen?
Wir haben eine Handwerker beauftrag unser Badezimmer zu renovieren. Leider kommt er nicht in die Pötte, weil er ständig auf Weg zum Baumarkt ist um irgend welche Dinge zu holen.
Darf er mir diese Zeit mitberechnen????
Dank für eure Antworten!!!!!
5 Antworten
Nein. Ich würde diese Fahrwege nicht bezahlen. Er hat für ordentliches Material zu sorgen . Und dazu gehören auch so wenig wie mögliche zusätzliche Fahrwege.
In so einem Falle ist es immer besser, sich einen Kostenvoranschlag geben zu lassen. Nicht dass man dann böse überrascht wird.
Die Endrechnung darf den Kostenvoranschlag nicht über 15 % überschreiten.
Du hast schon Recht, bei zusätzlichen Arbeiten erhöht sich der Preis. Ansonsten bleibt er beim Voranschlag. Ständige Wege zum Baumarkt sind dagegen überflüssig, denn er muß wissen , was er braucht. Gegen 1 oder 2 Fahrten wird niemand etwas sagen.
Wenn es aber erst nach und nach zum Vorschein kommt ist die Anzahl unerheblich. Natürlich sollte er es mit so wenig wie nötig Fahrten machen.
Also meiner Meinung nach schon, wenn einem Handwerker etwas fehlt und er es extra für Dich besorgen muss dann kann er Dir das in Rechnung stellen. Sollte es aber Überhand nehmen wie Du schreibst dann würde ich Ihne ermahnen bzw. einfach den Handwerker wechseln!
Im Grunde darf er Dir das als Arbeitszeit anrechnen ja. Ich frage mich nur gerade warum das Material nicht angeliefert wird, wie es sonst auch der Fall ist. Denn Normalerweise, ist der Handwerker auf dem Bau und das Material kommt per LKW und wird dann verbaut. Oder einer ist auf dem Bau, der andere fährt Material holen. So ist die Vorgehensweise meiner Meinung nach. Ist die Anlieferung des Materials denn teurer als der Handwerker ?
Gruß
Ein Handwerker der sich das nötige Material vom Baumarkt holt? Wo habt ihr denn den her? Auf die Rechnung wäre ich gespannt. Bezahlen müsst ihr die Zeit, die er bei euch gearbeitet hat. Versäumt nicht, nach Abschluss der Arbeiten eine sorgfältige Abnahme und Kontrolle vorzunehmen, ich hege da so meine Bedenken. Viel Glück mit diesem "Handwerker".
jo - ob er die VOB kennt und erfüllt??
Die VOB ist bei Arbeiten für Privatkunden schon seit Jahren durch BGH-Urteil ausgehebelt. Es gilt das BGB.
Wenn die Arbeiten vorher nicht ersichtlich waren darf er Materialbesorgungsfahrten berechnen.
Wenn Arbeiten ausgeführt wurden die vorher nicht ersichtlich waren darf die Rechnung sehr wohl höher ausfallen, oder verlangst Du von einem Handwerker das er, im Zuge der Angebotserstellung, die Wand aufklopft und nachschaut ob die unter Putz verlegten Wasserleitungen noch der heutigen DIN-Norm entsprechen. Selbstverständlich sollte der Kunde bei anfallenenden zusätzlichen Arbeiten umgehend informiert werden