Darf der Gerichtsvollzieher Sachen pfänden die meinem Freund gehören?
Hey, ich habe seit ca. einem Jahr meine eigene Wohnung und mein Freund wohnt schon bei mir, ist aber noch nicht hier gemeldet, da sich das Arbeitsamt quer stellt, da er noch nicht 25 ist..In meiner Wohnung stehen allerdings schon sein PC und seine X-Box und sein Netbook. Wenn ein Gerichtsvollzieher kommt, darf er das pfänden? Für das Netbook haben wir noch eine Rechnung mit seiner Unterschrift, aber für die X-Box und den PC nicht. Wie kann ich verhindern, dass meinem Freund die Sachen weggenommen werden, weil wir wollen das jetzt nicht zurück zu seiner Mutter bringen, da er ja sowieso hier einziehen will und wir schon mit dem Arbeitsamt darum kämpfen.
Über aufschlussreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Sonnige Grüße :)
6 Antworten
du sagst dass dir die Sachen gehören, aber leider hast du beim Umzug die Rechnungen verloren oder verlegt, dann darf der GV. auf keinen fall etwas Pfänden, denn er muss Beweisen können dass die Sachen deinem Freund gehören !
Das muss er nicht, das ist Unsinn !
entgegen einiger Aussagen hier, ein klares JA. Der Vollzieher ist nicht verpflichtet die Eigentumsverhältnisse zu prüfen. Alles was er im Gewahrsam des Schuldners vorfindet, ist demnach erstmal pfändbar. Es obliegt dir nachzuweisen, dass die entsprechenden Gegenstände tatsächlich jemand anderem gehören. Dazu reicht ein Kaufbeleg nicht aus. Es muß eine namentliche Rechnung sein, oder zumindest anhand von Kontoauszügen (bei Kartenzahlung)nachgewiesen werden.
Hallo,
listet schriftlich sein Eigentum auf und unterschreibt es beide.
Dann kann der Gerichtsvollzieher daran auch nicht mehr rütteln.
Genau!
Du laberst grade Mist!
Ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück sind wohl im Grundbuch eingetragen, also ist dort der Eigentümer eingetragen.
Bei Fahrzeugen ist der Besitzer im Fahrzeugbrief eingetragen.
Demnächst solltest Du vor dem schreiben nachdenken ;-)
eine schriftliche Auflistung, wem was gehört, ist nicht ausreichend. Es zählen nur Rechnungen oder Kontoauszüge.
das wird er nicht tun... erkläeung reicht
Nee, die reicht bestimmt nicht. Da könnte ja jeder alles mögliche erklärejn.
Sehr weise !!!
Natürlich nicht, Du mußt es aber beweisen können!
DH, genau das ist der Punkt. Es dürfen keine Gegenstände von anderen gepfändet werden, aber man muß nachweisen, dass diese Gegenstände auch anderen gehörenl. Eine Erklärung reicht dafür nicht aus.
Das ist jetzt Quatsch.
Das ist doch Blödsinn im Quadrat. Dann könnte ich ja sagen mein 8-Familienhaus gehört meinem Untermieter aus dem Obergeschoss. So ein Mist !