Darf ein Gericht in Deutschland eigentlich ein Exempel statuieren?
Der neue Raser Prozess in Köln sorgt für viel aufsehen, und es ist immer die Rede davon das Gericht möchte eine Signal Botschaft senden an andere Raser. Und hat somit ein Interesse an einer möglichst hohen Strafe.
Nicht das ich mich mit meinem 90 Ps Auto irgendwie Partei ergreifen möchte, Rasen ist gefährlich und sollte bestraft werden. Ich beziehe die Frage auch auch auf andere Fälle der Gerichtbarkeit des Öffentlichen Interesses. Ist das Deutsche Recht nicht unabhängig von Medien und Meinungsmache ? Kann ich als betroffener eines Schau Prozesses mit Öffentlichkeit s Meinungsmache nicht vor den EgH gehen und sagen ich wurde als Exempel bestraft ?
10 Antworten
Ziel der deutschen Gerichtsbarkeit ist nicht die Ausschöpfung des Höchstmaßes, doe de Gesetzgebung vorsieht. In Deutschland wird häufig recht milde geurteilt um den Straftätern einerseits aufzuzeigen, das sie was falsch gemacht haben, andererseits aber die Gelegenheit bekommen sich zu ändern.
In Einzelfällen kann der Richter allerdings den vollen Strafrahmen ausschöpfen, auch um eine Signalwirkung an die Allgemeinheit zu erzeugen, "Sehet her, wir lassen uns nicht alles bieten."
Auch wenn hier ein User meint, Deutschland wäre kein demokratischer Staat, genau das ist es, was einen solchen ausmacht. In den Zeiten, wo dieser User anscheinend noch lebt, wären die Täter standrechtlich abgeurteilt und hingerichtet worden.
Ein sogenanntes "Exempel zu statuieren" ist nur im Rahmen unserer Gesetze bzw. deren Ahndungs-Spielräumen möglich und nicht nach Laune des jeweiligen Richters.
Ein "Exempel statuieren" bedeutet also, dass Richter bei einem "besonderen Vergehen bzw. Verbrechen" ganz legal die Maximalstrafe verhängen, um damit gleichzeitig auch eine abschreckende Wirkung in der Bevölkerung zu erzielen.
Daran halten sich auch deutsche Richter - häufig sogar zu wenig nach meiner Ansicht!
Du musst berücksichtigen, dass eine Strafe auch eine generalpräventive Wirkung entfaltet. Wird ein "Exempel" statuiert, bedeutet das nichts anderes, als dass der Richter neben der repressiven, auch eine hohe präventive Wirkung erzielen will.
Gerade bei den Autorennrasern waren die Strafen lächerlich und hatten keinerlei Abschreckungswirkung. Das Gericht hat klar gemacht, dass Rasen hart bestraft werden kann. Raser überlegen sich es nun zweimal, ob sie wirklich das Risiko eingehen wollen.
Mittlerweile gibt es aber entsprechende Strafrechtsänderungen, die hoffentlich auch eine präventive Wirkung entfalten.
Gerichte sind unabhängig.
Beim Strafmaß hat der Richter einen Entscheidungsspielraum im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzen.
Wenn er das Strafmaß gut begründet, dann wird es das Revisionsgericht auch halten und dann gibt es ein "Exempel".
Wenn er das Strafmaß nicht oder nicht wirklich begründet, dann geht sein "Exempel" eben flöten.
Ein Richter ist frei in seiner Entscheidung, er muss sich nur im Rahmen des geltenden Rechts bewegen.
Warum er welches Urteil fällt, schreibt er in der Begründung. Abschreckung für mögliche andere Täter ist oft ein Bestandteil.