Kann ein Azubi wegen Betrugs gekündigt werden?
Hallo,
kann ein Azubi der nicht in der Probezeit ist, wegen Betrug gekündigt werden? Der Azubi hat über die Firmen Email adresse (info&firma.de) sich selbst Krank gemeldet. Darf der Chef ihn sofort kündigen? Gilt eine mündliche Abmahnung? Da der Azubi schon eine mündliche Abmahnung wegen einer anderen sache bekommen hat.
Mit freundlichen Grüßen
16 Antworten
Na aber selbstverständlich kann dann der Arbeitgeber den Azubi kündigen. Und das sogar fristlos da das Vertrauensverhältnis zwischen AG und Azubi stark geschädigt ist. Ob er dann schon eine Abmahnung vorher hatte ist da eigentlich sogar egal. Ich sehe zwar in deiner Formulierung keinen Betrug, aber wenn man mal vom prinzipiellen ausgeht dann ist die Lage so wie ich oben beschrieben habe.
ja der Chef darf einen dann fristlos kündigen und braucht sich nicht zu rechtfertigen ;)
Betrug des Arbeitgebers ist immer ein Grund für eine Kündigung.
wenn er nur eine email geschrieben hat um sich krank zu melden sehe ich da keinen betrug, allerdings ist es schlauer sich telefonisch krank zu melden. wenn er die mailadresse der firma für irgendwelche anderen zwecke missbraucht hat muß er mit der kündigung rechnen.
Worin soll der Betrug bestehen? Betrug wäre eine Straftat und ist genau definiert, ich kann hier keinen Betrug erkennnen.
1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Hat sich der Azubi einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft oder verschaffen wollen? So ganz verstehe ich die Frage nicht.