Darf ein Bürger Menschen bei Verkehrsvergehen filmen?
Darf ein Bürger Menschen bei Verkehrsvergehen filmen? Und wenn ja, darf die Polizei daraufhin, das vergehen ahnden?
5 Antworten
Filmen ja, aber du darfst es nicht als Beweismaterial nutzen oder öffentlich hochladen.
Demzufolge ist das Filmen also sinnfrei
Der Bürger darf grundsätzlich filmen, wen er will, solange er dadurch nicht den höchstpersönlichen Lebensbereich der gefilmten Person verletzt (§ 201a StGB) oder den Film ohne die Erlaubnis des Abgebildeten veröffentlicht.
Ob ein solcher Film, wie du ihn beschreibst, als Beweismittel in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zugelassen wird, entscheidet erforderlichenfalls ein Richter.
Allerdings: Solch ein Film ist gar nicht unbedingt erforderlich. Zur Ahndung der Tat genügt nämlich grundsätzlich bereits die glaubwürdige Zeugenaussage des Beobachters.
Im Übrigen ahndet nicht die Polizei die von einem Zeugen angezeigte Ordnungswidrigkeit, sondern die örtlich zuständige Bußgeldstelle.
Nein.
Er darf zwar die Umgebung filmen und kann auch Mitmenschen mit auf die Aufnahmen bringen (solange er nicht in die Privatsphäre eindringt a- alos darf er auf öffentlichen Plätzen filmen), solange das Material nicht öffentlich gemacht wird. Aber solche Aufnahmen haben vor Gericht nur in ganz ganz seltenen Fällen Gewicht.
Doch. In dem er bspw als Zeuge fungiert
Nein.
Nein.
Das bedeutet ein selbsternannter Sheriff, kann mir so nicht ans Bein pinkeln, oder?