Nach Polen ohne Perso oder Reisepass?
Hallo, Ich lebe erst seit kurzem in Deutschland (Berlin), und ich habe bis jetzt im Ausland gelebt, und habe desalb auch noch keinen Personalausweis, ich bin jetzt zu Besuch bei verwandten in Frankfurt am Oder, und möchte mal zu Fuß nach Polen gehen, also nur so mal gucken was es gleich an der Grenze gibt, ich weiß, dass man kein Personalausweis oder Reisepass braucht um nach Polen zu gehen, aber ich habe im Internet gelesen, dass man schon den Perso oder Pass mit haben sollte, damit man sich ausweisen kann falls es jemand auf der Polnischen seite verlangt, mein Reisepass ist aber auch noch in Berlin, alles was ist mit habe ist eine beglaubigte Reisepass Kopie, reicht das? Und meine Schwester hat auch nur eine UNBEGLAUBIGTE pass Kopie, reicht das auch aus? Bitte nur ernsthafte Antworten und Vielen Dank im Voraus.
8 Antworten
Ich meine mene Antwort zwar ernst, bin aber trotzdem nicht ganz sicher. Ich denke, eine beglaubigte Kopie eines Ausweises, egal ob Reisepass oder Perso, reicht, eine unbeglaubigte nicht. Man ist auch innerhalb von Deutschland verpflichet, seinen Identitätsnachweis auf Verlangen vorzeigen zu können, also man muss ihn bei sich tragen. Hier reicht aber in der Regel eine Kopie aus - u.U. wird dann verlangt, dass man das Original nach zeigt, wäre aber eher ungewöhnlich. Im Ausland aber, egal wo, würde ich immer einen Perso oder eine beglaubigte Kopie mitnehmen. Außerhalb der EU sogar nur das Original ode eben die Papiere, die vorgeschrieben sind.
Sobald ein deutscher Staatsbürger Deutschland verlässt, ist er verpflichtet, einen Ausweis dabei zu haben. Nur weil die Grenze offen ist, heißt das nicht, dass du keinen dabei haben musst. Also entweder Personalausweis oder Reisepass.
Kopien werden nicht ausreichen, die sind zu leicht zu fälschen (auch beglaubigte).
Daher solltet ihr schon die richtigen Dokumente mitnehmen.
§ 1 Passpflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genügt.
(Passgesetz)
Ich würde nie ohne ein gültiges Personaldokument in irgendein Ausland gehen. Davon abgesehen bist Du verpflichtet, einen Personalausweis zu haben.
Wenn der Perso aber noch in der Mache ist, bekommt man ein Ersatzdokument, das ist genauso gültig.
Dann geht Ihr als Graf von Assisi und Frau.Ein bischen Blaueugig.So könnt Ihr Ärger bekommen.
Innerhalb Deutschland ist man** *nicht verpflichtet***, seinen Ausweis bei sich zu tragen, um ihn auf Verlangen vorzeigen zu können.