Wie gehen Behördenmitarbeiter mit der Nachfrage nach Staatsangehörigkeitsausweisen um?
Der Wikipedia Artikel gibt nicht besonders viel her und ist qualitativ auch nicht sonderlich überzeugend. Eher schwach. https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangehörigkeitsausweis
Aber gemeint ist definitiv dieser "gelbe Schein", der Staatsangehörigkeitsausweis.
Wikipedia schreibt dazu selbst "Entgegen verbreiteter Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.".
Und das (!) ist ja wohl schon der Hammer!
Ich möchte gerne konkret wissen:
Wie gehen Behördenmitarbeiter damit um, sobald Bürger danach fragen?
Ich habe gelesen mitunter, dass der eigentlich nur in den Fällen wichtig sei, wo die Staatsangehörigkeit bezweifelt werden könnte, wo z.B. die Geburtsurkunde fehlt. Oder für Personen, die in den Beamtenstatus kommen sollen. Aber, wann ist das schon der Fall?
Ich habe auch diverse Seiten unterschiedlicher Bundesländer angesehen. Und es scheint beispielsweise in Berlin und Baden-Württemberg relativ einfach zu sein, diesen Ausweis zu bekommen.
Irgendwie ist es ja schon komisch, dieser eine Satz, den ich zitiert habe.
Und nein, ich bin kein "Reichsbürger", wohl aber sehr wachsam und aufmerksam. Und ich weiß, dass die deutsche Sprache eine äußerst präzise Sprache ist. Da ist nämlich eben nicht "umsonst" exakt das Selbe wie "kostenfrei". Und "deutsch" ist eben nicht exakt das Selbe wie "Bundesrepublik Deutschland". Das ist meine persönliche Überzeugung. Auch im juristischen Bereich hat praktisch jedes Wort eine genaue Bedeutung. Und verwendet man ein anderes Wort anstelle von Wort X, dann kann ein gesamter Text, eine gesamte "Rechtslage" oder "Rechtsfolge" anders sein. Das ist einfach so. Und das hat auch nichts mit "Verschwörungstheorien" zu tun. Mit so billigen Vorwürfen brauch' mir schon gar keiner erst zu kommen.
Ich bin insoweit bereits informiert, als dass die örtlichen Standesämter (das Rathaus/Bürgeramt also) als Auftragsverwaltungen fungieren. Denn das betreffende Gesetz ist schließlich ein Bundesgesetz.
Aber abgesehen davon, dass das zu einer juristisch wie auch historisch komplexen Thematik gehört und es in diesem Feld schon einige (offene) Fragen gibt möchte ich gerne konkret beantwortet wissen:
- Kann man einen solchen Staatsangehörigkeitsausweis auch direkt beim Bundesverwaltungsamt beantragen?
- Wie gehen die Mitarbeiter im örtlichen Rathaus (Standesamt) mit solchen Begehren um? Sind die für solche Fälle in den letzten 10 Jahren mal gesondert geschult worden und leihern dann quasi ein "Programm" runter, welches sie gelernt haben? Dass es dann quasi so nach dem Motto geht "Das geht den Bürger nichts an. Und man macht ihm klar, dass er diesen Ausweis ja nicht braucht, weil der Perso reicht!"?
- Haben die Mitarbeiter im örtlichen Rathaus vlt. auch die Pflicht eine Meldung nur allein schon über die Nachfrage an das BMI zu machen? Gerät man dann als Bürger in irgendeine Datenbank, womit man quasi automatisch verdächtig ist?
7 Antworten
Und das (!) ist ja wohl schon der Hammer!
Was soll daran der Hammer sein? Ausweise und Pässe dienen dazu deine Identität festzustellen. Deine Staatsangehörigkeit ist kein Punkt der dazugehört.
zu 1.)
Nein. Zuständig sind dafür die Staatsangehörigkeitsbehörden. In der Regel übernehmen die Standesämter der Gemeinden diese Aufgabe.
zu 2.)
Wie sollen die schon damit umgehen? Du stellst den Antrag, die bearbeiten den. Fertig. Sicher wirst du zuvor darüber Informiert ob diese gesonderte Urkunde für dich Sinn macht oder nicht, aber wenn du den Antrag dennoch stellen möchtest tust du dies einfach.
zu 3.)
Derartige Pflichten gibt es nicht. Allein die Beantragung einer Staatsangehörigkeitsurkunde macht dich nicht verdächtig.
Tu mal bitte nicht so, als wenn das Ganze sowas ungewöhnliches wäre. Das ist ne ganz einfache Sache die beantragt werden kann.
Und "deutsch" ist eben nicht exakt das Selbe wie "Bundesrepublik Deutschland".
Vollkommen richtig. Ersteres ist eine Staatsangehörigkeit, das zweite der Staat. Die Antwort auf die Frage der Staatsangehörigkeit ist eben ein adjektiv.
Auch im juristischen Bereich hat praktisch jedes Wort eine genaue Bedeutung.
Und genau das ist absoluter Schwachsinn. Im deutschen Recht gibt es tausende sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe.
Diese dienen eben dazu so viele zutreffende Umstände wie möglich zu erfassen.
Beispiel: Wohnungsgeber
Will man seinen Wohnsitz ändern braucht man eine Bescheinigung über den Einzug von demjenigen der den Wohnraum zur Verfügung stellt. Da dies verschiedene Personenkreise sein können (Vermieter, Hauptmieter, Hauseigentümer) spricht das Bundesmeldegesetz lediglich vom Wohnungsgeber der diese Bescheinigung ausgeben soll.
Und so ist es auch bei der Staatsangehörigkeit!Die Staatsangehörigkeit "deutsch" umfasst dauerhaft alle Deutschen, egal wie sich unser Staat nennt.
Vielleicht führen wir ja wieder die Monarchie ein, und Deutschland nennt sich künftig Deutsches Kaiserreich. Dann ist die Staatsangehörigkeit "deutsch" immernoch zutreffend, aber "Bundesrepublik Deutschland" nicht mehr.
Gerade bei Ausweisen und Reisepässen ist es Schnurz was dort drin steht, so lange der Ausweis die richtigen Daten preisgibt. Egal ob dort deutsch oder BRD drin steht. Der der den Ausweis sieht weiß, dass derjenige n Deutscher ist und darauf kommt es an.
Es wird also so gesehen kein Problem für mich sein, den Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen? Ich muss also keine Bedenken haben und der Antrag wird ohne blöde Nachfragen bearbeitet?
Nein. Du wirst dir höchstens nochmal anhören müssen, dass dieser keinen großen Zweck für dich haben wird, aber du wirst ihn bekommen.
Hast du so etwas schonmal bearbeitet? Gibt es Bürger, die von dir diesen Ausweis ausgehändigt bekommen haben?
Nein. Ich arbeite selber im Meldeamt, stelle Ausweis und Pässe aus und bearbeite Um- und Anmeldungen. Die Staatsangehörigkeitsurkunden gibts in der Regel in den Standesämtern.
Ich selber habe diese Urkunden aber auch schon in der Hand gehabt. Aber immer nur dann, wenn Reichsdeutsche mal wieder unsere Behörde gängeln wollten.
Wenn ja, sind diese Vorlagen, diese gelben Papiere, schon da? Oder werden die auch extra bestellt von irgendwo?
Die "gelben Papiere" liegen schon vorrätig dort und werden nur noch ausgefüllt bei der Ausstellung.
Aha. Dann ist es doch eigentlich kein großes Problem. Wenn die Papiere sogar schon da sind. Das Ausfüllen inkl. Stempelchen kann ja nicht so schwer sein. Und dafür bezahlt man dann 25 € Gebühr. Ich verstehe die Aufregung nicht.
Aber offenbar gibt es verschiedene Regelungen dazu von Bundesland zu Bundesland. Denn, wo ich wohne, wird sowas nicht auf dem Standesamt, sondern anscheinend nur vom Landratsamt ausgestellt.
Und, was die "Reichsdeutschen" angeht und den Absatz dazu im Wikipedia-Artikel... Dazu möchte ich mal Folgendes loswerden:
Ist das nicht in sich widersinnig, wenn "die" kommen und so einen gelben Schein vorlegen oder überhaupt erst beantragen wollen?
Wenn die doch sagen, dass die BRD nicht existiert, wozu beantragen oder besitzen die dann die Urkunde, die im Grunde genommen das Gegenteil beweist? Also, sorry, aber, das ist seitens Wikipedia oder auch staatlichen Stellen, wenn die auch sowas schreiben, an sich schon widersprüchlich, weil das völlig unlogisch wäre.
Man kann nicht auf der einen Seite sagen, die BRD existiert nicht, aber auf der anderen Seite den gelben Schein haben wollen. Es sei denn, man kann nicht logisch denken.
Aber offenbar gibt es verschiedene Regelungen dazu von Bundesland zu Bundesland. Denn, wo ich wohne, wird sowas nicht auf dem Standesamt, sondern anscheinend nur vom Landratsamt ausgestellt.
Das ist einfach der Aufgabenverteilung geschuldet. Wie die einzelnen Aufgaben in der Behörde oder Landkreis aufgeteilt werden entscheidet jede Behörde und jeder Landkreis selbst.
Bei euch kann es halt sein, dass der Landkreis verfügt hat, dass er diese Aufgabe übernimmt. Bei uns machen dass die Standesämter der Gemeinden. Woanders kann es wieder anders aussehen.
Wenn die doch sagen, dass die BRD nicht existiert, wozu beantragen oder besitzen die dann die Urkunde, die im Grunde genommen das Gegenteil beweist?
Na gerade um eine Urkunde zu besitzen über eine Staatsangehörigkeit, die es ihrer Meinung nicht gibt. Um sich drüber lächerlich zu machen. Ungefähr so, als wenn ich mir ne Staatsangehörigkeitsurkunde vom Fanatsialand hole.
Es sei denn, man kann nicht logisch denken.
Machen die meisten auch nicht. Viele stellen die Existenz der BRD in Frage, nutzen aber deren Gerichtsbarkeit wenns mal wieder n Bußgeld gibt.
Ja also...
Dann lass' 'se doch...
Ich hab' jetzt mal einem Mitarbeiter der StAG-Behörde geschrieben und im Dezember mache ich das einfach mal.
Ich nehme an, dass ich eig. nicht so viele Dokumente beibringen muss, weil ich schon gemäß der StAG Regelungen unzweifelhaft Deutscher bin? Denn ich bin ja in den letzten 12 Jahren von deutschen Stellen wie ein deutscher Staatsangehöriger behandelt worden. Und ansonsten habe ich ja auch meine Geburtsurkunde z.B.
Reicht doch dann, oder?
Die können doch dann auch ins Melderegister gucken und die Urkunde direkt ausfüllen und mir mitgeben oder zuschicken.
Eigentlich.... Oder?
Will ja niemandem unnötig viel Mehrarbeit machen.
Die Melderegister werden nur durch die Einwohnermeldeämter geführt. Andere Behörden haben da keinen Zugriff drauf.
Geburtsurkunde und Ausweis wären nicht schlecht bei der Beantragung. Die Staatsangehörigkeit richtet sich in den meisten Fällen nach der Abstammung, also der Staatsangehörigkeit der Eltern.
sind beide Deutsch.
Wikipedia schreibt dazu selbst "Entgegen verbreiteter Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.".
Da schreibt Wikipedia offensichtlich nur die halbe Wahrheit.
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
§ 3 (2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde.
Fazit: Niemand, der den Gelben Schein beruflich benötigt, braucht ihn.
Da schreibt Wikipedia offensichtlich nur die halbe Wahrheit.
Es geht bei Wikipedia noch weiter:
Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ein Nachweis ist der Staatsangehörigkeitsausweis, [33] alternativ dazu der Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher. Wer aber seit mindestens zwölf Jahren einen Personalausweis oder Reisepass besessen hat, erwirbt automatisch gemäß § 3 Abs. 2 StAG rückwirkend auf den Zeitpunkt der Ausstellung des Dokuments oder der Vermutung die deutsche Staatsangehörigkeit.
Wusste ich es doch, auf Wikipedia ist (oft) Verlass!
Okay.... Aber, das ist ja nicht meine Frage. Ob ich ihn "brauche" oder nicht spielt hier keine Geige. Ich will ihn einfach nur haben. Und solange das StAG nicht generell verbietet, dass ein jeder Bürger (Deutscher) diesen Ausweis auf Antrag oder wie auch immer bekommen kann, warum soll ich dann drauf verzichten?
Wie schon gesagt: Mir ist der Umstand an sich klar. Es ist auch voll ok für mich, wenn alle Behörden in Deutschland zufrieden sind mit meinem Perso und damit meine Staatsangehörigkeit ausgewiesen (oder bewiesen) ist (!). Alles logo.
Ich will den "gelben Schein" aber trotzdem gerne haben.
Kostet viel Rennerei und 35 Euro. Viel Spass damit!
25 € ist meine Information.
Wollt ich auch schreiben, hab mich selbst gewundert, dass ich aus Versehen 35.- getippt habe. Sorry dafür.
Kurze Antwort auf die Fragen voraus:
- Soweit ich weiß, kann es durchaus vorkommen, dass die Behörde beim Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis prüft, ob der Antragsteller so eine Art Reichsideologe ist. Das hat eben den Hintergrund, dass Anhänger dieser Politideologie ganz häufig Staatsangehörigkeitsausweise beantragen ohne tatsächlich einen zu brauchen. Daher würde ich tatsächlich nicht grundlos einen solchen Nachweis beantragen. Das riecht dann schon nach Reichsideologie.
- Aufgrund der unbegründeten Anträge von Reichsspinnern sind die Behörden zumindest z.T. dazu übergegangen, zu prüfen, ob ein Bedürfnis für die Bescheinigung besteht. Wenn du also keinen Grund hast, wird der Antrag mit einiger Wahrscheinlichkeit ohnehin abgewiesen.
zum Anspruch auf den Staatsangehörigkeitsausweis
Ich schätze, dass jeder Bürger tatsächlich einen Anspruch auf die Ausstellung eines StAA hat - wenn er einen braucht. Ansonsten ist das aber kein lebensnotwendiges Gut, sondern eine behördliche Bescheinigung für einen bestimmten Zweck. Solche Zwecke gibt es weiterhin: Heirat mit Ausländern oder im Ausland, Adoption eines ausländischen Kindes, gelegentlich wohl noch Verbeamtung. Die Verwaltungsgebühr dafür soll aber u.a. verhindern, dass von der Ausstellung der Bescheinigung aus Jux und Dollerei Gebrauch gemacht wird. Ich nehme mal an, dass auch in einer Behörde die Personalkosten für die notwendige Annahme, Prüfung und Erstellung davon keineswegs gedeckt werden. Wenn ab und zu mal jemand die Euros aus Spaß oder als günstigen Service zur Ahnenforschung hinlegt, dann läuft das halt mit. Ich habe mir das auch mal überlegt, als kurioses Dokument zu meiner Familienforschung einen zu beantragen. Jetzt haben aber Bürger im Reichswahn den "Gelben Schein" als Fetisch erkoren und beschäftigen mit solchen Anträgen die Behörden, ohne dass sie irgendeinen vernünftig begründbaren Bedarf dafür haben (abgesehen von psychologischen Gründen). Das sind zwar nicht so viele Fälle, aber dennoch haben sich die Ämter meines Wissens darauf verlegt, bei Antragsstellung den Bedarf zu kontrollieren, um mißbräuchlicher Nutzung der Behörden einen Riegel vorzuschieben. Spätestens da war es zu spät, einen Antrag zu stellen. Da können wir uns leider bei den Reichsspinnern bedanken!
zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit:
Wikipedia schreibt dazu selbst "Entgegen verbreiteter Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit."
Das ist nun nicht "Der Hammer", sondern eigentlich ganz klar, wenn man mal kurz darüber nachdenkt. Denn nach Ausstellung des Personalausweises kann man die Staatsangehörigkeit inzwischen verloren haben. Es gibt sogar Fälle, in denen Leute ihre Staatsangehörigkeit unbemerkt vor Jahrzehnten verloren haben, Kinder staatenlos geworden sind - und die hatten immer noch einen deutschen Personalausweis, weil es niemand gemerkt hat. Letzteres sind zugegebenermaßen juristisch verwickelte und seltene Fälle. Die sind dann bei der Beantragung eines solchen Staatsangehörigkeitsausweises zutage gekommen.
Die Wikipedia übernimmt hier leider eine juristische Formulierung, die gerade in diesem Kontext oft missverstanden wird (und von gewissen Kreisen sehr gerne und unbelehrbar missverstanden und im Internet hundertfach fehlerklärt wird). Das müsste für einen nichtjuristischen Leser übersetzt werden. Allgemeinsprachlich ist auch der Staatsangehörigkeitsausweis natürlich kein 100%ig sicherer Nachweis. Denn der Sachbearbeiter könnte schlampig geprüft haben, der Antragsteller könnte gefälschte Unterlagen vorgelegt oder am Tag danach seine Staatsangehörigkeit abgelegt haben. Gesetzlich gilt das aber zunächst als "sicherer Nachweis", der z.B. vom Standesamt zu akzeptieren ist. Anders herum ist der Eintrag im Perso (juristisch "Vermutung" genannt), keineswegs eine haltlose Spekulation, als die man das Wort alltagssprachlich verstehen könnte. "Vermutung" bedeutet juristisch, dass der Eintrag in den meisten Situationen als korrekt angenommen werden und nicht jedes mal im Einzelnen nachgeprüft muss, da er auf der Aktenlage der zuständigen Behörden zum Zeitpunkt der Ausstellung fußt. Und das ist er in der Regel auch, abgesehen von wenigen seltenen Einzelfällen.
zum Adjektiv "deutsch"
Und ich weiß, dass die deutsche Sprache eine äußerst präzise Sprache ist. Da ist nämlich eben nicht "umsonst" exakt das Selbe wie "kostenfrei". Und "deutsch" ist eben nicht exakt das Selbe wie "Bundesrepublik Deutschland". Das ist meine persönliche Überzeugung.
Auch die deutsche Sprache ist voll von Zweideutigkeiten, Bedeutungsüberschneidungen und redundanten Wörtern. Das Eigenschaftswort "deutsch" kann sich z.B. auf die Sprache, die Kultur, die Abstammung oder das Land (Deutschland) beziehen.
Mit dem vorletzten Satz hast du aber völlig recht. "Bundesrepublik Deutschland" ist ein Staat, und keine Staatsangehörigkeit. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nämlich eine Eigenschaft der jeweiligen Person, und daher steht im Perso sprachlich sehr korrekt das Eigenschaftswort dazu: "Staatsangehörigkeit: deutsch". So ist das übrigens in den allermeisten Ländern, mit wenigen Ausnahmen.
Und das (!) ist ja wohl schon der Hammer!
Dass weder Personalausweis noch Reisepass ein ausreichender Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit sind, ist kein 'Hammer', sondern der schlichten Tatsache geschuldet, dass beide Dokumente lediglich ein Nachweis der Identität des Inahabers sind.
Bei der Ausstellung dieser Dokumente verlässt man sich auf die in den Meldeämter vorliegenden Daten.
Und "deutsch" ist eben nicht exakt das Selbe wie "Bundesrepublik Deutschland".
Stimmt, 'deutsch' ist ein Adjektiv und bezeichnet u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit, und 'Bundesrepublik Deutschlan' ist die offizielle Bezeichnung des derzeitigen deutschen Nationalstaats.
Kann man einen solchen Staatsangehörigkeitsausweis auch direkt beim Bundesverwaltungsamt beantragen?
Nein.
man macht ihm klar, dass er diesen Ausweis ja nicht braucht, weil der Perso reicht!"?
Da man den Staatsangehörigkeitsausweis tatsächlich sehr selten wirklich braucht (übrigens nicht mal mehr, wenn man Beamter werden will, trifft das in der Regel zu.
Haben die Mitarbeiter im örtlichen Rathaus vlt. auch die Pflicht eine Meldung nur allein schon über die Nachfrage an das BMI zu machen?
Den Begriff 'Datenschutz' hast du schon mal gehört, und der verbietet meines Wissens die Weitergabe derartiger Informationen.
Ja. Den Begriff Datenschutz habe ich nicht nur gehört, ich habe auch vieles über den Datenschutz gelesen. Mitunter auch im Bundesdatenschutzgesetz und in der Datenschutzgrundverordnung. Und ich habe basierend darauf auch längst Auskunfsersuchen bei diversen Behörden und Firmen gestellt. Mit Erfolg. Manche hatten keine Informationen gespeichert. Andere hatten das, was ich erwartet hatte. Eine hatte Daten, wo ich lachen musste und überrascht war. Und damit war dann auch gut.
Ich bin nicht irgendein Blödian. Dass man selbst, wenn man Beamter werden will, dieses Teil nicht mehr braucht, wusste ich auch schon. Und dass man es eben generell sehr selten braucht. Ist aber doch völlig wumpe. Ich will den Ausweis einfach haben. Und fertig. Kann ja dann so schwierig nicht sein.
Und, was Datenschutz angeht und "Weitergabe derartiger Informationen". In diesem Land gab' es schon genügend andere Datenschutzverstöße. Auch seitens Behörden. Einige davon sind auch öffentlich geworden und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat zu manchen Dingen auch klar Stellung bezogen. Manche Behörden, auch Bundesoberbehörden haben da in der Vergangenheit schon riesigen Mist gebaut! Das wollen wir ja wohl nicht vergessen und unter den Teppich kehren!
Dass Menschen auch Fehler machen, ist ja klar. Aber in manchen Fällen wurden gewisse Grenzen stark und mutwillig übertreten.
Und der von mir hinterfragte Fall ist ja nur ein Beispiel. Ob es so gehandhabt wird, ob da irgendeine Meldung in irgendeiner Weise erfolgt, also eine Datenweitergabe und Verarbeitung an das BMI oder gar das BfV, das ist ja einfach nur meine Frage. Ich weiß es ja nicht. Möglicherweise würden die Behörden ja in so einem Falle ohnehin keine Auskunft darüber geben, sondern es einfach machen - ganz nach Dienstvorschrift "von oben". Und am Ende ist dann wieder keiner schuld gewesen, weil man ja nur nach Dienstvorschrift gehandelt hat. Und der Bürger ist dann wieder der Depp.
Der Wikipedia Artikel, der nun wirklich ziemlich schwach ist, stellt ja selbst sehr deutlich eine Verknüpfung zu den Reichsbürgern her. Also muss ich ja schon die Angst haben, dass ich mit denen in einen Topf geworfen werde und plötzlich nur wegen meines Begehrens verdächtig bin oder so. Und da habe ich einfach kein Bock drauf. Ich will nur, dass die sich an die geltenden Gesetze halten. Insbesondere das Grundgesetz und das IFG. Und wenn die für den Antrag erforderliche Unterlagen brauchen, dann gebe ich denen diese gerne. Und ich bezahle das Geld. Und dann warte ich einfach ein paar Wochen ab. Und dann würde ich einfach nur gerne den Ausweis bekommen. Und fertig.
Bis vor ein paar Jahren war es relativ problemlos, einen Staatsangehörigkeitsausweis zu bekommen. Das änderte sich, als die sogenannten 'Reichsbürger' den 'gelben Schein' beantragten, weil sie irrigerweise annahmen, er würde ihnen irgendeinen anderen Rechtsstatus verleigen. Seitdem prüfen Behörden, ob tatsächlich ein Bedürfnis für die Ausstellung dieses Ausweis vorliegt, und das ist sehr selten der Fall.
Ich will nur, dass die sich an die geltenden Gesetze halten.
Tun sie ja. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen, wenn jemand ihn völlig grundlos beantragt.
Ich will ihn halt einfach haben. Einen Reisepass kann man ja auch "grundlos" beantragen. Was soll das denn? ... Und in welchem Gesetz steht, dass die Ausstellung des Ausweises keine Verpflichtung sei?
. Einen Reisepass kann man ja auch "grundlos" beantragen.
Tut man aber normalerweise nicht.
in welchem Gesetz steht, dass die Ausstellung des Ausweises keine Verpflichtung sei?
Das ergibt sich aus dem Sinn von § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz.
>Tut man aber normalerweise nicht.
Da magst du Recht haben, oder auch nicht, auf jeden Fall ist dein Einwand unerheblich.
>Das ergibt sich aus dem Sinn von § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz.
Aus dem Sinn ergibt sich, dass die Ausstellung des Ausweises nach der Antragstellung verpflichtend ist.
> (2) 1 Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge ...
§ 30 Absatz 1 StAG:
Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist
Dein Zitat ist auf jeden Fall unerheblich.
Da ich aus dem Wortlaut des § 30 StAG keine uneingeschränkte Pflicht zur Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises herauslese, hab ich mich mal auf die Suche gemacht und bin auf ein Urteil des VG Potsdam gestoßen. Darin heißt es:
[...] Es ist anerkannt, dass vergleichbar mit dem im Verwaltungsprozess erforderlichen allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis als Ausdruck eines allgemeinen ungeschriebenen Rechtsgrundsatzes auch im Verwaltungsverfahren vor Behörden ein Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat. Durch diesen Grundsatz soll ausgeschlossen werden, dass die Verwaltung nicht für ersichtlich nutzlose oder unlautere Zwecke missbräuchlich in Anspruch genommen werden kann. Bei dem Fehlen eines schutzwürdigen Interesses ist die zur Entscheidung berufene Behörde zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, die beantragte Amtshandlung allein aus diesem Grunde auch dann zu verweigern, wenn „an sich“ ein Anspruch besteht [...].
Also wieder mal ein Beweis, dass die BRD kein Rechtsstaat ist, denn Obiges gilt natürlich nur für Amtshandlungen, die ohne Gebühr zu verrichten sind. Ansonsten braucht man lediglich zu sagen, "der Soundso will mich im Testament bedenken, sofern ich bis Jahresende diesen gelben Wisch vorgelegt habe". Das fällt bekanntlich unter die Privatautonomie.
Aber ist ja sowieso egal, was die Juristen denken. Nicht umsonst sagt man "zwei Juristen, drei Meinungen, und geht es um internationales Recht, kommen noch einmal drei Meinungen dazu". Wichtig ist lediglich, dass die BRD jedem Reichsdeppen WAFFENMÄßIG HAUSHOCH überlegen ist (und da die BRD kein Rechtsstaat ist, hat er auch vor Gericht nicht den Hauch einer Chance). Wie Lenin schon sagte: "Die Revolution kommt aus den Gewehrläufen."
Dein Kommentar ergibt keinen Sinn. Im Urteil ging es um die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises - und die ist gebührenpflichtig.
Im übrigen ist es ein Zeichen des Rechtsstaates, das staatliche Handlungen vor Gericht überprüft werden können. Das ist in diesem Fall geschehen. Und man muss kein Jurist sein um die Begründung des Urteils nachvollziehen zu können.
Im Gegensatz zu deinen Auslassungen.
Wenn man sich für dumm verkaufen lassen will, dann ergibt das Gerichtsurteil natürlich einen Sinn. Ansonsten braucht man lediglich zu sagen, "der Soundso will mich im Testament bedenken, sofern ich bis Jahresende diesen gelben Wisch vorgelegt habe". Das fällt bekanntlich unter die Privatautonomie.
Du scheinst jemand zu sein, der gern für unnötige und sinnlose Tätigkeiten Arbeitszeit und Geld aufwendet.
Für alle Anderen ergibt es Sinn, dass Behörden nicht Dokumente ausfertigen, die ausschließlich als heimische Wanddekoration dienen sollen.
Halte dich an die Gesetze, und wir finden im bunten D auch sicherlich einen Platz für dich.
Hast du abgesehen von Geschwurbel noch irgendwas Handfestes zum Thema zu bieten? Sonst wende ich mich Sinnvollere(m|n) zu.
Aber sicher doch. Also wieder mal ein Beweis, dass die BRD kein Rechtsstaat ist, denn Obiges gilt natürlich nur für Amtshandlungen, die ohne Gebühr zu verrichten sind. Ansonsten braucht man lediglich zu sagen, "der Soundso will mich im Testament bedenken, sofern ich bis Jahresende diesen gelben Wisch vorgelegt habe". Das fällt bekanntlich unter die Privatautonomie.
Aber ist ja sowieso egal, was die Juristen denken. Nicht umsonst sagt man "zwei Juristen, drei Meinungen, und geht es um internationales Recht, kommen noch einmal drei Meinungen dazu". Wichtig ist lediglich, dass die BRD jedem Reichsdeppen WAFFENMÄßIG HAUSHOCH überlegen ist (und da die BRD kein Rechtsstaat ist, hat er auch vor Gericht nicht den Hauch einer Chance). Wie Lenin schon sagte: "Die Revolution kommt aus den Gewehrläufen."
Das hatten wir doch schon. Den gleichen Unsinn zu wiederholen wie ein Papagei macht deine Aussagen nicht sinnhafter.
Halten wir fest: wer ihn benötigt, bekommt auch einen Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. "Will haben" ist allerdings kein triftiger Grund.
Dein Zitat ist auf jeden Fall unerheblich.
Dass du § 30 Absatz 2 StAG zitierst, um zu beweisen, dass Behörden verpflichtet sind, eine Staatsanghörigkeitsausweis auszustellen, beweist, dass du nicht verstanden hast, worum es darin geht: Um nicht weiteres als darum, wie die deutsche Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden kann.
Eine Pflicht zur Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweis ergibt sich daraus nicht.
Wenn das so nachgewiesen werden kann, ergibt sich daraus die Dienstpflicht der Behörde einschließlich der Pflicht des Bürgers, eine angemessene Gebühr zu bezahlen. Schließlich ist in einer Demokratie das Volk der oberste Souverän, die Behörden sind seine Diener. Dass das Gerichte gerne anders sehen, dokumentiert die demokratischen Mängel der BRD. Wir sind nicht mehr in der Zeit des Hauptmanns von Köpenick!
https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Hauptmann_von_Köpenick_(1956)
>Ohne Aufenthaltsgenehmigung im jeweiligen Bezirk erhält er keine Arbeit, ohne Arbeit keine Aufenthaltsgenehmigung. Auch der zum vorübergehenden Arbeiten im Ausland nötige Pass wird ihm verweigert. Deshalb bricht er in ein Potsdamer Polizeirevier ein, um sich selbst einen amtlichen Pass auszustellen, wird erwischt und zu zehn Jahren Zuchthaus in Sonnenburg verurteilt.
Ansonsten, bevor man ins Diskutieren über Rotkäppchens Schlüpferfarbe kommt, sollte der Antragsteller schlicht und ergreifend sagen, dass es einen potentiellen Erblassers gibt, der einen im Testament bedenken will, sofern man bis Jahresende diesen gelben Wisch vorlegen kann. Dazu einen Hinweis geben, dass dies unter die Privatautonomie fällt.
Wenn das so nachgewiesen werden kann, ergibt sich daraus die Dienstpflicht der Behörde einschließlich der Pflicht des Bürgers, eine angemessene Gebühr zu bezahlen.
Du hast offenbar immer noch nicht verstanden, was in § 30 Absatz 2 StAF steht. Steht dort irgendwo, dass ein 'Gelber Schein' auszustellen ist?
Schließlich ist in einer Demokratie das Volk der oberste Souverän, die Behörden sind seine Diener.
Diener, die sich an Recht und Gesetz halten und die nicht springen, wenn ein 'Reichsbürger' einen 'Gelben Schein' beantragt, weil der ihm angeglich einen anderen 'Rechtsstatus' bescheinigt.
Wir sind nicht mehr in der Zeit des Hauptmanns von Köpenick!
Stimmt. Nur ging es bei Vogt um etwas völlig anderes.
Heutzutage bekommt man problemlos sowohl einen Reisepass als auch einen Personalausweis, undzwar ohne, dass man dafür seine Staatsangehörigkeit nachweisen muss.
Ich habe echt keine Lust mit dir über Rotkäppchens Schlüpferfarbe zu diskutieren. Da aber dein demokratischer Kompass vollkommen verstellt ist, werde ich dir trotzdem ein paar Zeilen schreiben.
Die Behörden stehen gegenüber dem Bürger in einer Dienstpflicht. Aus dem Sinn des Gesetzes ergibt sich, dass die Ausstellung des Ausweises nach der Antragstellung verpflichtend ist.> (2) 1 Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge ..
Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatszugehörigkeit ist es also nicht erforderlich, dass der Antragsteller ein besonderes Interesse nachweisen kann.
Da aber viele Behördenmitarbeiter ähnlich uneinsichtig sein werden wie du, du hattest ja auch schon dankenswerterweise ein sehr aussagekräftiges Urteil für die Uneinsichtigkeit der deutschen Behörden beigesteuert, würde ICH mich, wenn ich ein sogenannter "Reichsbürger" WÄRE, auf keine Diskussion einlassen, sondern mir einen Kumpel suchen, mit dem wir uns gegenseitig im Testament bedenken wollen, SOFERN der andere den gelben Schein über den Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft vorweisen kann. DAS wäre dann der Nachweis eines besonderen Interesses, Privatautonomie und fertig.
Egal, wie oft du § 30 Absatz 2 StAG noch zitierst, daraus ergibt sich immer noch keine Pflicht zur Erteilung eines 'Gelben Scheins'.
Vielmehr kann aber aus Absatz 1 schließen, dass der Sinn des Staatsangehörigkeitsausweis darin besteht, die Staatsangehörigkeit in solchen Fällen nachzuweisen, in denen "das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist".
Das ist sehr selten der Fall, zu dem das von dir genannte , an den Haaren herbei gezogene Beispiel nicht gehört.
>Egal, wie oft du § 30 Absatz 2 StAG noch zitierst, daraus ergibt sich immer noch keine Pflicht zur Erteilung eines 'Gelben Scheins'.
Aha, "Beweis durch Behauptung" 🙄
>Vielmehr kann aber aus Absatz 1 schließen, dass der Sinn des Staatsangehörigkeitsausweis darin besteht, die Staatsangehörigkeit in solchen Fällen nachzuweisen, in denen "das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist".
Aha, "Beweis durch Wiederholung" 🙄
>Das ist sehr selten der Fall, zu dem das von dir genannte , an den Haaren herbei gezogene Beispiel nicht gehört.
Aha, "Beweis durch Ignorieren" 🙄
Weshalb ist dir das eigentlich so wichtig, dass ein "Reichsbürger" nicht an diesen Nachweis kommt? Hat er damit irgendwelche gesetzlichen Vorteile? Muss er dann keine Steuern mehr zahlen?
Beweis durch Behauptung ... "Beweis durch Wiederholung"
So wie bei dir? Wie oft hast du hier denn denselben § zitiert, ohne den Sinn zu verstehen?
Weshalb ist dir das eigentlich so wichtig, dass ein "Reichsbürger" nicht an diesen Nachweis kommt?
Mir ist das völlig egal, womit sich diese Spinner die Wand dekorieren.
Hat er damit irgendwelche gesetzlichen Vorteile? Muss er dann keine Steuern mehr zahlen?
Nein, hat er natürlich nicht, glaubt er aber möglicherweise.
Dann musst du jetzt nur noch einsehen, dass die Behörden gegenüber dem Bürger in einer Dienstpflicht stehen, dann bist du mich in diesem Sektor von GF wieder los.
Die gibt es in diesem Zusammenhang eben nicht, das ist gerichtlich bestätigt.
Ein entsprechendes Urteil wurde dir bereits genannt, wenn auch nicht von mir.
Zum Nachlesen:
Nein, es ist nicht der Hammer, denn es ist relativ unwichtig im täglichen Leben.
Du hast einen Personalausweis und einen Reisepass in welchem "Deutsch" steht und der Deutsche Staat behandelt Dich in jeder Hinsicht wie einen Deutschen. Genau so behandeln Dich alle anderen Staaten auch wie einen Deutschen und Du erhältst alle Rechte und hast alle Pflichten die Deutschen zustehen.
Selbst für die Verbeamtung braucht man den Staatsangehörigkeitsnachweis nur, wenn Zweifel bestehen. Ich kenne keinen Beamten, der den Zettel wirklich gebraucht hat.
- Nein, denn die Aufgabe zur Ausstellung ist ja den Gemeinden übertragen
- Solange derjenige in der Lage scheint die Gebühren zu bezahlen, ist es den meisten Gemeinden egal.
- Nein, denn für so etwas gibt es keine Rechtsgrundlage.
Aso.
Unabhängig von diesen genannten Beispielen, die ich nun nicht im Sinn hatte, sondern eben nur Begriffe, die eine exakte Bedeutung haben und nicht durch Andere ersetzt werden können;
Es wird also so gesehen kein Problem für mich sein, den Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen? Ich muss also keine Bedenken haben und der Antrag wird ohne blöde Nachfragen bearbeitet? Und ohne, dass da Daten weitergegeben werden, außer wie im StAG beschrieben?
Hast du so etwas schonmal bearbeitet? Gibt es Bürger, die von dir diesen Ausweis ausgehändigt bekommen haben?
Wenn ja, sind diese Vorlagen, diese gelben Papiere, schon da? Oder werden die auch extra bestellt von irgendwo?