Darf ein Ausländischer Architekt in Deutschland einen Bauantrag einreichen?
Der Titel sagt es ja schon. Sollte ich als Bauherr einen Architekten aus dem EU-Ausland engagierten, darf er einen Bauantrag in Deutschland einreichen? Oder muss er hierfür eine ARGE mit einem Ortsansässigen Büro bilden?
5 Antworten
Nein - das geht nicht.
Wir hatten dafür einen "Korrespondenzarchitekten", welcher den Entwurfsverfasser (Ausländischer Architekt mit Sitz in der EU) in behördlichen Angelegenheiten vertreten hat. Der hatte einen separaten Vertrag, keine ARGE oder so etwas.
Mehr hatte der nicht zu tun. (keine Pläne machen, keine Bauleitung, etc.).
Frag bitte nicht, was das gekostet hat. Es war ein größeres Millionenprojekt.
Danke für den Stern.
Er benötigt dafür die Bauvorlageberechtigung.
Die Bedingungen dafür sind in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer geregelt (dort normalerweise in §65).
Als Beispiel hier der Link zur Berliner Bauordnung, siehe insbes. Abs. (4) und folgende.
In anderen Bundesländern können die Regeln davon auch in einem gewissen Rahmen abweichen.
Nein, wenn er in Deutschland nicht bauvorlageberechtigt (∼ Mitglied der Architektenkammer) ist "kann" er keinen Bauantrag einreichen.
Im Übrigen ist auch die HOAI für ausländische Büros, die in Deutschland Planungsleistungen anbieten, bindend.
Es muss hier in einer Architektenkammer sein. Dasselbe gilt für deutsche Architekten, wenn die z.B. in Frankreich einen Bauantrag einreichen wollen.
Klar darf er das- z.B. müssen öffentliche Bauvorhaben ja auch EU-weit ausgeschrieben werden.
Somit darf sich dann also auch ein Unternehmen bewerben, das nicht in BRD seinen Sitz hat.