Hallo,Lebensmittel aus dem Ausland in Deutschland vertreiben,wie geht das?
Es gebt so viel leckere Essen im Ausland, die Rede ist erstmal von einem Produkt. ich will das Produkt so gerne in Deutschland verkaufen. ich stelle mich das so vor: das ich als Großhändler für ein ausländisches Unternehmen in Deutschland agiere und ihre Produkte verkaufen an Supermärkte z.B.
“bitte annehmen, ich hätte bereit ein Unternehmen und darf ich Produkte vertreiben“ was muss ich jetzt beachten und an wen soll ich mich wenden um entsprechende Genehmigung zu erhalten.
würdet Ihr erstmal den Supermärkten ansprechen, ob sie Interesse haben an dem Produkt? letztendlich die sollten ja an dem Endverbraucher verkaufen! wäre Dankbar für eure Tipps
7 Antworten
Lebensmittel sind ein sehr heikles Thema. Du solltest dich als erstes gründlich erkundigen, welche Lebensmittel unter welchen Bedingungen überhaupt in Deutschland eingeführt werden dürfen, denn dabei sind sehr strenge Auflagen zu beachten. Erst wenn du dann immer noch der Meinung bist, dass dies ein lohnender Aufgabenbereich ist, musst du ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt deines Ortes anmelden. Welche Unterlagen du dafür benötigst und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, wenn du mit Lebensmitteln handeln willst, wird man dir dort sagen.
Ob überhaupt Interesse an deinem "Produkt" besteht, kannst du natürlich im Vorfeld schon bei potentiellen Kunden erfragen.
Das weiß ich nicht, das musst du beim zuständigen Gewerbeamt erfragen. Ich könnte mir schon vorstellen, dass du eine Erlaubnis in irgend einer Form benötigst.
Wenn Du aus dem Ausland agierst nicht. Wenn Du hier was machst unterliegst Du in der Regel den deutschen Kontrollen, Zuständigkeiten und auch der Aufsicht. Wäre umgekehrt aber genau so.
Erstmal ist Deine Geheimniskrämerei zum Erbrechen. Warum? Weil Du ein unnötiges Geheimnis daraus machst. Niemand wird hier lesen, dass Du von mir aus frische Lasagne-Platten importieren willst und Dir den Markt platt machen.
Im Gegenteil. Gerade Nischen werden dann interessanter. Weil nur wenn ein attraktives Produkt bei Konsumenten und im Handel wahrgenommen wird. Das wäre ein Merkmal der Marktfähigkeit.
Gesundheitsamt oder das Veterinäramt sollten Deine ersten Ansprechpartner sein. Dann mit dem Zoll sprechen. Bei Trockenprodukten ist es relativ einfach, bei Dingen aus dem Frischebereich ist ggf. auf die Kühlkette zu achten und die wird auch kontrolliert. Daher ist da für eine entsprechende Kühlkette zu sorgen.
Für die Einfuhr von Lebensmitteln gibt es Deklarationspflichten. Die müssen auf dem Produkt angegeben sein und auch in den Lieferpapieren.
Den Deklarationspflichten ist auf Deutsch nachzukommen.
Deine Idee mit dem erst einmal fragen kannst Du vergessen. Sicher gehört dieses zu den Aufgaben, die vor dem Import zu bewerkstelligen sind. Allerdings hat es nur dann einen Wert, wenn man bereits Kontakt zu den Einkaufsabteilungen von Großhändlern oder Verbrauchermärkten hat.
Bei beiden Zielgruppen ist es unheimlich teuer gelistet zu werden. Der Warendurchsatz muss eine bestimmte Größenordnung haben, sonst lohnt sich der Verwaltungsaufwand nicht. Es kann nämlich ganz doof für Dich laufen, dass Du unstrukturiert die Anlaufstellen nutzt und sich nichts bewegen lässt.
Daher sollte man den Zugang zu dem Zwischenhändler klar konzeptionieren. Was erwartet denn der Großhändler von Dir? Hast Du da in Deutschland Erfahrungen?
Es ist durchaus nicht unüblich, dass es fünf Jahre dauert, bis man gelistet wird. Dabei wird in der Zeit natürlich auch beobachtet, ob man bei anderen was verkauft hat. Es ist auch wichtig, dass man langfristig die Sache erfüllen kann und wird. Wenn Du als Einzelkämpfer das machen wirst, werden Deine Chancen entsprechend schlecht aussehen. Wenn Du bereits ein oder zwei andere Standbeine hast, dann verbessert das nicht Dein Ansehen. Im Gegenteil. Es wirft die Frage auf, ob Du überhaupt immer die Zeit hast zur Verfügung zu stehen.
Sagen wird Dir das niemand. Auch wenn Du von Dir aus dieses ausräumen willst, kann ich mir nur schwer einen Weg vorstellen dieses zu tun. Denn ein Ansprechen des Problems würde die Zweifel verstärken. Angesprochen wird es auch nicht bei Deutschen, aber bei ausländischen Vertragspartnern würde eine solche Frage ganz schnell aus Ausländerfeindlichkeit ausgelegt werden. Diesen Vorwurf holen sich zum Glück nur ganz wenige ins Haus.
Für den eigenen Einkauf im Ausland brauchst Du kein dort ansässiges Unternehmen. Das wäre vollständig neu. Aufpassen musst Du an anderer Stelle. Nämlich wenn Du hier verkaufen willst, dann ist das Arbeit und wenn Du keine Arbeitserlaubnis hast, dann wird man Dir an der Stelle vermutlich Probleme machen können.
Bedenke auch, dass es für die Lagerung der Waren Vorschriften geben kann. Sei es nach Trockenlager oder Kühlhaus. Auch ob beispielsweise die Wohnung genommen werden kann, da würde ich mal ein großes Fragezeichen setzen. Das wird in den Bereich der Lebensmittelkontrolleure und der Gewerbeaufsicht liegen. Also dort auch entsprechend erfragen.
Dein Auftritt hier auf dem Markt muss vollständig sein. Dabei will ich gar keine Beispiele nennen, weil das eher technisch wirkt. Eine Internetseite ist schnell geschaltet und die inhaltlichen und rechtlichen Bestandteile ganz schnell getextet. Es geht um ein gesamtes Erscheinungsbild.
Wer hier auf der Seite seine Unternehmensgründung plant, hat nach meiner Erfahrung keine Bereitschaft diese Planung entsprechend professionell zu gestalten. Was ein Fehler ist. Denn eine einheitliche Gestaltung von Geschäftspapieren und Internetseite, die bekommt man schnell hin. Aber die Gestaltung von den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, kaufmännischen Erfordernissen und Organisationsanforderungen ist da schon von einer höheren und damit auch qualifizierteren Warte zu betrachten. Du solltest also Deine Planungen entsprechend flankieren lassen. Sonst werden Deine Bemühungen nicht über einen schlechten und amateurhaften Versuchsstatus hinaus kommen.
Viel Erfolg.
Die allererste Frage, die ich mir stellen würde ist, ob das Produkt incl. seiner Inhaltsstoffe nach dem deutschen Lebensmittelrecht in Deutschland verkauft werden darf.
Es Darf!
Hallo,
bevor ich so etwas mache, würde ich erst einmal beim Zoll nachfragen, weil die könnten dir bei Kontrollen einen Strich durch die Rechnung machen, weil nicht alles eingeführt werden darf, bzw. nur gegen entsprechende Zollgebühren. Dann ab zum Gewerbeaufsichtsamt und das Gewerbe anmelden. Zudem benötigst du wahrscheinlich ein Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt. Wenn du die Lebensmittel an Supermärkten verkaufen möchtest, dienst du ja als Zwischenhändler. Bevor du also etwas einkaufst, auch hier benötigst du ja Kapital, musst du dich, wenn du es nicht online verkaufst Abnehmer, die du vorher haben solltest.
LG Shoshin
Danke, genau das meinte ich “Abnehmer“, ich werde nicht das Produkt in Deutschland einführen und dann Abnehmer suchen, ich werde erstmal schauen ob Interesse besteht, wobei ich denke dass es Bestehen würde
Schöner Gedanke, wenn Du es so machst kommt gar nichts dabei raus.
Hallo, es ist ein schwieriges Unterfangen, aber vielleicht einen Versuch Wert, wenn du vorher evtl. Abnehmer hast. Rechne damit, dass die abspringen. Die Geschäftsidee lässt sich in der Tat nur schwer umsetzen, aber lass die von Kommentaren nicht verwirren. Richtig ist, dass viele schon damit auf die Nase gefallen sind, deshalb vorher überlegen, was du investierst. Dennoch nicht verwirren lassen! Viel Glück Shoshin
seit wann muß man ein Gewerbe beim Gewerbeaufsichtsamt anmelden ?
Zum anderen sollte sich der Threadstarter erstmal mit den Einfuhrbestimmungen von Lebensmittel vertraut machen.. dann wird er sein Vorhaben schnell wieder begraben.
Es handelt sich hier um ein Produkt mit wenigen Zutaten! sollte unkompliziert sein!! Bevor Inhaber aufgebe würde gerne erstmal versuchen. ;)
Hallo? Jedes Gewerbe (Selbständigkeit) muss immer beim Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden, seit es dieses gibt ;-)
Da es den Produkt schon in D gibt könnte es gut sein daß sich da jemand den Alleinvertrieb gesichert hat. Und schon ist Dein Geschäftsmodell im sprichwörtlichen Eimer.
Klingt bis jetzt wenig durchdacht ( das ist auch gleichzeitig mein guter Rat ), und nimm Dir die anderen stellenweise sehr guten Kommentare zu Herzen. Kannst uns ja dann berichten wenn es geklappt hat ;)
heikles Thema, das ist wohl wahr. Das Produkt gibt es schon in Deutschland. gleiches Produkt aber unterschiedliche Hersteller, darum gehts und das will ich machen...
Im Ausland bin ich ein Einzelunternehmer angemeldet und habe ich eine Gewerbe. also ausländische Firma müsste ich mich wahrscheinlich hier in Deutschland nicht anmelden damit ich in Deutschland handeln darf, oder?