Darf man als Deutscher (Wohnsitz in BRD) in Deutschland ein Auto mit ausländischem Kennzeichen fahren?
Wo kann man sich da informieren? Danke!
6 Antworten
Zuerst solltest Du mal sagen, aus welchem Land das KZ ist. Dann ob Du der Halter bist und ob auch Deine Versicherung aus dem Ausland für die BRD haftet wenn was passiert.
Es gibt Leute, die in der EU wohnen, z.B. Griechenland und hier arbeiten. Auto ist in Griechenland zugelassen und versichert. Dann brauchst Du auf alle Fälle den Nachweis, dass die Versicherung auch in der BRD gültig ist.
Wenn Dir das nicht hilft, dann ruf bei der Zulassungsstelle an und frag nach.
Es geht einfach darum, ob ich mich an das Steuer von einem solchen Auto setzen darf oder nicht. Anmeldung ist ok, in einem anderen Land, alles bezahlt, und ich will nur mal damit herumfahren. Darf ich das oder nicht?
In Dänemark hat man mir gesagt, wer den Wohnsitz dort hat, darf auch nicht mal aushilfsweise ein fremdes Auto fahren. Damals mußte mein Auto privat abgeschleppt werden, und ich hätte gerne im vorderen (dänischen) Wagen gesessen, aber unser Freund durfte nicht mein deutsches Auto fahren, hieß es.
Und nun will ich wissen, ob das andersherum auch gilt.
Führerschein und Verkehrsrechtlich darfst du das Fahrzeug fahren wenn du den Führerschein zum führen dieses Fahrzeug hast.
Steuerrechtlich ist es Steuerhinterziehung da du keine KFZ-Steuer hierführ abführst.
Versicherungstechnisch sind die Versicherungsbestimmungen in diesem Fall für Deutschland gültig. Falls die Ausländische Versicherung dies abdeckt gibt es von dieser Seite kein Problem.
Im Notfall wird dir aber kein Polizist oder Staatsanwalt einen Strick daraus drehen. Ansonsten würde ich die Finger davon lassen.
Nein , denn Deutsche fahren nur in deutschen Autos, mit deutschen Kennzeichen, auf deutschen Straßen und tanken an deutschen Zapfsäulen ausländisches Benzin.
Die Steuer wird nicht in Deutschland bezahlt. Du bist Deutscher Staatsbürger und mußt für die Fahrzeuge die du führst auch Steuer bezahlen. Ausnahme sind in Deutschland zugelassene Fahrzeuge für denen in Deutschland die KFZ Steuer bezahlt wird.
Ich wurde selbst mit einem Niederländischen Fahrzeug gestoppt. Hatte eine schwangere Frau mit wehen dabei. Da wurde ich von den Polizisten am Krankenhaus dann aufgeklärt. Es wurde aber auf Grund der besonderen Umstände auf eine Anzeige verzichtet.
Sicher, dass nicht der Halter für die Steuer verantwortlich ist?
Normalerweiße ist der Halter für die Steuer verantwortlich. Du fährst aber ein Fahrzeug als Deutscher Staatsbürger im Deutschen Hoheitsgebiet für das in Deutschland keine Steuer bezahlt wird.
Also machst du dich dann als Fahrer des Fahrzeuges der Steuerhinterziehung Strafbar.
Ob du deutscher Staatsbürger bist oder "nur" in Dtl. deinen ständigen Aufenthalt hast, ist bei Steuerdingen oft egal..
Ob Steuern bezahlt werden müssen, richtet sich nach dem Gesetz.
§ 3 Nr. 13 KraftStg:
Von der Steuer befreit ist das Halten von
ausländischen Personenkraftfahrzeugen ... die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn ... für diese Fahrzeuge ein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist;
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html
[Hervorhebung von mir]
Wenn selbst das Halten bis zu einem Jahr von der Steuer befreit ist, warum sollte das Fahren eine Steuerhinterziehung begründen?
Und selbst wenn das Fahrzeug vom Halter (NICHT vom Fahrer) länger als ein Jahr nach Dtl. gebracht wird, warum sollte der Fahrer Steuern hinterziehen und nicht der Halter?
Aus dem was krivor geschrieben hat, geht nicht hervor, dass sich das dänische Fahrzeug dauerhaft in Dtl. befindet.
Oder kannst du deine Meinung mit Gesetzen begründen?
Bei einem Dienstauto OK, aber wenn Du übersiedelst bist gibt es eine Frist nach der Du das Auto ummelden muss ( Dauer kann ich nicht genau sagen).
Ja, ich denke schon! Man sieht doch öfters Polnische, Französische usw. Autos, die auf der Autobahn fahren. Ich denke, dass die evtl. beim TÜV angemeldet werden müssen.
Was Du denkst, und was evtl sein könnte, hilft mir leider nicht weiter.
Ok. tut mir leid... ich dachte, das könnte trotzdem helfen :)
Ja das ist zulässig. Es kommt drauf an wer der Halter ist, nicht der Fahrer. Das kommt gerade in Grenzgebieten sogar recht häufig vor. Da hatte ich sogar mal einen Mietwagen, in Deutschland gemietet, mit französischem Kennzeichen.
Es geht mir darum, ob ich das Auto von dänischen Freunden in Deutschland auch einmal selber fahren darf. (Die Dänen dürfen meines in DK nicht benutzen, auch nicht kurz.) Da sehe ich nicht das Problem der Steuerhinterziehung, die Steuer wird ja bezahlt.