darf ein Arbeitgeber zwei personen das komplett gleiche Arbeitszeugniss ausstellen?

3 Antworten

Wie schlecht ist denn das Zeugnis?

Wenn es wortwörtlich dasselbe ist, zeigt es, dass euer AG sich keinerlei Mühe gegeben hat. Ein deutlicher Hinweis auf seine "Wertschätzung" euch gegenüber.

Mir ist allerdings kein Gesetz oder ein Urteil bekannt, dass das verbieten würde. Und wenn es der Wahrheit entspricht, dürfte das m. E. zulässig sein.

verreisterNutzer  02.04.2016, 00:53

Selbstverständlich sind identische Arbeitszeugnisse zulässig - wenn Mitarbeiter gleich gut oder gleich schlecht waren.

Ich würde allerdings gerne das Gesicht des Recruiters sehen, der beide Zeugnisse als Anlage zu den (hoffentlich nicht gleichen) Anschreiben in der Hand hält... :))  

Frage dich, ob es wahr ist, was in dem Zeugniss steht. Wenn ja, würde ich damit leben, denn dann hast du es verbockt. Wenn nicht, dann versuche gegen vorzugehen, da gibt es genügend Arbeitnehmerverbände die dir dabei helfen.

Prinzipiell ist es nicht falsch zweimal das gleiche Zeugniss auszustellen, solange die Aussagen desselben wahr sind.

stiefiii88 
Beitragsersteller
 01.04.2016, 16:39

Wahr is dies was drin steht keines wegs...denn ich habe wie verrückt jetz mein Arbeitgeber davor angerufen die mir den Ausbilderschein und Meister bezahlt haben.

Die waren immer mehr als zufrieden und wollen mich zurück genau wie der Lehrbetrieb!

Der das Zeugnis nun ausgestellt hat ist nicht annähernd mit den vorigen betrieben zu vergleichen,also sehr viel schlechter!läuft auch nicht deswegen die Kündigung.

Da stehen Sachen drin wie kein verlass usw. und ich bin ein Mensch der mit 40 Fieber dort stand und noch 4 Wochen nach Kündigung dort durchgezogen hat!

DarthMario72  01.04.2016, 17:03
@stiefiii88

Da stehen Sachen drin wie kein verlass usw.

Im Arbeitszeugnis? Dass sowas drinsteht, ist sehr unwahrscheinlich. Das würde dem Grundsatz des Wohlwollens widersprechen.

verreisterNutzer  02.04.2016, 00:47
@stiefiii88

Dann soll sie es doch hier einmal (anonymisiert), jedoch vollständig (!) einstellen.

rotreginak02  02.04.2016, 11:31
@stiefiii88

@stiefiii88: Negativformulierungen dürfen in einem Zeugnis nicht vorkommen, wenn das wirklich im Zeugnis so formuliert wurde, kannst du problemlos dagegen vorgehen und der AG muss dir ein wohlwollend formuliertes, durchschnittliches Zeugnis ausstellen. Aber auch dabei hat er die Möglichkeit, einem zukünftigen Arbeitgeber bestimmte Botschaften zu vermitteln....
Da dein alter Betrieb dich ja zurückhaben will, wird es nun nicht an dem Zeugnis scheitern.....

Nirgends steht, dass das verboten wäre...