Bitte um individuelle Bewertung meines Arbeitszeugnisses!?

 - (Arbeitszeugnis, Personal, Personalabteilung)

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Für eine zweijährige Zusammenarbeit ist das Zeugnis in Stil und Inhalt alles andere als gut. Kurze und abgehackte Sätze, fast keine zeitlichen und andere Verstärker..., sehr knappe Leistungsbeschreibung.

Beim Sozialverhalten fehlen die Kunden.

Der Schlusssatz verstärkt das nicht wertschätzende Zeugnis noch einmal komplett:

kein Bedauern, kein Erfolg......man ist froh, dich los zu sein, was man auch an der fehlenden Erklärung zum Kündigungsgrund "verlässt uns zum..." bereits erahnen kann. Wenn das Datum dann auch noch "krumm" sein sollte, weiß jeder Personaler Bescheid....

Das Zeugnis würde ich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen und evtl einen Gegenentwurf dem Ex-AG vorlegen.

Leider hast du die Angaben ueber die Dauer des Arbeitsverhaeltnisses sowie ueber das Austrittsdatum geschwaerzt. Somit laesst sich nicht erkennen, ob es sich um ein kurzes oder um ein laengeres Arbeitsverhaeltnis handelte (fuer ein laengeres waere das Zeugnis deutlich zu kurz) und ob das Arbeitsverhaeltnis an einem "normalen" Tag endete (15. oder Monatsletzter) oder an einem Tag, der eher auf eine fristlose Kuendigung hindeuten wuerde.

Die Leistungsbeurteilung ist eher mittelmaessig. So ist zwar einerseits von einer "vollsten Zufriedenheit" die Rede, an andere Stelle aber nur von "guten Leistungen". Zudem fehlt im Schlusssatz ein Ausdruck des Bedauerns (wenn einen ein guter Mitarbeiter verlaesst, bedauert man dies ueblicherweise und schreibt das auch ins Zeugnis).

Weiterhin faellt auf, dass dir fuer die Zukunft zwar alles Gute gewuenscht wird. Einem erfolgreichen Mitarbeiter wuenscht man aber auch weiterhin viel Erfolg.

Alles in allem vermittelt das Zeugnis von einem Arbeitsverhaeltnis, bei dem es nicht wirklich gepasst hat. Der Arbeitgeber scheint froh zu sein, dass dies nun vorbei ist.

sn00gans 
Beitragsersteller
 01.10.2018, 14:07

Danke für deine Einschätzung. Dabei habe ich mich dort krumm gemacht.. -.-

2 Jahre war ich dort und wurde gekündigt. Ich musste in diesem Jahr 2 Operationen hinter mich bringen und war einige Wochen leider auf AU. Er wusste in beiden Fällen ein halbes Jahr zuvor das die OPs kommen und hat mich vor der 2. OP gekündigt. Leider natürlich nicht schriftlich mitgeteilt das mir deshalb gekündigt wird... hätte ich ja auch nicht an seiner Stelle.

Gibt es die Option, ein besseres Zeugnis zu verlangen?

Danielsan83  11.03.2019, 00:07
@sn00gans

Ja, ich hatte soetwas auch schon. Dein AG kann nicht erst sagen das du die Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit erledigt hast und woanders spricht er nur noch von guten Leistungen. Das Zeugnis ist deshalb nicht stimmig und muss angeglichen werden. Das wäre der Ansatzpunkt. Dein Anwallt für Arbeitsrecht würde dann ein koregiertes Zeugnis deinen Ex AG zuschicken welches sie nur noch unterschreiben müssten. Meistens willigen sie da ein du gute Karten hast vor Gericht recht zu bekommen. Blos du kannst den AG nicht zwingen noch Bedauern und Dank auszudrücken (immerhin hast du den dank drin). Ich würde das Zeugnis auf eine 2 angleichen lassen. Die eine 1 würde ich, da das Bedauern fehlt auf eine 2 herrunterstufen lassen. Die 1 und der Schlussteil könnten den Personalleiter aufhorchen lassen. Achte auf einen guten Schlussteil, der ist so mit das wichtigste. ,,Weiterhin viel Erfolg" muss in der Schlussformel auch noch rein.ganz wichtig achte auf das Datum. Das muss stimmig sein mit dem Austrittsdatum.

DerCaveman  01.10.2018, 12:39

Der vorletzte Satz sollte eigentlich so beginnen: Alles in allem vermittelt das Zeugnis einen Eindruck von einem Arbeitsverhaeltnis ...

Das Problem ist ja dieser Code, zu dem sich die Unternehmen nach der Verpflichtung nur noch positive Arbeitszeugnisse auszustellen, genötigt sahen.

Nur leider, wendet den mehr oder weniger jeder so an, wie es ihm in den Kram passt. Das ist jedenfalls mein Eindruck, und ich habe über die Jahre eine ganze Anzahl Leute eingestellt und Zeugnisse gelesen.

Für die Vorauswahl, und für mehr würde ich es nicht verwenden, ist es in meine Augen okay. Ich würde dich vermutlich zu einem Vorstellungsgespräch einladen.

sn00gans 
Beitragsersteller
 01.10.2018, 12:21

Danke - klingt schon mal gut. Hatte Sorge bzgl. der Abschlussformulierung. Schien als müsste man mir alle Gute wünschen, weil ich es bräuchte. (Sicher nicht, komme gut klar!) ... es geht ja wirklich um feine Nuancen.

DerCaveman  01.10.2018, 12:34
@sn00gans

Die Schlussformel ist wirklich sehr schlecht. Es fehlt ein Ausdruck des Bedauerns und von Erfolgen steht da auch nichts.

Dunkerjinn  01.10.2018, 15:38
@DerCaveman

In den Betrieben, in denen ich bisher fürs Personal (mit)verantwortlich war, hätte man diese Formel nicht beachtet.

Eben wie ich oben schon sagte, der "Code" wird zu unterschiedlich angewendet und verstanden.

Ich fands von Anfang ziemlich daneben, den Arbeitgebern eine Zwangsjacke beim Formulieren von Arbeitszeugnissen anlegen zu wollen. Das kann ja nicht funktionieren und das Ergebnis ist, wie (fast) alles in diesem Land, viel zu aufgeblasen!

Ich schau mir die Leute an, rede mit ihnen, dann findet man (zugegeben nicht immer) den/die Beste/n raus.

verreisterNutzer  01.10.2018, 15:49
@Dunkerjinn

Aber man kann (bzw. will) nicht alle Bewerber einladen, die ein schlechtes Arbeitszeugnis vorlegen!

Zeugnisse gehören nun mal eines zu ersten Auswahlkriterien und wirken wie eine Visitenkarte, machen die Türen auf - oder auch nicht...

Dunkerjinn  01.10.2018, 16:15
@verreisterNutzer

Lächel, ja, das weiß ich, ich habe das selbst oft genug gemacht... aber es gibt auch noch andere Kriterien... jedenfalls in meinen Betrieben....

Aber, wie gesagt, das Dumme ist, dass es unterschiedlich gehandhabt wird.

Dieses Arbeitszeugnis entspricht nicht der Forderung, für das weitere Berufsleben förderlich zu sein und sollte daher auf jeden Fall entsprechend reklamiert werden.

Bereits die übergroße und gesperrt wirkende Überschrift ist unzulässig, und ist der Aufhänger für die Korrektur der weiteren formalen und inhaltlichen Fehler.

Da die Korrektur fachgerecht und arbeitsrechtlich einwandfrei anzugehen ist, darf hier nicht vorschnell gehandelt werden.

Bei Interesse würde ich diesen Vorgang begleiten. Dazu müsstest Du mir eine Persönliche Nachricht (PN) zukommen lassen.

Gruß

@Nightstick