Darf ein Arbeitgeber "Geldstrafen" erteilen?

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Geldstrafen kann nur ein Gericht verhängen. Aber selbstverständlich hat ein Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse, dass während der Arbeitszeit keine privaten Telefionate erledigt werden. Er kann also schlicht, Handys während der Arbeitszeit verbieten. Wem das nicht passt, den kann ja wo anders arbeiten. Er kann auch nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn dieses dieses Betriebsgebot missachtet wird.

Man braucht sich also nur an die bestehenden Regeln zu halten, und ist also nicht von solchen "Geldstrafen" bedroht.

DonKing199 
Beitragsersteller
 17.07.2011, 12:17

Natürlich, die Regelung als solche will ich nicht in Frage stellen. An einem Arbeitsplatz (besonders im direkten Kundenkontakt) finde ich es auch unangebracht, wenn Mitarbeiter (privat) Telefonieren.

Aber Regelverstößen durch unerlaubten Strafen zu begegnen scheint mir auch nicht der richtige Weg.

Ach ja: kannst du mir vielleicht noch einen Link geben, der das ganze rechtlich bestätigt. Denn wenn ich mich entschließe meinen AG darauf anzusprechen kommt es wohl nicht gut zu sagen "hat mir DerHans im Internet gesagt!" ;)

DerHans  17.07.2011, 12:42
@DonKing199

Das kannst du googlen. Stichwort "Direktionsrecht des Arbeitgebers"

Mit welcher Argumentation kürzt der Arbeitgeber den Lohn? Falls kein Schaden entstanden ist kann, hat der Arbeitgeber keinen Anspruch. Die Lohnkürzung ist rechtswidrig.

hallo :) Wer unbedingt telefonieren will sollte seine Stelle wechseln^^

Aber Geldstrafen darf der Arbeitgeber nicht verhängen! Nur falls jemand was kaputt macht oder so, hat er sein Zivilrecht und darf das geld einfordern ! ansonsten darf er dass nicht !

Aber wenn es ihn so stört dann sollte er alle kündigen, die telefonieren ^^