Darf ein Arbeitgeber "Geldstrafen" erteilen?
Hallo, ich habe eine Frage zu einer neuen Praktik meines Arbeitgebers. Es sind nahezu ausschließlich junge Schüler und Studenten auf 400€ Basis eingestellt, und das scheint für unseren Chef eine Einladung zu sein, sehr gewöhnungsbedürftige Praktiken zu vertreten (lange Zeit wurden wir nur bezahlt wenn Arbeit anlag. Sollte keine Arbeit sein, musste man natürlich vor Ort sein, hat aber kein Geld bekommen. Das ist aber Gott sei Dank Geschichte). Seine neueste Idee: Um das Handyverbot am Arbeitsplatz durchzusetzen (welches Grundsätzlich schon Sinn macht) ist die neue Regelung: Wer mit Handy erwischt wird, bekommt eine halbe Stunde Arbeitszeit gestrichen. Ne nette Umschreibung für eine Geldstrafe in höhe eines halben Stundenlohnes. Ist das rechtlich durchsetzbar, anstatt einer Abmahnung eine Geldstrafe zu erteilen? Es scheint mir sehr Fragwürdig, aber nachdem die meisten Mitarbeiter eben Schüler sind die froh sind, über die Ferien und am Wochenende ein paar Euro dazu verdiehnen zu können fehlt hier oft der Mut, sich gegen solche Regelungen zu wehren.
3 Antworten
Geldstrafen kann nur ein Gericht verhängen. Aber selbstverständlich hat ein Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse, dass während der Arbeitszeit keine privaten Telefionate erledigt werden. Er kann also schlicht, Handys während der Arbeitszeit verbieten. Wem das nicht passt, den kann ja wo anders arbeiten. Er kann auch nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn dieses dieses Betriebsgebot missachtet wird.
Man braucht sich also nur an die bestehenden Regeln zu halten, und ist also nicht von solchen "Geldstrafen" bedroht.
Das kannst du googlen. Stichwort "Direktionsrecht des Arbeitgebers"
Mit welcher Argumentation kürzt der Arbeitgeber den Lohn? Falls kein Schaden entstanden ist kann, hat der Arbeitgeber keinen Anspruch. Die Lohnkürzung ist rechtswidrig.
hallo :) Wer unbedingt telefonieren will sollte seine Stelle wechseln^^
Aber Geldstrafen darf der Arbeitgeber nicht verhängen! Nur falls jemand was kaputt macht oder so, hat er sein Zivilrecht und darf das geld einfordern ! ansonsten darf er dass nicht !
Aber wenn es ihn so stört dann sollte er alle kündigen, die telefonieren ^^
Natürlich, die Regelung als solche will ich nicht in Frage stellen. An einem Arbeitsplatz (besonders im direkten Kundenkontakt) finde ich es auch unangebracht, wenn Mitarbeiter (privat) Telefonieren.
Aber Regelverstößen durch unerlaubten Strafen zu begegnen scheint mir auch nicht der richtige Weg.
Ach ja: kannst du mir vielleicht noch einen Link geben, der das ganze rechtlich bestätigt. Denn wenn ich mich entschließe meinen AG darauf anzusprechen kommt es wohl nicht gut zu sagen "hat mir DerHans im Internet gesagt!" ;)