darf ein anwalt in einer erbsache bruder und schwester jeweils vertreten
erbschaft ohne testament,3 geschwister,ältester bruder will alles für sich,jüngerer bruder geht zum anwalt,mittlere schwester geht zum selben anwalt,hält inzwischen zum jüngeren bruder wegen aufdeckungen,älterer bruder besticht den anwalt,schwester hält wieder zum älteren bruder aus angst, es wurde nichts geklärt, trotzdem verlangt der anwalt ausgemachtes honorar vom jüngeren bruder,
ist es erlaubt, dass der anwalt bruder und schwester im selben erbfall vertreten hat? muß der jüngere bruder das volle anwaltshonorar zahlen
2 Antworten
Gemäß Europäischem Transparenzgebot sind alle rechtlichen Regeln über die Suchmaske des Browsers aufrufbar und im Volltext nachzulesen.
Da nun mal kein Mensch garantieren kann, dass die Übertragung der Buchstaben ordnungsgemäß funktioniert, steht da eben immer dabei, dass es sich um ein nichtamtliches Verzeichnis handelt.
Du gibst also in die Suchmaske des Browsers
erbrecht
und erhältst massenweise Vorschläge bezüglich Untertitel und selbstverständlich auch Unmengen an Ergebnissen. Fange einfach mal mit dem geltenden Gesetz an. Und dann belese Dich auf mindestens noch zehn weiteren Ergebnisseiten. Denn merke:
In der Regel findest Du zu geltendem Recht nicht auf der ersten oder überhaupt auf einer einzigen Seite alle denkbaren Interpretationen.
also der anwalt darf das gleichzeitig machen. dazu kommt das es ein erbrecht gibt welches genau beschreibt wer wieviel bekommt wenn kein testament vorhanden ist.
unter anderem hier :http://de.wikipedia.org/wiki/Erbrecht_%28Deutschland%29
oder bei google erbrecht eingeben
danke für deine antworten
wo kann ich das erbrecht nachlesen