Darf die Zentralheizung komplett abgestellt werden?
Hallo,
wir wohnen in einem Wohnblock mit ca. 20 bis 30 Wohnungen. Eine Wohnung hat Heizkörper ausgetauscht, die Zentralheizung funktioniert seit heute morgen um 7 nicht mehr und die Firma macht jetzt Feierabend.
Ist das gesetzlich erlaubt sowas?
13 Antworten
Alle Heizungen hängen im selben Wasserkreislauf. Das bedeutet, dass wenn eine Heizung getauscht wird, alle Heizungen nicht funktionieren.
Je nach Aufwand der Reperatur/Austauschaktion ist es möglich, dass der Arbeitsaufwand einen Arbeits-Tag überschreitet.
Im Härtefall (minus 20 Grad oder sowas) müsste Euch der Vermieter eine Nacht im Hotel zahlen. Aber so dramatisch ist es vermutlich nicht und die Situation lässt sich ggf. mit einem warmen Pullover lösen.
Kritisch wird es bei Eltern mit Kleinstkindern/Babys. Das kann schon wieder ne andere Konsequenz haben.
Was hat das mit Marktwirtschaft zu tun? Die Reparatur oder Wartung der Heizung ist regelmäßig notwendig und üblich. Ansonsten "bezahlt" man die Heizung gewöhnlich nach Verbrauch, zahlt also nicht wenn sie nicht an ist.
Das hat mit 'Gesetzen' nichts zu tun.
Wenn es in der Anlage keine Schieber zum Trennen der Kreisläufe gibt, dann muss die ganze Heizung abgestellt werden.
Aber normalerweise wird es angekündigt, wenn die Heizung längerfristig abgestellt wird. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Monteure was kaputt gemacht haben und jetzt auf ein Ersatzteil warten.
Du kannst sicher nicht erwarten, dass die Monteure gleich eine Reserve-Heizung (im Anhänger) dabei haben ...
Vermieter informieren. Mietminderung androhen.
Ansonsten elektrisch heizen und dem Vermieter die - nachweisbaren - Kosten auferlegen. Der holt sich die Kosten dann ggf. von der Wartungsfirma.
Eine Mietminderung ist ab dem ersten Tag des Heizungsdefekts möglich. Allerdings nur, wenn der Vermieter sofort über den Mangel informiert wurde und damit die Möglichkeit hat, den Defekt schnell zu beheben. Die Höhe der Kürzung hängt davon ab, wie schwerwiegend der Mangel ist. Ist die Wohnung durch einen totalen Heizungsausfall bei eisigen Minusgraden nicht mehr bewohnbar, kann die Miete unter Umständen bis zu 100 Prozent gemindert werden (Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 26.06.2006, Az. 1 Ss 296/05 und Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.05.1975, Az. 7 O 80/74). Muss zum Zuheizen ein Elektroheizlüfter besorgt werden, können Mieter die Leihkosten und den erhöhten Stromverbrauch als Schadensersatz geltend machen. Ein längerer Heizungsausfall im Oktober kann zu einer Mietminderung von z.B. 20 % berechtigen (Amtsgericht Spandau, Urteil vom 19.06.1981, Az. 3 C 209/81). Weitere Informationen zur Höhe der Mietminderung bei einer defekten Heizung können Sie der DAWR Mietminderungstabelleentnehmen.
Das ist doch mal eine fundierte Aussage - hier kann ich nur zu stimmen.
Nein. Du solltest mit dem Vermieter reden.
Da die Heizung da wohl alles versorgt ist es dann oft nicht möglich das anders zu machen aber ein Handwerker stellt die nur aus wen-es unbedingt sein muss eher ist es so das da entweder noch arbeiten zu machen sind oder der Fehler erst mal nicht beseitigt werden konnte um 7 Uhr morgens fängt zb der Handwerker auf der Firma an und nicht unbedingt schon beim Kunden also kann das was anderes sein!
Aber der Handwerker sieht zu das es schnell wieder warm wird aber mehr als 3 tage ist eine Heizung die nicht funktioniert nicht zumutbar!
Fals zb ein Rohrbrunch daran schuld ist dann dauert das leider etwas bis das gefunden worden ist und bis die Wände dort auf gestemmt sind!
Egal was für Umstände dazu geführt haben - ich habe nicht ohne Grund eine Eigentumswohnung abgestossen - fast verschenkt - weil man als Vermieter doch einige Risiken hat die man lösen muss um Miete zu bekommen. Wie gesagt 100% Mietnachlass / Tag sind völlig gerechtfertigt
Ich kann das versteh viele die zb ein Haus mal gekauft haben sagen oft das sie das kein zweites mal tun würden! Mieten kann teuer sein aber dafür hat man dann weniger ärger wen man einen ordentlichen verminter hat! Aber bei 30 wohnung oder mehr ist da oft ein blockhkraftwerke und dann ist eben ärgerlicher aber dann hat der block dann keine Heizung hat!
Ich denke als Mieter hat man auch Rechte und nicht nur Pflichten, die Wärme in der Wohnung wird ja schliesslich auch bezahlt - keine Wärme kein Geld. Das ist ganz einfach Marktwirtschaft- nicht alles gefallen lassen!!