Darf die Zeitarbeitsfirma für Kranktage unentschuldigtes Fehlen abziehen?
Heute meinem Sohn seine Lohnabrechnung bekommen die haben ihm 70 Stunden unentschuldigtes Fehlen und 26 Stunden Freizeitausgleich abgezogen er war in vorletzte Woche krank und auch in den Vormonaten ein paar mal und hat den Fehler gemacht die Krankmeldungen in der Firma abzugeben in der er arbeitet anstatt bei der Zeitarbeit und hat sich auch nur dort krank gemeldet Dafür hat er auch nun eine Abmahnung bekommen nachdem er alle Krankmeldungen nun komplett bei der Zeitarbeitsfirma nachgereicht hat das mit dem Freizeitausgleich wird jeden Monat abgezogen ungefähr immer die gleiche Stundenzahl und von dem weiß ich das die das eigentlich nicht dürfen aber die 70 Stunden unentschuldigtes Fehlen versteh ich gar nicht die Kranktage sind doch belegt ??? Dürfen die das einfach so ????
6 Antworten
Offenbar ist Mami und ihren Sohn bis heute noch nicht so ganz klar, für wem der Sohnemann arbeitet, nämlich bei der Zeitarbeitsfirma. Daher ist auch nur diese der Ansprechpartner bei Krankmeldungen und ähnliches.
Warum der Betrieb, in dem er arbeitet nicht informiert hat, dass er gar nicht zuständig ist für Krankmeldungen, ist mir zwar ein Rätsel, ist aber nur nebensächlich.
Was nun die Lohnabrechnungen angeht, solange der Sohn keine AU vorliegt, darf der Betrieb den Lohn zurückbehalten. Da aber nur die AU bei der Zeitarbeitsfirma liegen, muss er auch den Lohn nachzahlen. siehe § 7 EntgFG
Der Freizeitausgleich befindet sich auf dem AZK-Konto, das dient dazu, dass die Plusstunden die gemacht werden (normale Überstunden) dort aufgelistet werden. Wenn er seine Soll-Monatsstunden (Arbeitsvertraglich geregelt) nicht erreicht, darf die Firma diese "Minusstunden" von dem AZK-Konto abziehen. Ist auch gesetzlich geregelt. (Glaub Tarifvertrag §4 oder so)
Wenn dein Sohn die Krankenmeldungen bei dem Kunden abgibt und nicht in der Zeitarbeitsfirma, hat diese ja keinen Nachweis, dass dein Sohn wirklich Krank war. Dein Sohn kann die Krankenmeldungen dort evtl zurückfordern, oder beim Arzt nochmals ein Atest ausschreiben lassen für die besagten Kranktage. Dann könnte es sein, dass die Tage mit dem nächsten Lohn korrigiert werden.
Genötigt. Übertreib doch mal die Lage nicht so mein Gott!
Es geht nicht darum was du von den Firmen hältst sondern um dieses böde Arbeitszeitkonto. Also schau in den Tarifvertrag und lass gut sein.
Deinem Sohn sollte mal bewusst sein, dass er bei der ZAF angestellt ist und nicht in der Firma wo er eingesetzt ist.
Wenn er die Krankmeldung nicht bei seinem Arbeitgeber zeitnah abgibt, ist es rechtens das die so reagieren.
Wenn die Krankmeldungen nachgereicht wurden, muss auch der Lohn nachgezahlt werden:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/krankheit/krankmeldung-nicht-erhalten-kein-geld/
Wenn die AUs nachgereicht werden sollte das mit der nächsten Abrechnung wieder ausgeglichen werden.
FALSCH !
Wenn der Zeitarbeiter seine Soll-Monatsstunden nicht erreicht, darf die Zeitfirma ihm das NICHT als seine Minusstunden auf ein Zeitkonto eintragen, bzw. ihm aufdrücken, sofern er diese Minusstunden nicht selber verursacht hat. Die Zeitfirma darf den Zeitarbeiter NICHT zwingen, seine gesetzlichen Urlaubstage oder seine geleisteten Plus-Überstunden zu opfern (Zwangsurlaub mit Unterschreibung eines Urlaubsscheines), wenn sie keinen Einsatz für ihn haben.
Das Zeitkonto dient dazu, die geleisteten Plusstunden des Zeitarbeiters einzutragen - die Minusstunden bei unverschuldetem Nichteinsatz gehört alleine der Zeitfirma.
Ein Zeitarbeiter muss bei unverschuldetem Nichteinsatz auch NICHT diese Stunden nacharbeiten - das ist das Unternehmerrisiko der Zeitarbeitsfirmen. Eine Bäckerei, die keine Zeitarbeit betreibt, und dessen Teigmaschine für einen Tag ausfällt, muss ihre Mitarbeiter für diesen Tag ja auch ganz normal bezahlen, wenn sie dort keine Umsätze hat.
Zeitarbeiter, die dazu genötigt werden, einen Urlaubsschein bei Nichteinsatz zu unterschreiben, und ihre Urlaubstage und geleisteten Plusstunden gesetzwidrig zu opfern, sollten den Zoll zu einer gründlichen Untersuchung in der Zeitfirma einschalten - speziell sollen die Urlaubslisten untersucht werden, ob an Tagen, wo es keinen Einsatz gab, Zeitarbeiter Urlaub genommen haben. Wenn am 12. u. 13.10 fünf Zeitarbeiter gleichzeitig "Urlaub" eingereicht haben, sollte man da genau hinschauen - es könnte ein illegal verordneter Zwangsurlaub vorliegen.
Wem als Zeitarbeiter Urlaubstage oder Plusstunden von einer korrupten Zeitfirma gestohlen wird, der sollte sich das nicht gefallen lassen - er kann sich dabei auch an Verdi wenden.
Rechtsberatung von Verdi. Suche über Postleitzahl, Bundesland
https://www.verdi.de/wegweiser/verdi-finden
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++259cb6fc-ae09-11e0-7d3a-00093d114afd
"Die Praxis der Leiharbeit ist verkommen" (Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am 17.12. 2010)
Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR 334/99) entschieden, dass eine Verrechnung des Arbeitgebers nur dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer
keinen Einfluss.
https://kanzas.de/2011/11/25/keine-verrechnung-mit-vergutungsanspruchen-bei-negativem-arbeitszeitkonto/
Wie korrupte Zeitarbeitsfirmen betrügen:
https://www.gutefrage.net/frage/zeitarbeit-darf-das-arbeitszeitkonto-zum-ausgleich-einsatzfreier-zeiten-genutzt-werden?foundIn=list-answers-by-user#answer-205159334
Ausgetrickste Leiharbeiter - Das Totalversagen der BA für Arbeit. Monitor fragt: "Wie gut kontrolliert die Bundesagentur für Arbeit ?" Auf 18500 Leihfirmen kommen nur 55 Prüfer (2013) !
https://youtube.com/watch?v=EI5JbbawtLM