Darf die SChule nach der Krankheit eines Schülers fragen?
Wie ist denn da die Rechtslage? Ich bin der Meinung diei Schule geht´s nix an, was ein Kind hat. Der Rektor meint stimmt nur zum Teil.
12 Antworten
Die ersten 3 Tage kann das Kind mit einer Entschuldigung der Eltern wegbleiben in der nix davon stehen muss was das Kind hat, sondern nur das es etwas hat. Danach kann man ein Attest vom Arzt besorgen, welches auch nicht sagt was das Kind hat.
Also nein.
Ich möchte einmal alle Eltern fragen:
Warum betrachtet ihr die Schule eigentlich immer als eueren Feind?!
Seid doch erfreut, wenn der Lehrer sich um euere Kinder sorgt und sie nicht als Nummern betrachtet! Und die Frage nach einer Krankheit gehört dazu. Wenn man das nicht will, kann man ja gleich mit einem Computerprogramm arbeiten und zu Hause bleiben.
Ich habe auch schon erlebt, dass auch das Thema eines Schüler-Aufsatzes als "Ausspionieren" gesehen wurde. Völlig daneben: solche Titel werden gegeben, weil es den Schülern leichter fällt über ein Erlebnis zu schreiben als zB. über Architektur.
Woher kommt diese Feindschaft?
Man kann für alles irgendwo einen Beweis finden, aber ebenso gut auch gegen alles.
Seltene Einzelfälle beweisen doch nichts! (resp. alles, wie man gerade will).
Und grad in dem von dir genannten Beispiel muss der Lehrer das doch wissen: Wie leicht passiert es, dass bei Rangeleien Kinder bluten!
kinder die hiv pos sind, die wissen über ihre erkrankung mehr als jeder nichterkrankte erwachsene und wird nichts tun um in rangelei zu geraten. ferner denke ich, liegt es an den eltern und und den lehrern welche vertrauensbasis sie finden um das beste für das kind herauszuholen.
Vieviele tausend Kinder gibt es in Deutschland, die HIV-positiv sind?
Muss das deshalb ein Entscheidungskriterium sein?
Wo ist den das Problem?
Dem Kind entstehen doch keine Nachteile, wenn der Rektor weiß was das Kind für eine Krankheit hat.
Vorausgesetzt natürlich das Kind ist krank.
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Wenn der Rektor nachfragt, weil du und dein Kind frühzeitig in die Ferien wollt, hat der Rektor alles Recht kritisch nachzufragen.
Und dann wäre ein Urlaubsantrag beim Rektor auch klüger gewesen als eine vorgeschobene Krankheit.
es geht nicht um einen aktuellen Fall, auch nicht um erschwindelte Ferien:-( zudem ist es definitiv nicht korrekt, dass einem Schüler keine Nachteile entstehen, da denken manche leider etwas naiv...
Doch die Schule darf das wissen, da man im Ernstfall ja die Leute informieren muss, die mit dem Kind zu tun hatten, dass es sehr ansteckend ist und sie sich untersuchenlassen müsssen (wie schon bei Schweinegrippe,normale Grippe,Läuse,Masern,Mumps,Röteln,Magen-Darm vielleicht nicht und auch bei erkältung nicht aber auch bei Angina oder Windpocken!!!!
da gibt es meldepflichten für die allerdings der arzt zuständig ist. und ich kann mir schon vorstellen, dass auch kinder durch einige krankheiten nachteile entstehen.
Das ist doch Unsinn. Was sollen einem Kind denn für Nachteile entstehen? Eher ist es so, dass viele Eltern die Diagnosen der Ärzte partout nicht akzeptieren wollen. Es ist für die Lehrer aber hilfreich zu wissen, was mit dem Kinde los ist, um adäquat damit umgehen zu können.
und z.bsp. hiv positive kinder werden bestimmt keinerlei "nachteile" dadurch erfahren??? dann hab ich wohl in den letzten jahren etwas verpasst