Schulbußgeld trotz psychischer Krankheit?
Hallo liebe Community,
Ich habe soeben einen brief von der Stadt erhalten wo ich nicht in der Schule war und 2 Tage + Paar minuten Verspätungen hatte da steht es drauf das es zu einem Bußgeld verfahren kommen wird ich muss also angaben dazu machen und sagen ob es stimmt oder nicht. Ich leide aber seit ner sehr langen zeit an Depressionen und werde auch behandelt. Als die Schule anfing hatte es sich sehr verschlechtert und ich konnte kaum noch zum Arzt. Also meine frage wäre jetzt kann ich dagegen anklagen und davon kommen oder was soll ich nach euer Meinung nach tuen? vielen dank schonmal
6 Antworten
Na dann brigst du der Schule eben den Nachweis über deine Behandlungen und die Sache ist erledigt. Da muss man sich jetzt wirklich nicht drüber aufregen.
Die Schule macht ja auch nur ihren Job und der ist eben zu kontrollieren ob du auch hin gehst. Nachdem du nicht da warst und sie keinen Beleg haben wo du warst müssen sie eben nachfragen.
Nicht eher 12 Tage + Minuten?
"Liegen insgesamt zehn unentschuldigte Fehltage vor, wird dies von der Schulverwaltung an die zuständigen Ämter gemeldet. In der Regel hat die Schulverweigerung dann ein Bußgeld zur Folge. Ist der Schüler weitere fünf Tage unentschuldigt, kann nach einer Frist von ein bis zwei Monaten eine erneute Meldung an die zuständigen Ämter erfolgen."
https://www.bussgeld-info.de/schulverweigerung-bussgeld/
Also meine frage wäre jetzt kann ich dagegen anklagen und davon kommen
Höchstwahrscheinlich nicht.
oder was soll ich nach euer Meinung nach tuen?
Dich künftig vorher vom Arzt befreien lassen.
Dann wäre das Bußgeld nicht gerechtfertigt. Es sei denn, es gab zuvor schon diesbezügliche Mitteilungen an das Schulamt.
Anklagen kann in D. nur die Staatsanwaltschaft. Wenn du kein Attest vorlegen konntest, hast du unentschuldigt gefehlt und die Sanktionen sind gerechtfertigt.
Mit einem diesbezueglichen aerztlichen Attest haette sich die Angelegenheit wohl erledigt!
Ohne Attest wirst Du keinen Erfolg haben.
Nein es sind nur 2 unentschuldigten Fehltage